Die nachfolgenden Bemerkungen ersetzen keine individuelle Beratung. Sie sind aus Verständniszwecken vereinfacht dargestellt und nehmen keine Vollständigkeit in Anspruch.

Erbvertrag statt Testament: Sicherheit und Klarheit für unverheiratete Lebenspartner

Einleitung

Die rechtliche Absicherung des Nachlasses ist ein zentraler Punkt in jeder Beziehung, insbesondere für unverheiratete Lebenspartner wie Martin und Helen. Mit der Idee, sich gegenseitig als Erben in ihren Testamenten einzusetzen, begegnen sie jedoch einer Reihe von potenziellen Hindernissen und Risiken. Anwalt Hans, ihre Vertrauensperson in Erbschaftsfragen, der als öffentliche Urkundsperson auch Beurkundungen durchführen kann, hilft ihnen, diese zu erkennen und stellt ihnen eine bessere Alternative vor: den Erbvertrag.

Auszug aus einem möglichen Dialog zwischen Helen, Martin und dem Anwalt Hans

Anwalt Hans trifft sich mit Martin und Helen, einem unverheirateten Lebenspartnerpaar, um über die rechtliche Absicherung ihres Nachlasses zu sprechen. Sie haben die Idee, sich gegenseitig als Erben in ihren Testamenten einzusetzen, um ihre Zuneigung und Liebe füreinander zu dokumentieren.

Hans hört aufmerksam zu.

Hans: „Es ist schön zu sehen, dass ihr euch umeinander sorgt. Aber habt ihr bedacht, dass ein Testament jederzeit geändert werden kann, ohne dass der andere etwas davon erfahren muss?“

Verwundert schauen Martin und Helen ihn an.

Martin: „Wir haben nicht darüber nachgedacht“, gibt Martin zu.

Hans: „Stellt euch zum Beispiel vor, ihr setzt euch gegenseitig als Erben in euren Testamenten ein. Alles scheint in Ordnung zu sein. Doch dann geschieht das Unerwartete: Einer von euch erleidet einen schweren Unfall und wird dauerhaft urteilsunfähig, wie beim Wachkoma oder vollständiger Demenz. Der andere Partner ist möglicherweise überfordert oder möchte sich aus anderen Gründen nicht weiter um den betroffenen Partner kümmern. Er entschliesst sich, den dermassen vom Schicksal getroffenen Partner als Erbe aus dem Testament zu entfernen, indem er das alte Testament widerruft und mit einem neuen Testament stattdessen jemand anders einsetzt, vielleicht einen neuen Partner. Der andere Partner, der aus dem Testament gestrichen wird, merkt nicht einmal was, weil er es gar nicht mehr merken kann. Sogar wenn gar nichts an Unglück passiert, sondern sich ein Partner einfach umentscheidet und das Testament ändert, merkt der andere Partner nichts.“

Martin und Helen sind schockiert über diese Möglichkeit.

Helen: „Auch an solche unglücklichen Entwicklungen haben wir nicht gedacht. Das ist beunruhigend“, sagt Helen besorgt. „Wir wollten doch sicherstellen, dass wir füreinander sorgen, egal was passiert.“

Hans nickt verständnisvoll.

Hans: „Ich verstehe eure Absichten, aber es gibt noch ein weiteres schlimmeres Szenario, das berücksichtigt werden sollte, wenn man Testamente erstellt, die ja wie gesagt jederzeit ohne Kenntnisgabe und Einbezug des anderen geändert werden können, indem sie durch ein neues Testament ersetzt werden.

Angenommen, einer von euch beiden verlässt den anderen aus welchen Gründen auch immer. Der verlassene Partner, der zum Beispiel wegen Demenz urteilsunfähig ist, bemerkt das gar nicht und kann das Testament wegen seiner Urteilsunfähigkeit nicht mehr ändern oder anpassen, da er möglicherweise nicht mehr in der Lage ist, die Veränderungen zu erkennen oder zu verstehen. Und der andere bleibt trotz seines Verlassens immer noch als Erbe eingesetzt.“

Martin und Helen sind bestürzt über diese Möglichkeit.

Martin: „Das ist wirklich eine schreckliche Vorstellung“, sagt Martin mit Bedauern in der Stimme.

Hans fährt fort:

Hans: „Um diese Risiken zu minimieren und eure Interessen langfristig abzusichern, empfehle ich anstelle von zwei Testamenten die Erstellung eines Erbvertrags. Ein Erbvertrag bietet euch die Möglichkeit, eure Nachlassregelung genau zu definieren und festzulegen. Er ist rechtlich bindend und kann nur mit beiderseitigem Einverständnis geändert oder aufgehoben werden. Dadurch habt ihr die Gewissheit, dass eure Wünsche respektiert werden, selbst wenn sich eure Umstände oder Beziehungen ändern.“

Martin und Helen sind tief beeindruckt von dieser Information.

Helen: „Das klingt wirklich nach einer besseren Lösung“, sagte Helen nachdenklich. „Wir möchten sicherstellen, dass unsere Vorstellungen und Absichten in jeder Situation respektiert werden.“

Hans lächelt zustimmend.

Hans: „Genau das ist der Zweck eines Erbvertrags. Er gibt euch die Gewissheit, dass eure Liebe und eure finanziellen Angelegenheiten auf eine sichere Grundlage gestellt werden und für alle Eventualitäten vorgesorgt ist. Mit einer professionellen Beratung und einem rechtskräftigen Erbvertrag könnt ihr so sicherstellen, dass eure Interessen langfristig und für alle Eventualitäten geschützt sind.“

Martin und Helen bedanken sich bei Hans für seine wertvollen Ratschläge.

Martin: „Lass uns sofort einen Termin mit dir vereinbaren, um einen entsprechenden Erbvertrag erstellen zu lassen“, sagte Martin. „Es ist beruhigend zu wissen, dass es weitaus bessere Möglichkeiten als Testamente gibt, unseren Nachlass zu regeln.“

Hans lächelt.

Hans: „Es war mir eine Freude, euch zu helfen. Ja, lasst uns sofort einen Termin vereinbaren.“

Zusammenfassung

Martin und Helen, ein unverheiratetes Paar, planten ursprünglich, sich gegenseitig als Erben in ihren Testamenten einzusetzen, um ihre gegenseitige Fürsorge und Zuneigung auszudrücken. Ihr Anwalt, allerdings, klärt sie über die potenziellen Risiken dieser Entscheidung auf. Er weist darauf hin, dass ein Testament jederzeit geändert werden kann, ohne dass der eingesetzte Erbe dies überhaupt bemerken kann. Zudem könnten veränderte Lebensumstände, wie ein schwerer Unfall oder eine Krankheit, die zur Urteilsunfähigkeit führt, dazu führen, dass ein Partner das Testament ändert, ohne dass der andere Partner davon Kenntnis nimmt. Noch schwieriger wird die Situation, wenn der Partner, der verlassen wurde, aufgrund von Urteilsunfähigkeit das Testament nicht mehr ändern oder anpassen kann, und trotz der Veränderungen der andere Partner als Erbe eingesetzt bleibt. Angesichts dieser Risiken schlägt Hans einen Erbvertrag vor. Dieser kann nur mit beiderseitigem Einverständnis geändert oder aufgehoben werden, und bietet somit mehr Sicherheit und Bindung. Beeindruckt von dieser Information, stimmten Martin und Helen zu, einen solchen Erbvertrag erstellen zu lassen, um sicherzustellen, dass ihre Vorstellungen und Absichten in jeder Situation respektiert werden.

Auflistung der möglichen Probleme / Lösungen

  • Ein Testament kann jederzeit geändert werden, ohne dass der eingesetzte Erbe davon erfahren muss.
  • Bei Veränderungen der Lebensumstände könnte ein Partner das Testament ändern, ohne dass der andere Partner dies bemerkt.
  • Ein urteilsunfähiger Partner könnte das Testament nicht mehr ändern oder anpassen, wenn er von dem anderen Partner verlassen wird, und dieser bleibt trotzdem als Erbe eingesetzt.
  • Ein Testament bietet nicht die gleiche Sicherheit und Bindung wie ein Erbvertrag, der nur mit beiderseitigem Einverständnis geändert oder aufgehoben werden kann.

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gian.pedolin@schweizer-rechtsanwalt.com
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