F.A.Q. BETREFFEND AKTEN AN DEN ANWALT

Rechtsanwalt und öffentliche Urkundsperson Pedolin betreibt in Langrickenbach eine Anwaltskanzlei. Von dort aus berät und vertritt er Mandanten in vielen Lebenslagen.

Wozu braucht der Anwalt die Akten?

Auf Grund von Akten entscheiden auch die Gerichte und andere Behörden (https://www.schweizer-rechtsanwalt.com/weshalb-der-anwalt-die-akten-braucht). Unter anderem mithilfe der Akten kann der Anwalt die Chancen zu bestimmen versuchen.

Was gilt es bei der Aktenzustellung an den Anwalt zu beachten?

  1. Grundsätzlich keine Originale
  2. Scannerfreundliche Aktenzustellung, bitte ?
  3. In einer zeitlichen und/oder thematischen Reihenfolge bitte ?
  1. GRUNDSÄTZLICH KEINE ORIGINALE

Erst wenn die Gegenseite zum Beispiel Fälschung geltend macht, wird ein Original so wichtig, dass Sie es dem Anwalt (nach vorheriger Absprache) per Einschreiben zustellen sollten. Ansonsten braucht der Anwalt nur die Kopien, geht aber natürlich davon aus, dass Sie im Besitze des Originals sind.

  1. SCANNERFREUNDLICHE ZUSTELLUNG, BITTE ?

Das Büro von Rechtsanwalt ist modern eingerichtet. Unterlagen werden mit Texterkennung eingescannt und in einem elektronischen Klientenordner gespeichert.

Wenn die Unterlagen mit vielen Klammern versehen sind, verschiedene Formate aufweisen, geheftet und gefaltet sind, ist der Zeitaufwand für das Scannen gross.

Deshalb wird darum gebeten, die Unterlagen sofern möglich in A-4-Form, ohne Klammern, ungefaltet und ungeheftet zuzustellen. Wenn die Unterlagen zum Beispiel verschiedene Bereiche umfassen, bitte jeden Bereich in ein separates Mäppchen legen.

  1. IN EINER ZEITLICHEN UND/ODER THEMATISCHEN REIHENFOLGE BITTE ?

Wenn Sie Akten haben, ist es sinnvoll, wenn Sie diese dem Rechtsanwalt in geordneter Weise so einreichen, dass er sie selbst nicht mehr zeitaufwändig ordnen muss (Kosten). Meist ist es ratsam, die Akten in der Reihenfolge des Entstehens zu ordnen. Das zeitlich Erste zuoberst, das Letzte zuletzt. Meist wird es dann auch in dieser Reihenfolge im Gerichtsfall dem Richter eingereicht.

Wenn Sie unsicher sind, ob diese Reihenfolge richtig ist, nehmen Sie bitte zur Klärung dieser Frage mit dem Rechtsanwalt Kontakt auf. Er wird es Ihnen sehr gerne sagen. Diese Auskunft nimmt wenig Zeit in Anspruch, spart Ihnen aber Geld. Eine Rückfrage beim Rechtsanwalt, wie die Akten zu ordnen sind, kann dann Sinn machen, wenn zum Beispiel mehrere Probleme ineinanderspielen (z.B. Problem mit Strassenverkehrsamt und Strafbehörde; Problem mit SUVA und IV, Problem mit Arbeitgeber betreffend Arbeitszeugnis und Überstunden). Dann ist es meist besser, wenn die einzelnen Problembereiche zeitlich geordnet werden.

Deshalb: im Zweifelsfall nachfragen.

gian.pedolin@schweizer-rechtsanwalt.com
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