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Oma Herzgut und ihr Mann Max waren zeitlebens fleissige Menschen. Sie hatten sich alles vom Munde abgespart und waren trotzdem (oder gerade deshalb?) fröhlich und genügsam. Am Ende hatten sie ein stattliches Vermögen angespart. Ferien? Nie. Sich was Schönes leisten? Kaum. Schulden machen? Kam nicht in Frage. Ja, sie hatten, was den Genuss anbelangt, ein bescheidenes Leben geführt. Aus den Kindern wurde auch etwas. Diese brauchten hie und da einen Zustupf, aber auch nicht mehr. Das Vermögen wurde kaum angetastet. Spekuliert wurde damit auch nicht.
Als der Mann dann in das Altersheim kam und viel Pflege und medizinische Behandlung benötigte, musste ein erheblicher Teil des Vermögens angezapft werden. Auch Oma Herzgut erlitt das gleiche Schicksal. Zusammen schwand das Geld wie Butter an der Sonne. Als die beiden dann starben, war von den einigen hundert Tausend Franken nicht mehr viel übrig. Die Erben erhielten zusammen so etwas um die sechzigtausend Franken.
Auch M. Giebaus verdiente recht. Aber sein Geld hielt nicht lange, man reiste in ferne Länder, kaufte sich teure Autos und spekulierte am Aktienmarkt, aber leider mit wenig Erfolg. Auch sorgte er nicht vor. Als er mit seiner Frau M. ins Rentenalter kam, hatte er zwar die Maximalrente der AHV und eine geringe Pensionskassenrente, aber kein Vermögen. Er beantragte Ergänzungsleistungen. Auch er und dessen Frau erlitten das gleiche Schicksal mit dem Unterschied, dass die Kosten die Allgemeinheit übernahm und am Ende gar kein Erbe übrig blieb.Als Erbrechtsanwalt wird Rechtsanwalt Pedolin mit der Frage aufgesucht, ob man denn da nichts machen könne, das sei doch ungerecht. Der eine gibt das Geld aus und erhält die gleichen Leistungen, nur eben vom Vater Staat und damit der Allgemeinheit bezahlt, beim Anderen bleibt am Ende auch nicht mehr übrig für die Erben.
Als der Mann dann in das Altersheim kam und viel Pflege und medizinische Behandlung benötigte, musste ein erheblicher Teil des Vermögens angezapft werden. Auch Oma Herzgut erlitt das gleiche Schicksal. Zusammen schwand das Geld wie Butter an der Sonne. Als die beiden dann starben, war von den einigen hundert Tausend Franken nicht mehr viel übrig. Die Erben erhielten zusammen so etwas um die sechzigtausend Franken.
Auch M. Giebaus verdiente recht. Aber sein Geld hielt nicht lange, man reiste in ferne Länder, kaufte sich teure Autos und spekulierte am Aktienmarkt, aber leider mit wenig Erfolg. Auch sorgte er nicht vor. Als er mit seiner Frau M. ins Rentenalter kam, hatte er zwar die Maximalrente der AHV und eine geringe Pensionskassenrente, aber kein Vermögen. Er beantragte Ergänzungsleistungen. Auch er und dessen Frau erlitten das gleiche Schicksal mit dem Unterschied, dass die Kosten die Allgemeinheit übernahm und am Ende gar kein Erbe übrig blieb.Als Erbrechtsanwalt wird Rechtsanwalt Pedolin mit der Frage aufgesucht, ob man denn da nichts machen könne, das sei doch ungerecht. Der eine gibt das Geld aus und erhält die gleichen Leistungen, nur eben vom Vater Staat und damit der Allgemeinheit bezahlt, beim Anderen bleibt am Ende auch nicht mehr übrig für die Erben.
Ob und was man machen kann, was es dazu bedarf und was es zu beachten gilt, dass derjenige, der gespart hat, nicht bestraft wird, sagt Ihnen Rechtsanwalt Pedolin als Anwalt für Erbrecht gerne in einer Beratung zum Erhalt des Vermögens für die Erben.