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Viele, denen ein Bussenzettel oder ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft ins Haus flattert, denken folgendes: mit Laser gemessene Geschwindigkeitsüberschreitung. Da kann ich doch ohnehin nichts machen, die Messung stimmt sicher, also zahlen. Nun, wer weiss denn schon, dass auch eine Lasermessung nicht immer die notwendigen strengen Voraussetzungen erfüllt. Ein Laserstrahl hat bereits im Abstand von 150 Metern eine Streubreite von um die 75 cm. Bei 300 m eine Streubreite von um die 150 cm. Da kann es gut sein, dass gerade bei einem Motorrad nicht dieses gemessen wird, sondern vielleicht die Geschwindigkeit eines anderen Fahrzeugs.
Geschwindigkeitsüberschreitung mit Laser gemessen – erfolgreich anfechten?
Die Bedienungsanleitung des Lasermessgerätes und andere Vorschriften bringen es an den Tag:
Es gibt strenge Messregeln, deren Verletzung dazu führen kann, dass das Messresultat nicht verwertbar ist oder aber ein höherer Toleranzabzug zu gewähren ist.
Um die Messung derart detailliert zu prüfen, muss man die Akten und vor allem die Bedienungsanleitung erhalten können.
Ein Rechtsanwalt kann für Sie solche Akten beschaffen und zusammen mit Ihnen dann prüfen, ob eine Anfechtung erfolgsversprechend ist oder nicht.
Gerade bei höheren Geschwindigkeitsüberschreitungen im Bereich der groben Verkehrsregelverletzung kann sich eine genaue Überprüfung lohnen.
Geschwindigkeitsüberschreitung als Existenzbedrohung!
Wie man sieht, wird es bei den folgenden Geschwindigkeitsüberschreitungen unter Umständen sogar existenzbedrohend: Innerorts: ab 25 km/h, Ausserorts und Autostrasse: ab 30km/h, Autobahn: ab 35km/h. Ab da ist im Erstfall die Mindestentzugsdauer 3 Monate!
Dauer der Überprüfung inkl. fristwahrende Einsprache zwischen 2-5 Stunden.