Einleitung

Der Ehe-, Erb- und Erbverzichtsvertrag ist eine wichtige rechtliche Vereinbarung, die Ehepartner dazu befähigt, ihre Vermögenswerte und Erbansprüche im Falle des Todes eines Partners zu regeln. Obwohl solche Verträge oft als kompliziert und umfangreich empfunden werden, sind sie von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten geschützt sind und es keine Lücken oder Streitigkeiten gibt. In diesem Blogbeitrag werden wir den Ehe-, Erb- und Erbverzichtsvertrag Schritt für Schritt durchgehen und die verschiedenen Abschnitte erläutern. Die nachfolgenden Bemerkungen sind jedoch allgemein gehalten und nehmen für sich keine Vollständigkeit in Anspruch. Jede Gewähr wird ausgeschlossen. Die nachfolgenden Bemerkungen ersetzen keine individuelle Beratung. Die effektiven Bedürfnisse und Situationen können von den nachfolgenden Bemerkungen abweichen.

1. Einleitung und Feststellungen

Der Ehe-, Erb- und Erbverzichtsvertrag beginnt mit einleitenden Feststellungen, in denen die beteiligten Personen und der Zweck des Vertrages festgehalten werden. Es wird darauf hingewiesen, dass der Vertrag bindend ist und nicht einseitig geändert oder gekündigt werden kann, es sei denn, dies ist ausdrücklich im Vertrag vorgesehen. Darüber hinaus werden wichtige Informationen wie das Datum der Hochzeit und der Wohnsitz der Ehepartner festgehalten. Es ist wichtig, den Wohnsitz zu dokumentieren, da dies Auswirkungen auf die Anwendung des Rechts haben kann, insbesondere wenn sich Vermögenswerte im Ausland befinden. Es wird festgehalten, ob Kinder da sind, wie sie heissen, wann sie geboren sind und vor allem, ob sie gemeinsam oder nicht gemeinsam sind. Bei gemeinsamen Kindern bietet das Gesetz den Ehegatten weitergehende Möglichkeiten als bei nicht gemeinsamen Kindern.

2. Güterstand und Eigengut

In diesem Abschnitt wird der Güterstand festgestellt. Die Errungenschaftsbeteiligung ist in den meisten Fällen der Standardgüterstand in der Schweiz. Es wird auch festgehalten, ob es Eigengut gibt, das Vermögenswerte umfasst, z.B. solche, die durch Schenkung oder Erbschaft unentgeltlich erworben wurden. In den meisten Fällen kann es sinnvoll sein, das Eigengut im Detail aufzulisten, um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden.

3. Ehevertragliche Vereinbarungen

Die ehevertraglichen Vereinbarungen sind ein wichtiger Bestandteil des Ehe-, Erb- und Erbverzichtsvertrages. Hier wird geregelt, was passieren soll, wenn einer der Ehepartner stirbt. In den meisten Fällen wird vereinbart, dass der überlebende Ehepartner das gesamte Vermögen behält, das während der Ehe erworben wurde. Dies ist besonders wichtig bei Ehepaaren, bei denen der grösste Teil des Vermögens als Errungenschaft gilt. Es wird auch festgelegt, dass im Falle von nicht gemeinsamen Kindern der Pflichtteil zu beachten ist und mögliche Anfechtungs- oder Herabsetzungsklagen vermieden werden sollten.

4. Erbvertragliche Vereinbarungen und Verfügungen

Der erbrechtliche Teil des Vertrages regelt die Erbansprüche und Verfügungen. Hier wird festgelegt, dass die unterzeichnenden Kinder auf ihren Erbanspruch zugunsten des überlebenden Ehepartners verzichten. Dies ermöglicht es dem überlebenden Ehepartner, den gesamten oder, wenn nicht alle Kinder mitunterzeichnen, einen grossen Anteil am Nachlass zu erhalten. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Regelung vom gesetzlichen Erbrecht abweicht und daher die Zustimmung aller beteiligten Kinder erforderlich ist. Wenn alle gemeinsamen Kinder unterzeichnen, erhält der überlebende Ehepartner eine vollständige Begünstigung.

In einigen Fällen kann es vorkommen, dass nicht alle Kinder des verstorbenen Partners den Vertrag unterzeichnen möchten oder können. In solchen Fällen wird häufig verfügt, das nichtunterzeichnende Kind auf den Pflichtteil zu setzen und ihm die Erbenstellung durch ein Pflichtteilsvermächtnis zu entziehen. Dies bedeutet, dass das Kind nur noch einen obligatorischen Anspruch auf den Pflichtteil hat und nicht mehr Teil der eigentlichen Erbengemeinschaft ist.

5. Lebzeitige Zuwendungen und Ausgleichungspflicht

In diesem Abschnitt werden lebzeitige Zuwendungen wie Schenkungen oder Erbvorbezüge behandelt. Es wird festgelegt, ob bisherige Zuwendungen bereits ausgeglichen sind und keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden können oder noch der Ausgleichungspflicht unterliegen. Es wird auch vereinbart, ob weitere lebzeitige Zuwendungen noch möglich sind und ob diese ausgleichungspflichtig sind. Das bedeutet im Falle der Festlegung der Ausgleichungspflicht, dass sie bei der Verteilung des Nachlasses berücksichtigt werden müssen.

6. Schutzbestimmungen

Die Schutzbestimmungen sind ein wichtiger Teil des Vertrages, um sicherzustellen, dass die verzichtenden Kinder angemessen geschützt ist. Hier werden verschiedene Situationen behandelt, wie z.B. Demenz, Urteilsunfähigkeit oder ein dauerhafter Aufenthalt in einem Alters- oder Pflegeheim. Es wird festgelegt, ob im Falle solcher Tatsachen die Begünstigung des überlebenden Ehepartners nicht mehr gilt und das normale Erbrecht der Nachkommen zur Anwendung kommt.

7. Willensvollstreckung

Die Willensvollstreckung ist ein wichtiger Teil des Vertrages, um sicherzustellen, dass die Vereinbarungen eingehalten werden. Die Ehepartner bestimmen sich meistens gegenseitig als Willensvollstrecker und können auch einen Nachfolger benennen. Wenn keiner der Ehepartner das Amt ausüben kann oder will, kann eine juristische Person als Willensvollstrecker ernannt werden.

8. Schlussbestimmungen

Am Ende des Vertrages werden verschiedene Schlussbestimmungen festgehalten. Es wird festgelegt, wie viele Exemplare des Vertrages erstellt und unterzeichnet werden sollen und wo sie aufbewahrt werden sollen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass das Verlustrisiko bei Verzicht auf die notarielle Aufbewahrung bei den Unterzeichnenden liegt. Darüber hinaus wird festgelegt, dass der Vertrag bei einem Wohnsitzwechsel erneut beim zuständigen Notariat deponiert werden muss.

Fazit

Der Ehe-, Erb- und Erbverzichtsvertrag ist eine komplexe rechtliche Vereinbarung, die es ermöglicht, die Vermögenswerte und Erbansprüche im Falle des Todes eines Ehegatten zu regeln. Obwohl solche Verträge oft als kompliziert empfunden werden, sind sie von entscheidender Bedeutung, um Streitigkeiten zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle Beteiligten angemessen geschützt sind.

Es ist wichtig zu beachten, dass jeder Fall einzigartig ist und individuelle Vereinbarungen getroffen werden müssen. Daher ist es ratsam, einen Fachmann zu konsultieren, um spezifische Fragen zu klären und den Vertrag entsprechend anzupassen. Der Ehe-, Erb- und Erbverzichtsvertrag bietet einen umfassenden Schutz für Ehepartner und auch die übrigen Erben und ermöglicht es ihnen, ihre Vermögenswerte klar zu regeln und mögliche Streitigkeiten zu vermeiden.

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gian.pedolin@schweizer-rechtsanwalt.com
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