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Max Schnell nervt sich schon die längste Zeit hinter einem Oldtimer, der stinkend und langsam vor ihm fährt und trotz einer erheblichen Schlange an Fahrzeugen hinter ihm keine Anstalten macht, einmal auf die Seite zu fahren und die schnelleren Fahrzeuge vorzulassen. An einer übersichtlichen Stelle reicht es Max. Er schaltet bei seinem Motorrad ein, zwei Gänge runter und überholt zügig den Oldtimer. Welche Geschwindigkeit er hat, beachtet er nicht genau, es ist ihm wichtig, den Überholvorgang zügig zu beenden. Die Polizei sagt es ihm später, er habe nach Abzug von 4 km/h Sicherheitsmarge noch immer 30 km/h zu viel gehabt. Die Staatsanwaltschaft sagt ihm später, dass es eine grobe Verkehrsregelverletzung war und das Strassenverkehrsamt teilt mit, dass dies ein Fahrverbot von mindestens 3 Monaten gibt. Kann nicht sein, ich bin doch nur schnell… ich brauche das Auto zum Arbeiten… ich habe noch nie was angestellt im Strassenverkehr…es wurde doch niemand gefährdet….der Schleicher vor mir hat es doch provoziert….
Nützt leider alles nichts, sagt ihm Rechtsanwalt Pedolin als in Strassenverkehrsrecht. Die gesetzliche Minimalentzugsdauer lässt sich nicht unterschreiten.
Nun, was nützt denn?
Es gibt da was, aber die Chancen sind gering.
Dann lasse ich es und werde mich halt die nächsten 5 Jahre absolut vorsichtig im Strassenverkehr verhalten. So werde ich mich immer an die erlaubte Höchstgeschwindigkeit halten.
Nützt aber vielleicht nichts, denn es ist mit den Verhältnissen angepasster Geschwindigkeit zu fahren, wissen Sie, was das bedeuten kann?
Und ausserdem: in 5 Jahren kann so viel passieren.
Ja, aber wenn die Chancen gering sind, weshalb soll ich diese dann doch prüfen?
Sollte es innerhalb der nächsten 5 Jahre nochmals sowas geben, dann wären es mindestens 12 Monate Fahrverbot und grundsätzlich mindestens 2 Jahre, wenn in den vorangegangenen zehn Jahren der Ausweis zweimal wegen schweren Widerhandlungen oder dreimal wegen mindestens mittelschweren Widerhandlungen entzogen war.
Was?! 12 Monate, da verlier ich ja meinen Job!
Ja, vielleicht und deshalb, auch wenn die Chancen gering sind: