ARBEITGEBER ERSTELLT KEIN ARBEITSZEUGNIS WAS TUN

Obwohl es für den Rechtsexperten völlig klar ist, kennen viele nicht ihre Rechte im Zusammenhang mit einem Arbeitszeugnis.

ARBEITSZEUGNIS IST WICHTIG FÜR DAS BERUFLICHE FORTKOMMEN

Sie haben jederzeit Anspruch auf ein volles Arbeitszeugnis. Also nicht nur eine Arbeitsbestätigung. Nur der Rechtsmissbrauch ist die Grenze!

DER ARBEITGEBER MUSS SOFORT HANDELN

Der Arbeitgeber hat in der Regel 2-3 Tage Zeit. Wenn er keine haltbaren Gründe hat, begeht er also bereits nach dieser Zeit eine Verletzung seiner arbeitsrechtlichen Pflichten. Was also tun, wenn der Arbeitgeber kein Arbeitszeugnis ausstellt oder sich lange Zeit lässt?!

WAS KANN EIN ANWALT TUN?

Gehen Sie falsch vor, kann der Arbeitgeber eventuell versuchen, Ihnen mit einer Kündigung zu entgegnen. Solche Risiken sollten Sie bestmöglich nicht eingehen und die Vorgehensweise einem Profi überlassen.

gian.pedolin@schweizer-rechtsanwalt.com
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