Nach einer Scheidung kann der Exgatte unter Umständen über Vermögen des anderen Exgatten verfügen oder es gar indirekt erben. Einige Gründe und was man dagegen tun kann, lesen Sie hier. Die nachfolgenden Bemerkungen ersetzen keine individuelle Beratung. Sie sind aus Verständniszwecken vereinfacht dargestellt und nehmen keine Vollständigkeit in Anspruch.

Das Geschiedenentestament bzw. Getrenntentestament – Eine Sicherheitsmassnahme für das geerbte Vermögen der Kinder

Einleitung

Inmitten einer Trennung oder Scheidung können Sorgen um das Wohlergehen und die finanzielle Sicherheit der Kinder überwältigend sein. Für Martin, einen Vater von zwei minderjährigen Kindern, bringt eine Unterhaltung mit dem Anwalt Hans Licht ins Dunkel, was die zukünftige Verwaltung des von den Kindern geerbten Vermögens betrifft.

Auszug aus einem möglichen Dialog mit dem Anwalt

An diesem Nachmittag trägt Martin eine besonders schwere Last der Sorge auf seinen Schultern. Seit einiger Zeit lebt er getrennt von seiner Frau und sie haben zusammen zwei minderjährige Kinder. Unter seinen vielen Sorgen ragt eine heraus:

Martin: „Hans“, fragte er, „was passiert, wenn ich sterbe? Wer verwaltet dann das Vermögen, das meine Kinder von mir erben? Wird das meine getrennt lebende Frau sein?“

Hans nickt und erwidert:

Hans: „Genau so ist es, Martin. Du hast das Problem genau erfasst. Wenn du getrennt, aber noch nicht geschieden bist, bleibt deine Frau erbberechtigt. Und ja, sie wäre es zusätzlich, die das Vermögen verwaltet, das deine Kinder von dir erben würden. Auch nach der Scheidung wäre sie es, die das von den Kindern geerbte Vermögen verwaltet. Ich nehme an, das möchtest du verhindern.“

Martin nickt zustimmend, starrt nachdenklich auf den Tisch und überlegt.

Martin: „Aber es gibt noch eine weitere Sorge, Hans. Was passiert, wenn ich sterbe und danach auch eines meiner Kinder? Würde sie dann nicht auch indirekt mein Vermögen erben?“

Hans sieht Martin an und antwortet:

Hans: „Ja, das ist tatsächlich eine weitere Gefahr, die besteht. Wenn du stirbst und danach eines deiner Kinder, würde deine getrennt lebende oder geschiedene Frau in der Tat indirekt auch dein Vermögen erben. Und ich kann verstehen, dass das etwas ist, was du vermeiden möchtest.“

Wieder nickt Martin zustimmend.

Martin: „Aber gibt es denn irgendeine Möglichkeit, das zu verhindern?“, fragte Martin.

Hans lächelt leicht und nickt.

Hans: „Ja, die gibt es, Martin. Wir nennen das ein Geschiedenentestament oder Getrenntentestament. Mit einem solchen Testament kannst du sicherstellen, dass dein Vermögen genau so verteilt wird, wie du es wünschst, und du kannst bestimmte Personen, wie etwa deine getrennt lebende oder geschiedene Frau, davon ausschliessen, die Verwaltung des von den Kindern geerbten Vermögens zu übernehmen und es indirekt zu erben, sollte eines deiner Kinder nach dir versterben.

Lösung (kurz geschildert)

Einzelkind

  1. Man setzt man das Kind Vorerbe ein.
  2. Für den Fall, dass das Kind bereits vorverstorben sein sollte, wählt man Ersatzerben
  3. Man setzt für den Fall des Nachversterbens des Kindes jemanden als Nacherben ein
  4. Für den Fall, dass der Nacherbe nicht mehr leben sollte, setzt man einen Ersatznacherben ein
  5. Man entzieht dem überlebenden Elternteil die Verwaltungsbefugnis über das dem Kind vererbte Vermögen und überträgt die Vermögensverwaltung auf eine dritte Person, zum Beispiel eine Bank.

Mehrere Kinder

  1. Man setzt man jedes der Kinder als Vorerbe ein.
  2. Für den Fall, dass ein Kind bereits vorverstorben sein sollte, erben die anderen Kinder diesen Erbteil zu gleichen Teilen als Vorerben
  3. Man setzt für den Fall des Nachversterbens eines Kindes die anderen Kinder als Nacherben ein
  4. Für den Fall, dass der Nacherbe nicht mehr leben sollte, setzt man einen Ersatznacherben ein
  5. Man entzieht dem überlebenden Elternteil die Verwaltungsbefugnis über das den Kindern vererbte Vermögen und überträgt die Vermögensverwaltung auf eine dritte Person, zum Beispiel eine Bank.

Martin sieht auf.

Martin: „Das klingt nach einer Lösung, die ich in Betracht ziehen sollte, Hans. Ich möchte, dass meine Kinder gut abgesichert sind, ihr Erbe richtig verwaltet wird und ihre Mutter nicht meine indirekte Erbin wird.“

Hans: „Das ist eine sehr weise Entscheidung, Martin,“ stimmt Hans zu. „Lass uns einen Termin vereinbaren, um die Einzelheiten zu besprechen. Das Geschiedenentestament ist zwar etwas komplex, aber es ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass dein Vermögen und das Wohl deiner Kinder auch nach deinem Tod geschützt sind.“

Zusammenfassung

Martin, ein Vater inmitten einer Trennung, ist besorgt über die Verwaltung des von den Kindern geerbten Vermögens im Falle seines Todes. Seine getrennt lebende Frau wäre es, die das Vermögen verwaltet. Darüber hinaus würde sie indirekt sein Vermögen erben, sollte eines seiner Kinder nach ihm sterben. Um diese Sorgen zu adressieren, schlägt Hans das Geschiedenentestament vor, eine rechtliche Vorkehrung, die es Martin ermöglicht, den Zugriff seiner getrennt lebenden oder geschiedenen Frau auf das Vermögen, das seine Kinder erben, zu verhindern und den Vermögensfluss für den Fall eines Versterbens in Bezug auf die Kinder zu steuern.

Auflistung der möglichen Probleme / Lösungen:

  • Im Falle des Todes würde die getrennt lebende Frau das von den Kindern geerbte Vermögen verwalten.
  • Sollte eines der Kinder nach Martin sterben, würde die getrennt lebende oder geschiedene Frau indirekt sein Vermögen erben.
  • Martin möchte sicherstellen, dass sein Vermögen nach seinem Tod entsprechend seinen Wünschen verwaltet wird.
  • Er möchte seine getrennt lebende oder geschiedene Frau davon ausschliessen, das von den Kindern geerbte Vermögen zu verwalten und es indirekt zu erben.
  • Ein Geschiedenentestament, obwohl komplex, scheint eine geeignete Lösung zu sein, doch die Details müssen gründlich besprochen werden, um sicherzustellen, dass das Wohl der Kinder und das Vermögen nach dem Tod geschützt sind.

Jetzt handeln

Sichern Sie Ihre Kinder und Ihr Vermögen vor unerwarteten Folgen einer Scheidung. Mit einem Geschiedenentestament können Sie steuern, wer Ihr Vermögen verwaltet und erbt. Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, um zu handeln und vorauszudenken. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Vermögen in den richtigen Händen bleibt!

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