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Beurkundungen Gebühren
Eine Gebühr ist das Entgelt an die öffentliche Urkundsperson für ihre Tätigkeit bei der Beurkundung. Zur Gebühr hinzu kommen die gesetzliche Mehrwertsteuer (derzeit 8.1 %) sowie Auslagen wie beispielsweise Kopien, Material und Zeugengelder (sofern Zeugen nötig sind).
- Vorsorgeauftrag Beurkundung: CHF 232.13 zzgl. CHF 17.87 MWST inkl. Auslagen, somit CHF 250.00 inkl. MWST und Auslagen (es werden 2 beurkundete Exemplare im Original übergeben, ein drittes Original verbleibt bei der öffentlichen Urkundsperson);
- Vorsorgeauftrag Beurkundung für Personen mit gleicher Adresse, welche sich gegenseitig als Beauftragte bestimmen: CHF 400.00 zzgl. CHF 30.80 MWST inklusive Auslage, somit CHF 430.80 inkl. MWST und Auslagen (es werden je 2 beurkundete Exemplare im Original übergeben, je ein drittes Original verbleibt bei der öffentlichen Urkundsperson);
- Ehe- und Erbvertrag, z.B. mit Meistbegünstigung Beurkundung: ab CHF 500.00 zzgl. MWST und Auslagen (es werden 3 beurkundete Exemplare im Original übergeben, ein viertes Original verbleibt bei der öffentlichen Urkundsperson);
- Erbvertrag, z.B. mit Erbverzicht: ab CHF 400.00 zzgl. MWST und Auslagen (es werden mindestens 3 beurkundete Exemplare im Original übergeben, ein viertes Original verbleibt bei der öffentlichen Urkundsperson);
- Ehevertrag, z.B. für Unternehmer: ab CHF 400.00 zzgl. MWST und Auslagen (es werden mindestens 3 beurkundete Exemplare im Original übergeben, ein viertes Original verbleibt bei der öffentlichen Urkundsperson);
- Testament, z.B. mit Setzen bestimmter Personen auf Pflichtteil und andere Verfügungen wie Teilungsvorschriften oder Ernennung Willensvollstrecker: ab CHF 400.00 zzgl. MWST und Auslagen (es werden mindestens 2 beurkundete Exemplare im Original übergeben, ein drittes Original verbleibt bei der öffentlichen Urkundsperson);
- Geschiedenentestament: Testament für Geschiedene oder getrennt lebende Väter oder Mütter mit minderjährigen Kindern: ab CHF 400.00 zzgl. MWST und Auslagen (es werden mindestens 2 beurkundete Exemplare im Original übergeben, ein drittes Original verbleibt bei der öffentlichen Urkundsperson);
- Beurkundung Gründung Gesellschaften wie Aktiengesellschaften: ab CHF 550 zzgl. MWST und Auslagen (es wird die notwendige Anzahl beurkundeter Exemplare im Original übergeben, eines verbleibt bei der öffentlichen Urkundsperson; auf Wunsch wird auch die Anmeldung beim Handelsregisteramt gemacht);
- Weiteres auf Anfrage.
Nicht zu den obigen Gebühren gehört die Beratung über den Inhalt der Urkunden. Diese Beratung ist separat zu begleichen
Beglaubigung Gebühren
Eine Gebühr ist das Entgelt an die öffentliche Urkundsperson für ihre Tätigkeit bei der Beurkundung. Zur Gebühr hinzu kommen die gesetzliche Mehrwertsteuer (derzeit 8.1 %) sowie Auslagen wie beispielsweise Kopien, Material und Zeugengelder (sofern Zeugen nötig sind).
- Beglaubigung Unterschrift, z.B. auf Auskunftsvollmacht: CHF 30 zzgl. MWST und Auslagen;
- Beglaubigung Kopie, CHF 20 zzgl. MWST und Auslagen;
Nicht zu den obigen Gebühren gehört die Beratung über den Inhalt der Urkunden. Diese Beratung ist separat zu begleichen