Mir wurde gekündigt, was nun

Mit dieser Frage kommen auch aufgrund der heftigen Ereignisse hinsichtlich des Wechselkurses des Euro zum Schweizer Franken leider immer häufiger Personen zu mir. Arbeitgeber entschliessen sich leider häufiger zu Kündigungen gegenüber den Arbeitnehmern. Henry Ford soll gesagt haben, Autos kaufen keine Autos. Das ist sicher ein wahres Wort. Die Arbeitgeber scheuen sich vielleicht davor, mit den Arbeitnehmern zu sprechen, haben vielleicht Lohnsenkungen oder die Zahlung der Löhne in Euro Lohn ausgeschlossen oder sind sonst zum Entschluss gekommen, lange gehegte Investitionen in die Automatisierung nun zu tätigen. Die Kosten fallen ja im Bereich der Technik sehr stark. Wenn Ihnen der Arbeitgeber gekündigt hat, kann ich Ihnen als Rechtsanwalt folgendes empfehlen:

Mir wurde gekündigt, was nun – Kündigung missbräuchlich? Durch Protest Ihre Ansprüche sichern!

Zwar besteht Kündigungsfreiheit. Die Kündigung darf aber nicht missbräuchlich sein. Vielleicht schiebt der Arbeitgeber den schlechteren Wechselkurs als Kündigungsgrund nur vor. Eventuell besteht kein sachlicher Kündigungsgrund, sondern wurde aus missbräuchlichen Motiven gekündigt. Bei einer missbräuchlichen Kündigung sind zwei Fristen zu beachten. Auf der einen Seite haben Sie nachweisbar während der laufenden Kündigungsfrist vorsorglich gegen die Kündigung zu protestieren und Ansprüche aus einer allfälligerweise missbräuchlichen Kündigung geltend zu machen. Wenn Sie die Missbräuchlichkeit der Kündigung bejahen, haben Sie nach erhobenem Protest innerhalb von 180 Tagen seit Ende des Arbeitsverhältnisses Klage einzureichen, ansonsten allfällige Ansprüche verwirkt sind.

Mir wurde gekündigt, was nun – Vor dem Protest, sofern Zeit vorhanden, Arbeitszeugnis sichern!

Bevor Sie diesen Protest erheben, der natürlich beim Arbeitgeber nicht gut ankommen wird (weshalb sich eventuell vorher eine Beratung, ob überhaupt Aussichten für die Geltendmachung von Ansprüchen aus einer missbräuchlichen Kündigung bestehen, lohnen würde), sollten Sie schauen, sich ein möglichst gutes Arbeitszeugnis zu sichern. Machen Sie also zuerst gute Miene und verlangen Sie ein Arbeitszeugnis. Um die Sache zu beschleunigen, empfiehlt es sich, einen Arbeitszeugnisentwurf bereits selbst zu schreiben oder zu offerieren, selbst ein Arbeitszeugnis aufzusetzen, um den Arbeitgeber zeitmässig zu entlasten. Meistens wird dies auch gerne so gemacht. Holen Sie sich bitte fachkundige Hilfe bei der Redaktion des Arbeitszeugnisses, wenn Sie das Arbeitszeugnis selbst schreiben, nicht, dass Sie sich selbst bei der Verfassung eines Arbeitszeugnisses noch eigene Nachteile auferlegen.

Mir wurde gekündigt, was nun – beachten Sie die Vorschriften betreffend Arbeitslosigkeit!

Das Arbeitsamt bzw. die Arbeitslosenkasse prüft neben anderen Faktoren auch, ob es sich um eine sogenannte selbstverschuldete Arbeitslosigkeit handelt. Da kann es dann zu erheblichen Strafwartetagen kommen. Auch wird vom Arbeitsamt bzw. der Arbeitslosenkasse der Nachweis/der Beweis für Arbeitssuchbemühungen bereits während der Kündigungsfrist verlangt. Bitte dokumentieren Sie deshalb alle Suchbemühungen.

Mir wurde gekündigt, was nun – bewerben Sie sich richtig!

Ich bekomme auch des Öfteren Bewerbungsschreiben, vorzugsweise per E-Mail, und reagiere dann nicht, wenn ich nicht persönlich angeschrieben werde. Achten Sie also bitte bei der Stellensuche darauf, dass Sie Anschriften an potentielle Arbeitgeber persönlich gestalten. Sobald ein potentieller Arbeitgeber merkt, dass es sich um eine Massenabfertigung handelt, fühlt er sich nicht angesprochen und hat das Gefühl, dass man nicht ernsthaft an dieser Stelle interessiert sei. Schauen Sie also bitte im Internet nach, ob Sie an Informationen herankommen, wer hier persönlich angesprochen werden soll.

Mir wurde gekündigt, was nun – Verhandeln mit dem Arbeitgeber?

Vielleicht, wenn der Arbeitgeber selbst die effektiven Gründe bzw. seine Wünsche hinsichtlich Löhne nicht anspricht, würde es Sinn machen, wenn vom Arbeitnehmer her vielleicht ein gewisses Angebot in Bezug auf die Lohnhöhe gemacht würde. Dies ist jedoch ein heikles Thema, ich möchte das hier nicht weiter ausführen, aber soll Ihnen einfach als Idee dienen. Vielleicht will der Arbeitgeber Sie gerne behalten, kann es aber nicht, weil er wirtschaftlich nicht in der Lage ist. Er getraut sich aber vielleicht nicht, das so kundzutun, da er sich damit eine Blösse gibt. Hier gilt es jedenfalls, es sich gut zu überlegen und vielleicht einen Vertrag zu machen, der alles Notwendige regelt. Beachten Sie, dass der versicherte Lohn dann auch sinken würde, was z.B. Auswirkungen auf die Arbeitslosenversicherung, AHV usw. haben könnte.

gian.pedolin@schweizer-rechtsanwalt.com
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