BEI RECHTSMITTEL WIE EINSPRACHE GEGEN STRAFBEFEHL, ENTSCHEID ODER VERFÜGUNG NICHT ZAHLEN

Rechtsanwalt und öffentliche Urkundsperson Pedolin betreibt in Langrickenbach eine Anwaltskanzlei. Von dort aus berät und vertritt er Mandanten in vielen Lebenslagen.

RECHTSMITTEL SORGT DAFÜR, DASS DIE RECHNUNG NICHT FÄLLIG IST

Wenn Ihr Rechtsanwalt für Sie Einsprache, Rekurs, Berufung, Beschwerde erhebt usw., hat dies unter anderem die Auswirkung, dass die Busse, Geldstrafe, Gebühren, Verfahrenskosten usw. nicht fällig werden, weil keine sogenannte Rechtskraft besteht.

SO ALS OB DER ENTSCHEID NICHT EXISTIEREN WÜRDE

Eine Anfechtung sorgt dafür, dass der Entscheid in der Schwebe bleibt, nicht rechtskräftig wird, keine Wirkung hat, so wie wenn er nicht existiert. Sie müssen nichts zahlen, ja dies könnte sogar nachteilig sein.

FAZIT

Ihr Rechtsanwalt sagt Ihnen gerne, was Sie genau machen müssen oder eben nicht.

gian.pedolin@schweizer-rechtsanwalt.com
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