Ich brauche einen Termin beim Thurgauer Scheidungsanwalt – wie läuft das genau ab?

Einleitung

Sobald Ihr Ehegatte selbst durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beraten oder vertreten wird, sollten Sie sich ebenfalls zumindest für die Klärung der wichtigsten Fragen mit einem Thurgauer Scheidungsanwalt in Verbindung setzen. Dies dient nicht nur Ihrer eigenen Orientierung und Sicherheit, sondern kann wesentlich zu einer Versachlichung und – so eigenartig das auf den ersten Blick klingen mag – zur finanziellen Ersparnis für Sie führen.

Welche Fragen werden im Erstgespräch mit dem Thurgauer Scheidungsanwalt geklärt?

Viele Personen kommen zu Rechtsanwalt Pedolin als Thurgauer Scheidungsanwalt und haben bereits einen gewissen Fragenkatalog vorbereitet. Das sind dann oft die wichtigsten Fragen im Scheidungsrecht. Man muss aber nicht mit einem vorbereiteten Fragenkatalog kommen. Kommt jemand ohne Fragen zum Thurgauer Scheidungsanwalt Pedolin, geht dieser nach einer bestimmten Reihenfolge und Ordnung vor. Um die Spannung nicht ins Unendliche zu erhöhen, versucht Rechtsanwalt Pedolin, sofern möglich, die vorbereiteten Fragen des Mandanten in der dortigen Reihenfolge zu beantworten. Versuch deshalb, weil manchmal zur Beantwortung von Fragen im Scheidungsrecht Unterlagen notwendig sind, welche man vielleicht nicht dabei hat oder welche noch zum Beispiel bei der Pensionskasse beschafft werden müssen. Oder aber es müssen vorher noch andere Fragen beantwortet werden, damit man eine bestimmte Frage des Mandanten beantworten kann.

Übrigens: keine Frage muss peinlich sein oder keine Frage ist unpassend. Hier geht es allein um Sie und Ihre Interessen.

Welche Möglichkeiten stehen nach der Erstbesprechung mit dem Thurgauer Scheidungsanwalt offen?

Nachdem Sie die wichtigsten Fragen mit dem Thurgauer Rechtsanwalt Pedolin besprechen konnten, wird in einem nächsten Schritt, sofern Sie das wünschen, besprochen, was und in welcher Reihenfolge nun zu tun und zu unterlassen ist. Er vertritt sie natürlich auch gerne offiziell, wenn Sie das wünschen. Sie erhalten auf Wunsch aber auch eine Anleitung, an welcher Sie sich orientieren können. Selbstverständlich steht Ihnen der Thurgauer Scheidungsanwalt auch später noch für Fragen zur Verfügung. Das alles wird in der Erstbesprechung thematisiert.

Kann ich nach dem Gespräch mit dem Thurgauer Scheidungsanwalt wieder selber weitermachen?

Sie können selbstverständlich, wenn Sie das möchten, nach dieser Besprechung mit dem Thurgauer Scheidungsanwalt selber weitermachen. Sie können also beispielsweise mit dem Gegenanwalt Ihrer Frau selber Kontakt aufnehmen, selber Vergleichsvorschläge unterbreiten und sogar selber vor Gericht auftreten. Ob dies Sinn macht und nicht etwa gefährlich ist, ist eine andere Frage. Aber vom Prinzip her können Sie auch ohne einen Thurgauer Scheidungsanwalt Ihre Sache gegenüber dem gegnerischen Rechtsanwalt oder dem Gericht vertreten. Gefährlich ist es einfach deshalb, weil man als Laie oft nicht weiss, welche Wirkungen das eigene Handeln, die eigenen Äusserungen oder auch Unterlassungen haben können.

Was sollte ich nach dem Gespräch mit dem Thurgauer Scheidungsanwalt weiter tun?

Rein von der Taktik und den Möglichkeiten her und damit man gleich lange Spiesse hat wie beispielsweise der Ehegatte würde es natürlich Sinn machen, den dafür ausgebildeten und erfahrenen Thurgauer Scheidungsanwalt weiter zu beauftragen. Wenn einem dies eventuell zu teuer ist oder man sich das nicht ganz leisten kann, dann wäre eine Zwischenlösung beispielsweise die, dass man sich im Hintergrund vom Rechtsanwalt quasi coachen lassen würde.
In fast allen Fällen ist weiter wichtig vor allem der Beweispunkt, manchmal macht es also auch Sinn, zum Beispiel ein Tagebuch zu führen und die notwendigen Beweise zu sammeln. Wobei gleich anzufügen ist vom Thurgauer Scheidungsanwalt, dass man hier natürlich im Bereich des Legalen bleiben muss. Man darf nicht unerlaubt Gespräche aufnehmen oder Filmen zum Beispiel.

Haben Sie Fragen, nehmen Sie doch bitte ungeniert, kostenlos und unverbindlich mit Rechtsanwalt Pedolin Kontakt auf. 

gian.pedolin@schweizer-rechtsanwalt.com
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