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Im Falle des Todes oder der dauerhaften Handlungsunfähigkeit beider Eltern (z.B. schwerer Unfall) entscheidet die KESB über die Unterbringung. Mit der Sorgerechtsvereinbarung (beide Eltern unterschreiben ein entsprechendes Dokument) bzw. der Sorgerechtsverfügung (jeder Elternteil macht ein eigenes Dokument) kann man den Entscheid der KESB so gut wie möglich beeinflussen. Die nachfolgenden Bemerkungen ersetzen keine individuelle Beratung. Sie sind aus Verständniszwecken vereinfacht dargestellt und nehmen keine Vollständigkeit in Anspruch.
Sorgerechtsvereinbarung / Sorgerechtsverfügung: Prävention von Konflikten und Gewährleistung des Wohlergehens der Kinder
Einleitung
Elternschaft kommt mit vielen Sorgen und Entscheidungen, eine davon ist die Frage, wer sich um die Kinder kümmert, wenn die Eltern plötzlich nicht mehr da sind oder sich beide aus anderen Gründen nicht mehr um die Kinder kümmern können, beispielsweise nach einem schweren Unfall. In einer Unterhaltung mit ihrem Anwalt, Hans, suchen Martin und Helen Antworten und stossen auf das Konzept der Sorgerechtsvereinbarung / Sorgerechtsverfügung.
Auszug aus einem möglichen Dialog zwischen Anwalt und Kundschaft
An einem sonnigen Nachmittag sitzen Martin und Helen in dem behaglichen Büro ihres Anwalts Hans. Sie sind die stolzen Eltern von zwei kleinen Kindern und haben die Anforderungen der Elternschaft bisher gut gemeistert. Aber eine Frage liegt schwer auf Martins Herzen.
Martin: „Was passiert, Hans, wenn Helen und ich beide plötzlich nicht mehr da sind? Oder wenn wir einen Unfall haben und so schwer verletzt werden, dass wir uns nicht mehr für die Kinder sorgen können? Wer kümmert sich dann um unsere Kinder?“
Die Bedeutung von Martins Frage füllt den Raum. Hans sieht Martin nachdenklich an und antwortet mit ernstem Ton.
Hans: „Martin, das ist eine sehr wichtige Frage. Es wird auf jeden Fall die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde – die KESB – eine Entscheidung darüber treffen, wer die Betreuung eurer Kinder übernimmt. Das kann manchmal zu Komplikationen führen.“
Martin runzelte die Stirn.
Martin: „Komplikationen? Wie meinst du das?“
Hans lehnte sich zurück und erklärt weiter.
Hans: „Nun, in der traurigen Situation, dass beide Eltern plötzlich fehlen oder so schwer verletzt sind, dass sie nicht mehr in der Lage sind, sich um die Kinder zu kümmern, könnten Verwandte auf beiden Seiten anfangen, Ansprüche auf die Betreuung der Kinder zu erheben. Grosseltern, Onkel, Tanten – sie alle könnten glauben, dass sie das Beste für eure Kinder wollen. Vor allem ohne klare Anweisungen von euch könnte das zu Unstimmigkeiten, Konflikten und sogar zu Gerichtsverfahren führen. Es kann vorkommen, dass Verwandte so zerstritten sind, dass die KESB entscheidet, die Kinder vorübergehend oder dauerhaft in eine Pflegefamilie zu geben.“
Martin und Helen sehen einander an, sichtlich erschüttert von dieser Vorstellung.
Helen: „Gibt es denn eine bessere Möglichkeit, das zu verhindern?“ fragte Helen.
Hans lächelt und nickt.
Hans: „Ja, das gibt es. Es heisst Sorgerechtsvereinbarung oder Sorgerechtsverfügung. Mit einem solchen Dokument könnt ihr klar bestimmen, wer die Betreuung eurer Kinder übernehmen soll, falls euch beiden etwas zustossen sollte. Es eliminiert jegliche Unklarheit und kann dazu beitragen, Streitigkeiten unter euren Verwandten zu vermeiden. Und obwohl die KESB immer noch das letzte Wort hat, ist eine Sorgerechtsvereinbarung oder Sorgerechtsverfügung ein starkes Instrument, das euren Wunsch ausdrückt. Es richtet sich somit sowohl an die KESB als auch in aller Klarheit an eure Verwandten.“
Martin und Helen sind erleichtert.
Martin: „Das klingt nach etwas, das wir in Erwägung ziehen sollten“, sagt Martin und sieht Hans fest in die Augen. „Lass uns einen Termin vereinbaren, um das weiter zu besprechen. Wir möchten sicherstellen, dass unsere Kinder immer in guten Händen sind.“
Zusammenfassung:
In der Sorge um das Wohlergehen ihrer Kinder für den Fall, dass sie plötzlich nicht mehr da sind oder sich aus anderen Gründen nicht mehr um die Kinder kümmern können, erkunden Martin und Helen ihre Optionen. Ohne klare Anweisungen könnten Unstimmigkeiten und Konflikte unter den Verwandten entstehen, was die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) dazu bringen könnte, die Kinder vorübergehend oder dauerhaft in eine Pflegefamilie zu geben. Die Lösung liegt in einer Sorgerechtsvereinbarung oder Sorgerechtsverfügung, die Klarheit schafft und Streitigkeiten vermeiden kann, indem sie bestimmt, wer die Betreuung der Kinder übernimmt.
Auflistung der möglichen Probleme / Lösungen
- Im Falle eines plötzlichen Verlustes beider Elternteile könnten Verwandte Ansprüche auf die Betreuung der Kinder geltend machen, was zu Unstimmigkeiten und Konflikten führen kann.
- Die Möglichkeit besteht, dass die KESB die Kinder in eine Pflegefamilie gibt, wenn die Verwandten zerstritten sind.
- Martin und Helen suchen nach einer Möglichkeit, Konflikte zu verhindern und sicherzustellen, dass ihre Kinder immer gut betreut werden.
- Eine Sorgerechtsvereinbarung oder Sorgerechtsverfügung scheint eine geeignete Lösung zu sein, doch die Details müssen sorgfältig besprochen werden, um sicherzustellen, dass sie den Wünschen der Eltern entspricht und dem Wohl der Kinder dient.
Jetzt handeln
Schützen Sie Ihre Kinder vor potenziellen Konflikten und stellen Sie sicher, dass ihr Wohlergehen auch bei unerwarteten Ereignissen gewährleistet ist. Mit der Sorgerechtsvereinbarung oder Sorgerechtsverfügung können Sie so weit wie möglich (mit)bestimmen, wer die Verantwortung für Ihre Kinder übernimmt, wenn Sie nicht mehr da sind. Schützen Sie Ihre Kinder jetzt und sorgen Sie bestmöglich dafür, dass Ihre Kinder immer in den besten Händen sind!