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ARBEITGEBER ZAHLT LOHN NICHT WAS TUN
Es gibt Personen, welche monatelang arbeiten und vom Arbeitgeber immer wieder vertröstet werden. Gemäss Arbeitsvertrag ist es im Prinzip ja auch so, dass der Arbeitnehmer zuerst leisten muss und dann Anspruch auf den Lohn erhält. Der Arbeitgeber muss also vom Grundsatz her erst zahlen, wenn der Arbeitnehmer Arbeit geleistet hat. Lohn für August gegen Arbeitsleistung im August. Da der Arbeitnehmer also grundsätzlich vorleistungspflichtig ist, stellt sich die Frage, ob er die Arbeit für den September verweigern darf und den Lohnanspruch für September aber dennoch hat, wenn der Arbeitgeber den Lohn August nicht bezahlt.
Das geht, sagt das Bundesgericht, auch wenn die beiden Leistungen nicht im direkten Austausch stehen. Es ist jedoch ratsam, den Arbeitgeber vorher zu mahnen und die Arbeitsverweigerung in Aussicht zu stellen. Wann man das machen kann und soll und in welcher Form, sagt Ihnen RA Pedolin gerne in einem viertelstündigen Beratungsgespräch.
Gehen Sie falsch vor, kann der Arbeitgeber umgekehrt mit heftiger Gegenwehr reagieren, indem er zum Beispiel ungerechtfertigte Arbeitsverweigerung (und damit keine Lohnzahlungspflicht) bis fristloses Verlassen der Arbeitsstelle geltend machen kann. Solche Risiken sollten Sie bestmöglich nicht eingehen und die Vorgehensweise einem Profi überlassen.
Übrigens, aber auch hier ist eine mindestens kurze Beratung empfohlen, können Sie unter Umständen auch eine Sicherheitsleistung durch den Arbeitgeber einfordern.
ARBEITGEBER ZAHLT LOHN NICHT WAS TUN
Der Arbeitgeber zahlt den Lohn nicht,was tun.
Bestellen Sie beispielsweise einen Betreibungsregisterauszug.
Ob Sie mit anderen Mitarbeitern sprechen, müssen Sie sich gut überlegen.
Eventuell können Sie auch eine Sicherheitsleistung verlangen
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In welcher Reihenfolge man am besten vorgeht, erfahren Sie in einer Beratung.