MIR WIRD FAHREN MIT ZU WENIG ABSTAND VORGEWORFEN WAS SOLL ICH TUN

Rechtsanwalt und öffentliche Urkundsperson Pedolin betreibt in Langrickenbach eine Anwaltskanzlei. Von dort aus berät und vertritt er Mandanten unter Anderem in Verkehrsrecht.

SPRECHEN SIE ZUERST MIT DEM ANWALT, SIE HABEN DAS RECHT DAZU

Sprechen Sie zuerst mit dem Anwalt, wie Sie sich am besten in dieser Situation verhalten, denn Sie haben ein

Recht, sich vorher mit einem Anwalt zu besprechen. Übrigens haben Sie auch das Recht, zu schweigen.

Immerhin kann es je nachdem um ein Fahrverbot von mindestens 3 Monaten gehen. Dies kann bei einigen zu einem Berufsverlust führen.

Wenn einem der Vorwurf gemacht wird, man habe zu wenig Abstand eingehalten, dann ist eine Beratung und vorheriges Schweigen auf jeden Fall Gold wert. Später kann der Anwalt allfällig gemachte Aussagen nicht mehr erfolgreich oder nur unter erheblichen zeitlichen und finanziellen Aufwendungen korrigieren.

gian.pedolin@schweizer-rechtsanwalt.com
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