NIEMAND MUSS SICH SELBST BELASTEN AUSSAGE VERWEIGERN

Wussten Sie, dass folgendes sogar ausdrücklich im Gesetz, sprich in der Strafprozessordnung, steht:

Die beschuldigte Person muss sich nicht selbst belasten. Sie hat namentlich das Recht, die Aussage und ihre Mitwirkung im Strafverfahren zu verweigern (Art. 113 Abs. 1 StPO).

WIESO ICH NICHTS SAGEN SOLL

Reden Sie nicht mit der Polizei. Sagen Sie denen nicht einmal, dass Sie unschuldig sind. Nichts, nothing, nada, rien, niente! Angaben zu den Personalien (Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort, ja, aber nicht mehr!)

Wieso?

Wenn Sie mich wie folgt anrufen würden:

„Die Polizei ist hier. Sie wollen mit mir sprechen. Was soll ich tun?“

Würde ich Ihnen folgendes sagen:

Nein, sprechen Sie kein Wort, aus folgenden Gründen:

GRUND 1, NICHT MIT DER POLIZEI ZU SPRECHEN

Es hilft Ihnen nichts. Denn was Sie auch sagen, im Zweifelsfall (und dies ist praktisch immer der Fall) werden Sie sowieso mitgenommen. Sie können in der Regel in dieser Situation der Polizei keine Informationen geben, welche Ihnen vor Gericht helfen werden. Wieso nicht? Alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden, aber wird wahrscheinlich eher nicht für Sie verwendet werden, vor allem, wenn es nicht ins Protokoll aufgenommen wird. Jeder Anwalt wird Ihnen sagen, hätten Sie nur nichts gesagt.

GRUND 2, NICHT MIT DER POLIZEI ZU SPRECHEN

Sogar wenn Sie schuldig sein sollten, sollten Sie der Polizei nichts sagen. Wieso, erstens siehe obige Regel, Sie müssen sich nicht selbst belasten. Zweitens, ist nicht sicher, ob man Ihnen wirklich was nachweisen kann, Sie haben keinen grossen Nutzen und drittens, weshalb die Eile.

GRUND 3, NICHT MIT DER POLIZEI ZU SPRECHEN

Sogar wenn Sie unschuldig sind und Ihre Schuld bestreiten und hauptsächlich die Wahrheit sagen, kann es doch leicht passieren, dass Sie irgendwo unabsichtlich die Unwahrheit sagen oder einen kleinen Fehler machen, der Ihnen zum Verhängnis wird. Vergessen Sie nicht, Sie sind in einer Stresssituation. Da können leicht Fehler passieren. Auch der Polizist ist vielleicht in einer Stressposition oder eben voreingenommen und nicht alles findet Eingang in die Akten bzw. ins Protokoll. Ich kann Ihnen aus Erfahrung sagen, einen Unschuldigen zu verteidigen ist viel schwieriger, als man denken könnte.

GRUND 4, NICHT MIT DER POLIZEI ZU SPRECHEN

Sogar wenn Sie unschuldig sind und nur die Wahrheit sagen, Sie geben der Polizei immer noch Informationen, welche der Polizei helfen können, Sie zu beschuldigen.

GRUND 5, NICHT MIT DER POLIZEI ZU SPRECHEN

Sogar wenn Sie unschuldig sind und nur die Wahrheit sagen und der Polizei nichts Belastendes sagen, besteht immer noch das Risiko, dass Ihre Antworten zu Ihrer Belastung verwendet werden, z.B. dann, wenn die Polizei sich nicht mehr hundertprozentig genau daran erinnert und/oder bei der Niederschrift ins Protokoll selber Fehler macht!

GRUND 6, NICHT MIT DER POLIZEI ZU SPRECHEN

Sogar wenn Sie unschuldig sind und nur die Wahrheit sagen und der Polizei nichts Belastendes sagen, besteht immer noch das Risiko, dass Ihre Antworten zu Ihrer Belastung verwendet werden, z.B. dann, wenn die Polizei die Fragen nicht protokolliert oder nicht richtig.

Beispiel: Polizist fragt effektiv: Wir untersuchen im einen Mordfall mit einer Schusswaffe, was sagen Sie dazu?? Sie antworten: Ich weiss nicht, wer der Mörder ist. Ich war es jedenfalls nicht. Ich habe noch nie eine Schusswaffe in meinen Händen gehalten und benutzt.

Nun, wie kann eine solche Aussage belastend werden?

Wenn die Frage in den Akten lautet: Wir untersuchen in einem Mordfall, was sagen Sie dazu?

Dann kann jemand sagen, woher wusste er, dass das Opfer mit einer Waffe umgebracht wurde. Das kann er nur wissen, weil er es war. Dann können Sie noch so gerne sagen, aber die Frage lautete wie oben. In den Akten steht vielleicht was anderes. Also auch hier wieder ein Risiko, das man umgehen kann, wenn man nichts sagt!

GRUND 7, NICHT MIT DER POLIZEI ZU SPRECHEN

Nehmen wir an, Sie sagen folgendes: Ich weiss nicht, wer den Laden ausgeraubt hat. Ich nicht. Ich war nicht einmal im Ort diese Nacht. Ich war zwei Stunden entfernt bei einem Besuch meiner Mutter im Ort XY.

Wie kann das zu Ihren Ungunsten sein, fragen Sie sich. Sie haben ein Alibi.

Doch, jedes Mal, wenn Sie zur Polizei sprechen, werden Sie es vielleicht bereuen! Ein Alibi der Mutter ist nicht so wahnsinnig viel wert. Wenn dann sich noch jemand erinnert, vielleicht falsch, dass Sie doch in der Nähe des Tatorts waren, ist die Tragödie perfekt. Wenn Sie nichts sagen, können Sie auch nicht lügen, sogar wenn Sie die Wahrheit sagen…! Denn was die Wahrheit ist, entscheidet sich nicht nach mathematischen Grundsätzen.

FAZIT

Also, nichts sagen!! Nada, niente, rien, nothing!!!

Und last but not least: lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Lassen Sie sich nicht hereinlegen. Sagen Sie, ich verweigere die Aussage und möchte mit einem Anwalt sprechen. Nur weil Sie das sagen, werden sie nicht aufhören, Sie zu fragen. Bleiben Sie standhaft und sagen Sie NICHTS, ausser Angaben zu den Personalien. Lassen Sie sich dabei nicht in ein Gespräch verwickeln.

Ein letzter Tipp: haben Sie immer die ID dabei!!

gian.pedolin@schweizer-rechtsanwalt.com
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