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Leider kommt es immer wieder vor, dass sich Personen in alkoholisierten Zustand im Strassenverkehr bewegen. Gerade bei den heutigen dichten Verkehrsverhältnissen sollte man den Konsum von Alkohol unterlassen, wenn man fahren muss. Oder man sollte sich in diesem Fall um eine andere Fortbewegungsmöglichkeit kümmern. Wer dann von der Polizei wegen des Konsums von Alkohol erwischt wird, hat mit drastischen Strafen und noch drastischeren Massnahmen zu rechnen.
Ein besonderer Fall stellt die Geltendmachung eines Nachtrunks dar. „Alkoholsünder“, welche von der Polizei vielleicht wegen auffälligem Verhalten im Strassenverkehr durch Mitteilungen von anderen Personen zu Hause aufgesucht werden, versuchen nicht selten, einen sogenannten Nachtrunk geltend zu machen, um sich der Bestrafung und der Massnahme zu entziehen. Sie teilen mit, nicht bereits in alkoholisiertem Zustand gefahren zu sein. Oder Sie teilen mit, den entscheidenden Anteil an Alkohol zu Hause getrunken zu haben und somit nicht in fahrunfähigem Zustand gefahren zu sein oder mit erheblich geringerem Alkoholgehalt im Blut.
Zumindest zum Teil kann man heutzutage offenbar feststellen, ob die Behauptung des Nachtrunks stimmt oder nicht. Unter Umständen sind dazu aufwendige Untersuchungen notwendig, welche dann natürlich auch sehr kostspielig sein können. Die Technik wird in Zukunft möglicherweise auch weiter verfeinert.
Ob die Geltendmachung eines Nachtrunks sinnvoll ist oder gar nachteilig, erfolgreich oder nicht, ist nicht leicht zu sagen. Es kommt immer auf den Einzelfall darauf an. Je nachdem, was man sagt, kann es gegen oder eben für einen verwendet werden.