ICH ERWARTE POST MIT EINER FRIST – WAS TUN

Rechtsanwalt und öffentliche Urkundsperson Pedolin betreibt in Langrickenbach eine Anwaltskanzlei. Von dort aus berät und vertritt er Mandanten in vielen Lebenslagen.

POSTUMLEITUNG AN RECHTSANWALT

Ich habe schon mehrmals von Klienten hören müssen, dass ihnen just ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft, eine Verfügung des Strassenverkehrsamt oder ein anderer Entscheid mit Fristen in die Ferien zugestellt wurde. In manchen Fällen verpassten sie dann Fristen. Sie können sich vorstellen, dass dies sehr teuer werden kann.

SIE WOLLEN SICHER SEIN, DASS IHNEN KEIN ENTSCHEID ENTGEHT

Man weiss es wirklich nie. Sie haben einen Vorfall im Strassenverkehr. Lange passiert nichts und Sie denken irgendwann nicht mehr an den Fall. Sie gehen in die Ferien. Sie kommen zurück. In der Post ist ein Brief oder eine Abholungseinladung. Leider rechtskräftig.

POSTUMLEITUNG INS AUSLAND ODER POSTDIENST MIT SCANNEN UND MAIL DER POST NÜTZT OFT NICHT SO GUT

Ich verrate es Ihnen. Ein Brief im Ausland, wie zum Beispiel eine Einsprache gegen einen Strafbefehl, ist noch nicht fristwahrend mit dem Tag der Aufgabe bei der ausländischen Post. Nicht einmal, wenn der Brief im Ausland per Einschreiben versendet wird. Nur die Aufgabe des Einschreibens bei der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen Botschaft ist sofort mit der Postaufgabe fristwahrend.

Die Schweizerische Zivilprozessordnung sagt dazu:

Eingaben müssen spätestens am letzten Tag der Frist beim Gericht eingereicht oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben werden.

Die Schweizerische Strafprozessordnung sagt dasselbe:

Eingaben müssen spätestens am letzten Tag der Frist bei der Strafbehörde abgegeben oder zu deren Handen der Schweizerischen Post, einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung oder, im Falle von inhaftierten Personen, der Anstaltsleitung übergeben werden.

gian.pedolin@schweizer-rechtsanwalt.com
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