ARBEITSVERTRAG RICHTIG KÜNDIGEN

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitgeber können den Arbeitsvertrag kündigen. Je nachdem gibt es aber verschiedene Voraussetzungen und ebenso verschiedene Rechtsfolgen.

Wenn der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag nicht richtig kündigt oder die entsprechend notwendigen Voraussetzungen für den Nichteintritt negativer Folgen nicht gegeben sind, kann es zu Strafwartetagen der Arbeitslosenversicherung kommen oder aber zu Forderungen seitens des Arbeitgebers wegen Kündigung zur Unzeit.

Auch Arbeitgeber kündigen auf der Basis des Grundsatzes der Kündigungsfreiheit oft, ohne vorher juristische Beratung eingeholt zu haben und sind dann plötzlich mit dem Vorwurf der Kündigung zur Unzeit oder missbräuchlichen Kündigung konfrontiert.

Wenn Sie sicher sein wollen, ob Sie kündigen dürfen und wie Sie es formulieren, ohne negative Folgen befürchten zu müssen, lassen Sie sich im Vorfeld besser von einem Rechtsexperten wie einem Anwalt beraten.

gian.pedolin@schweizer-rechtsanwalt.com
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