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DARLEHENSVERTRAG MIT SICHERHEITEN UND BETEILIGUNG
Rechtsanwalt und öffentliche Urkundsperson Pedolin betreibt in Langrickenbach eine Anwaltskanzlei.
GUTE VERTRÄGE ERHALTEN DIE FREUNDSCHAFT
Sie wollen einem Freund oder einen Verwandten ein Darlehen geben? Tun Sie das bitte schriftlich und in einer ausgeklügelten Art und Weise, sonst droht Gefahr für die Beziehung.
Was tun Sie, wenn das Geld weg ist, weil der Schuldner beispielsweise damit eine Maschine gekauft hat, welche er für die Ausübung seines Gewerbes benötigt? Sie werden die Maschine möglicherweise nicht erfolgreich pfänden oder verwerten können, insbesondere, wenn es sich um ein sogenanntes Kompetenzstück handelt. Lassen Sie deshalb in Ihren Vertrag unbedingt verschiedene Sicherheitsnetze einbauen, es kann sich lohnen.
WIESO MIT BETEILIGUNG (ZINSEN ODER ANDERES)
Wenn Sie jemandem ein Darlehen geben, riskieren Sie natürlich, das ganze Geld oder zumindest einen Teil davon zu verlieren. Sie verlieren nicht nur das Geld, sondern mit diesem hätten Sie wiederum eine Investition tätigen und Zinsen bzw. Erträge daraus erwirtschaften können. Es ist deshalb legitim, eine Form der Beteiligung zu vereinbaren wie beispielsweise Zinsen oder aber ein Entgelt abhängig vom Erfolg. Zinsen oder eine andere Form der Beteiligung schaffen zudem einen Anreiz zur (rascheren) Rückzahlung.