Die nachfolgenden Bemerkungen ersetzen keine individuelle Beratung. Sie sind aus Verständniszwecken vereinfacht dargestellt und nehmen keine Vollständigkeit in Anspruch.

Der Erbvertrag als Lösung für Patchwork-Familien

Einleitung

In einer modernen Patchwork-Familie entstehen oft komplexe Fragen rund um das Erbe.

Martin und Helen sind schon lange zusammen und haben jeweils aus früheren Beziehungen Kinder, welche alle erwachsen sind. Martin hat drei und Helen hat zwei Kinder. Sie haben kürzlich auch noch geheiratet. In den vielen Jahren des Zusammenseins haben sie ein Vermögen aufgebaut.

Martin und Helen reden miteinander darüber, was sein soll, wenn einer von ihnen sterben sollte. Sie sind sich einig, nachdem sie das Vermögen zusammen aufgebaut haben, dass der überlebende Partner so viel Vermögen erben soll wie möglich. Sie reden zuerst darüber, dass sie jeweils die eigenen Kinder auf den Pflichtteil setzen und den anderen Ehegatten für den verfügbaren Teil als Erben einsetzen könnten. Sie haben aber auch von der Möglichkeit eines Erbvertrages gehört. Damit könnte man – wenn die Nachkommen einverstanden sind, auf das Erbe zu verzichten – sogar erreichen, dass der überlebende 100% des Vermögens erhalten könnte.

Da es ihnen wichtig ist, dass alle gerecht und vor allem auch lückenlos und korrekt geregelt wird, wenden sie sich an ihren befreundeten Anwalt Hans. Mit der Hilfe des Anwalts, welcher auch öffentliche Urkundsperson ist, beginnen sie, die potenziellen Fallstricke in der Regelung ihres Erbes zu entwirren und eine faire Lösung zu finden: einen Erbvertrag. Dieser erlaubt es ihnen unter Anderem, sicherzustellen, dass im Falle des Erstversterbens eines Ehepartners der andere meistbegünstig wird und dass nach dem Tod des überlebenden Ehepartners das ganze noch verbleibende Vermögen gleichmässig an alle Kinder verteilt wird und das unabhängig davon, wer ihr biologischer Elternteil war. Dieser sorgfältige Ansatz zeigt, wie vorausschauende Planung Ungerechtigkeiten vermeiden kann und eine Lösung bietet, die allen Familienmitgliedern gerecht wird.

Auszug aus einer Diskussion mit dem Anwalt

Martin und Helen wenden sich an ihren Vertrauten und Rechtsanwalt Hans, um sicherzustellen, dass alles nach ihrem Ableben gerecht verteilt wird. Nachfolgend ein Ausschnitt einer möglichen Diskussion mit dem Anwalt. Es sei darauf hingewiesen, dass die nachfolgenden Dialoge nicht alle Themen rund um den Inhalt des Erbvertrages behandeln. Der mögliche Dialog soll dazu dienen, dass der Leser sich am Ende sagt, dass professionelle Hilfe bei der Erstellung eines Erbvertrages sehr empfehlenswert ist.

Martin: „Hans, alter Freund, du weisst, wir beide, Helen und ich, sind zum zweiten Mal verheiratet. Aus unseren früheren Ehen haben wir Kinder, aber keine gemeinsamen. Wir möchten den überlebenden Ehegatten so weit wie möglich begünstigen. Wir haben die Dinge durchgesprochen und unsere Kinder haben zugestimmt, auf ihr Erbe zu verzichten, damit der überlebende Ehepartner gut abgesichert ist. Allerdings möchten wir, dass am Ende alles gerecht verteilt wird.“

Hans: „Das ist eine vernünftige Vorgehensweise, Martin. Und Ihr kommt nun zu mir, damit ich das für Euch regle, dafür bin ich dankbar und gut, habt Ihr mich aufgesucht. Es gibt da in der Tat einige Fallstricke, die wir vermeiden sollten.“

Helen: „Das ist genau unsere Sorge, Hans. Wenn ich zuerst sterben sollte und Martin alles erbt, was passiert dann, wenn er stirbt? Geht mein Vermögen, welches er von mir geerbt hat, nur an seine Kinder?“

Hans: „Helen, das wäre in der Tat der Fall. Deine Kinder bekämen beim Ableben von Martin als Zweitversterbenden nichts und umgekehrt, stirbt Martin zuerst, erben seine Kinder bei Deinem Ableben nichts. Derselbe Effekt wäre zu beklagen, wenn jeder den anderen im Testament als Erben einsetzt. Aber es gibt eine Möglichkeit, diese Folgen in einem Erbvertrag anders zu regeln.“

Martin: „Das müssen wir unbedingt vermeiden, Hans. Es sollte eine Möglichkeit geben, dass nach dem Tod des überlebenden Ehepartners das Vermögen gleichmässig an alle Kinder verteilt wird, unabhängig davon, wer ihr biologischer Elternteil war.“

Hans: „Das ist genau das, was ein Erbvertrag regeln kann, Martin. Wir können festlegen, dass der überlebende Ehepartner das gesamte Vermögen erbt und dass, wenn dieser stirbt, wiederum sein ganzes Vermögen – bestehend aus dem vom Erstverstorbenen geerbten Vermögen und dem eigenen Vermögen – gleichmässig an alle Kinder verteilt wird.“

Helen: „Genial. Gibt es noch weiteres zu beachten, da gibt es sicher noch weitere Fallstricke?“

Hans: „Gut bemerkt, Helen. In der Tat. Nehmen wir an, Du stirbst zuerst, Helen. Martin erbt alles. Wenn er dann später auch noch stirbt, erhalten alle Kinder einen gleichmässigen Anteil seines ganzen noch verbleibenden Vermögens. Jedoch müssen seine eigenen Kinder keine Erbschaftssteuern bezahlen, wohingegen Deine Kinder erhebliche Erbschaftssteuern bezahlen müssen. Das ist ungerecht, denn es darf nicht entscheidend sein, wer zuerst von euch stirbt. Doch auch hier bietet der Erbvertrag eine Lösung.“

Martin: „Wie würde das funktionieren, Hans?“

Hans: „Ganz einfach: Wir können im Erbvertrag festlegen, dass die Erbschaftssteuern aus dem Nachlass bezahlt werden. Auf diese Weise wird die Steuerlast gleichmässig auf alle Erben verteilt, unabhängig davon, wer von euch zuerst stirbt. Dadurch verhindern wir, dass die Kinder des erstverstorbenen Ehepartners unverhältnismässig hohe Steuern zahlen müssen.“

Helen: „Das scheint eine faire und gerechte Lösung zu sein. Danke für deine Hilfe, Hans.“

Hans: „Das ist meine Aufgabe, Helen. Es ist immer besser, diese Dinge im Voraus zu regeln. Dann ist jeder für die Zukunft gut vorbereitet. Lasst uns gleich einen Termin für die Erstellung und Beurkundung des Erbvertrages vereinbaren.“

Martin: „Gute Idee, ich hole gleich meinen Kalender heraus.“

Auf einen Blick

Die nachfolgenden Grafiken sollen nochmals aufzeigen, dass ein Erbverzicht der Kinder zu Gunsten des überlebenden Ehegatten nicht genügt. Es ist auch zu erreichen, dass alle Kinder Erben werden, egal, wer zuerst stirbt und wer danach. Wie gesagt, aber das ist nicht Teil dieser Grafik, ist auch noch zu schauen, dass alle netto gleich viel erhalten und nicht brutto, denn nur ein Teil der Kinder trägt die Erbschaftssteuern, die anderen nicht.

Zusammenfassung

Zusammenfassend zeigt die Erfahrung von Martin und Helen, wie wertvoll und notwendig eine vorausschauende Planung in Erbschaftsangelegenheiten ist. Sie betonen die Bedeutung eines gut durchdachten Erbvertrags, der alle Familienmitglieder gleichermassen berücksichtigt. Es ist unerlässlich, die Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen, um mögliche Fallstricke zu vermeiden und sicherzustellen, dass nach dem Tod die Vermögensverteilung gerecht und in Übereinstimmung mit dem Willen der Verstorbenen abläuft. Der Fall von Martin und Helen zeigt, dass es nie zu früh ist, einen Termin bei einem Anwalt zu vereinbaren und einen Plan für die Zukunft zu erarbeiten. Es ist immer besser, diese Fragen im Voraus zu klären, um für die Zukunft gut vorbereitet zu sein.

Auflistung der möglichen Probleme / Lösungen

  • Verzichten Kinder in einer Patchworkfamilie auf das jeweilige Erbe gegenüber dem leiblichen Elternteil zu Gunsten des überlebenden Ehepartners auf ihr Erbe, und wird nicht mehr geregelt, geht beim Tod des zuletzt verstorbenen Partners das Vermögen nur an dessen leibliche Kinder und die Kinder des Erstverstorbenen gehen leer aus.
  • Die Kinder des zuerst verstorbenen Ehepartners könnten bei Erhalt des Erbes unverhältnismässig hohe Erbschaftssteuern zahlen müssen
  • Ohne klare und vorausschauende Planung kann es zu Unklarheiten und möglicherweise zu Konflikten unter den Erben kommen.

Jetzt handeln

Haben auch Sie eine Patchwork-Familie und suchen eine faire und gerechte Lösung für Ihr Erbe? Als erfahrener Anwalt und öffentliche Urkundsperson helfe ich Ihnen und Ihren Angehörigen gerne dabei, mögliche Fallstricke zu vermeiden und einen gut durchdachten Erbvertrag zu verfassen. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin und sichern Sie sich und Ihrer Familie eine möglichst sorgenfreie Zukunft. Für eine umfassende Beratung, Redaktion und öffentliche Beurkundung des Erbvertrags berechnen wir einen fairen Preis.

gian.pedolin@schweizer-rechtsanwalt.com
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