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MEIN WILLE GESCHEHE – DURCH DEN WILLENSVOLLSTRECKER
Rechtsanwalt und öffentliche Urkundsperson Pedolin betreibt in Langrickenbach eine Anwaltskanzlei. Von dort aus berät und vertritt er Mandanten unter Anderem im Bereich Erbrecht.
DER WILLENSVOLLSTRECKER – IHR SCHUTZ
Man setzt in einer stillen Zeit sein Testament auf. Man macht sich viele Gedanken, was man wie regeln will. Man schreibt und verwirft. Es ist hartes Brot, bis das Werk – das Testament mit dem letzten Willen, der letztwilligen Verfügung, endlich steht.
Und dann?
Ohne Willensvollstrecker, der Ihren Willen auch wirklich durchsetzt, können die Erben aber prinzipiell machen, was sie wollen.
DER WILLENSVOLLSTRECKER – DER SIE VERSTEHT
Dem Willensvollstrecker können Sie auch ganz deutlich erklären, was Sie genau wollen. Wenn Sie ihn als Rechtsanwalt und öffentliche Urkundsperson sogar mit der Endfertigung Ihres Testamens beauftragen, kann er für Sie sicherstellen, dass Ihr Wille so glasklar wie möglich hervortritt – rechtssicher und schwer anfechtbar. Und er kann Ihren Willen dann noch besser verteidigen.
DER WILLENSVOLLSTRECKER – DER FRIEDENSTIFTER
Seien wir doch ehrlich – wollen wir das Testament nicht aus einem einzigen Grund? Möglichst für den Frieden der Erben zu sorgen? Sind gute Gedanken an einen geliebten Menschen nicht etwas vom wertvollsten? Wie schnell kann es beim Tod eines geliebten Menschen passieren, dass der Schmerz über dessen Verlust zu Trauer, Wut und vielleicht eben Streit unter den Erben führt. Auch hier kann der Willensvollstrecker helfend eingreifen.
DER WILLENSVOLLSTRECKER – EINFACH BESTELLT
Die Klausel, mit welcher Sie einen Willensvollstrecker bestellen können, ist schnell geschrieben, sie lautet wie folgt: