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Herr Pedolin ist öffentliche Urkundsperson, was ist eine öffentliche Urkundsperson?
Seit Januar 2013 ist es mir vom Kanton Thurgau erlaubt, neben meiner anwaltlichen Tätigkeit auch als öffentliche Urkundsperson zu arbeiten. Ich bin mit anderen Worten dazu befugt, öffentliche Beurkundungen gleich wie ein Notar in den folgenden Bereichen durchzuführen:
- Familienrecht und Erbrecht (Ehevertrag, Erbvertrag, Ehe- und Erbvertrag, Testament)
- Vorsorgeauftrag
- Gesellschaftsrecht (z.B. Gründung von Gesellschaften)
Zudem darf ich Beglaubigungen durchführen wie etwa über die Echtheit einer Unterschrift oder einer Kopie.
Der Begriff “öffentliche Urkundsperson” ist also ein anderer Begriff für Notar.
Anstatt Dokumente wie die Erstellung eines Erbvertrages zuerst bei mir erstellen zu lassen und dann beim Notariat beurkunden zu lassen, können Sie somit in den obigen Bereichen alles von A bis Z bei mir haben.
Das Verfahren wird dadurch von der Dokumentenerstellung bis zur Beurkundung erheblich gestrafft und vereinfacht.
Herr Pedolin ist öffentliche Urkundsperson: heisst das, er plaudert alles aus wie ein offenes Buch?
Ganz im Gegenteil! Als öffentliche Urkundsperson bin ich genau wie in meiner Aufgabe als Anwalt an die strengsten Verschwiegenheitspflichten gebunden. Es werden absolut keine Informationen an die Öffentlichkeit weitergegeben. Alles wird mit höchster Vertraulichkeit, Privatsphäre und strengster Geheimhaltung behandelt. Bereits die einfache Tatsache, dass jemand mit mir in Kontakt getreten ist oder bei mir war, um etwas beurkunden zu lassen, bleibt ein streng gehütetes Geheimnis, ebenso wie der Inhalt jeglicher Urkunden und Dokumente. Meine Lippen sind versiegelt und keine Information verlässt mein Büro.
Öffentliche Beurkundung: Findet diese in aller Öffentlichkeit statt?
Nein! Trotz der Bezeichnung “öffentlich” findet die Beurkundung in einem absolut vertraulichen Rahmen statt. Der Begriff “öffentlich” bezieht sich auf die formelle und amtliche Natur der Beurkundung sowie die Tatsache, dass ich als staatlich anerkannte und autorisierte Urkundsperson handle. Die öffentliche Urkunde bleibt trotz ihrer Benennung vertraulich und wird nicht an Dritte weitergegeben, weder die Urkunde selbst noch der Inhalt oder Teile davon.
Selbst wenn bei manchen Beurkundungsprozessen Zeugen erforderlich sind, haben sie keinen Einblick in den Inhalt des Dokuments. Sie erfahren nur, wer die beteiligten Personen sind, worum es geht (z.B. Testament, Erbvertrag, Ehe- und Erbvertrag) und ob die Beteiligten das Dokument gelesen haben, es besprochen wurde und ob alle damit einverstanden sind. Praktisch betrachtet ist der Inhalt nur der Urkundsperson und der verfügenden Person, z.B. dem Erblasser, bekannt, ausser, diese selbst gebe die Informationen weiter.
Wie sieht eine solche öffentliche Urkunde aus?
Nochmals: Trotz ihres Namens ist die öffentliche Urkunde nicht für die Allgemeinheit einsehbar, sondern unterliegt dem Datenschutz und der absoluten Vertraulichkeit.
Welche Phasen gibt es, bis man eine öffentliche Urkunde in den Händen hält?
Der Weg zu einer öffentlichen Urkunde lässt sich grundsätzlich in zwei Hauptphasen unterteilen:
- Information und Vorbereitung
- Durchführung der öffentlichen Beurkundung / Aushändigung der Urkunde
Information und Vorbereitung
In dieser Anfangsphase erhalte ich entweder von Dritten den fertigen Inhalt oder ich erfasse die notwendigen Informationen selbst direkt mit der Kundschaft, erstelle selbst den Inhalt und führe die Beurkundung durch.
Variante 1
Der Inhalt des zu beurkundenden Vorgangs kommt von Dritten zu mir; ich führe lediglich die öffentliche Beurkundung durch
Dritte haben direkt mit Beteiligten bereits alle notwendigen Informationen beschafft. Sie haben den Inhalt des zu beurkundenden Vorgangs bereits besprochen und den Inhalt des zu beurkundenden Vorgangs erstellt. Die Dritten übermitteln mir den Inhalt des zu beurkundenden Geschäfts, mit dem Auftrag, mit den Beteiligten Kontakt aufzunehmen, um einen Beurkundungstermin zu vereinbaren und dann die Beurkundung durchzuführen. Ich führe die öffentliche Beurkundung durch.
Variante 2
Pedolin erfasst selbst mit Beteiligten alle Informationen, erstellt den ganzen Inhalt der Urkunde und führt die öffentliche Beurkundung durch Kommen Kunden direkt zu mir, erfasse ich selbst alle relevanten Informationen, die zur Erstellung der öffentlichen Urkunde benötigt werden. Dann erstelle ich einen Urkundenentwurf. Dieser wird mit der Kundschaft vorbesprochen, wobei ich sehr moderne Besprechungsmöglichkeiten anbieten kann. Abschliessend führe ich die öffentliche Beurkundung durch.
Durchführung der öffentlichen Beurkundung / Aushändigung der Urkunde
Diese Phase beginnt mit der Identitätsüberprüfung aller anwesenden beteiligten Parteien. Danach erfolgen die Lektüre und Besprechung des Urkundeninhalts. Das ist zwingend vorgeschrieben, auch wenn alle den Inhalt bereits kennen sollten. Nach Einverständnis aller Beteiligten wird die Urkunde (allenfalls bei entsprechender Vorschrift in Anwesenheit der Zeugen) unterzeichnet. Im Anschluss daran nimmt Herr Pedolin die abschliessenden Formalitäten vor und übergibt die fertigen Urkunden in der vereinbarten Anzahl an die betreffenden Personen.
Ein Exemplar kann beim Notariat hinterlegt werden, falls gewünscht – wer übernimmt diese Aufgabe und wie erfolgt die Übergabe an das Notariat: versiegelt oder unversiegelt?
Am Abschluss der Beurkundung wird dieses Thema besprochen. Die Mehrheit der Klienten bevorzugt es, die Urkunde persönlich zum Notariat zu bringen. Ich rate in der Regel dazu, sich vorab telefonisch beim Notariat zu melden. Ein geringerer Anteil überlässt mir die Zustellung. Häufig fragen mich Klienten, ob sie das Dokument versiegelt oder unversiegelt dem Notariat übergeben sollen. Antwort: Grundsätzlich haben Sie die freie Wahl. Ist es versiegelt, bleibt der Inhalt selbst für das Notariatspersonal unbekannt. Ist es offen, können die Mitarbeiter des Notariats den Inhalt einsehen, dürfen diesen aber unter keinen Umständen bekannt machen.
Wie lange dauert die öffentliche Beurkundung?
Es gibt verschiedene Faktoren, welche einen Einfluss haben, wie zum Beispiel:
- was soll beurkundet werden
- wie viele Personen müssen unterschreiben
- mit und ohne Zeugen
- Länge des Inhalts
- gibt es doch noch Fragen und Diskussionen
- ist der Erklärungsbedarf tief oder hoch
Erfahrungsgemäss kann ich folgendes sagen:
Gegenstand der Beurkundung | Anzahl Beteiligte | Dauer (in der Regel) in Minuten |
Vorsorgeauftrag | 1 | 25 – 45 |
Testament | 1 | 30 – 50 |
Erbvertrag, Ehevertrag, Ehe- und Erbvertrag «einfach» | 2 | 30 – 50 |
Erbvertrag, Ehevertrag, Ehe- und Erbvertrag «mittel» | 4 | 30 – 60 |
Erbvertrag, Ehevertrag, Ehe- und Erbvertrag «komplex» | 8 | 45 – 90 |
Wo findet die öffentlichen Beurkundung statt?
Hauptsächlich in meinen Büroräumlichkeiten in Langrickenbach. Wenn jemand nicht mobil ist, hole ich die Kundschaft auch gerne ab (von zu Hause, vom Bahnhof, Busstation etc.).
Spezialität: Bei Möglichkeit und auf Wunsch
- bei Ihnen zu Hause, im Alters- und Pflegeheim, im Spital, im Büro usw.
Ich darf als vom Kanton Thurgau legitimierte Urkundsperson die Beurkundung lediglich auf dem Gebiet des Kantons Thurgau durchführen, aber keine Sorge: die Urkunden haben ihre Gültigkeit und Wirkung für die ganze Schweiz, in vielen Fällen sogar mit Wirkung ins Ausland.
Zu welchen Zeiten findet öffentliche Beurkundung statt?
Hauptsächlich zu den ordentlichen Bürozeiten, also 8-12, 13-17 / 18 Uhr
Bei Möglichkeit und auf Wunsch auch ausserhalb der Bürozeiten, also an Randzeiten und manchmal auch samstags 😊
Was kostet die öffentlichen Beurkundung an Gebühren?
Die Gebühren für die Beurkundung betragen in der Regel zwischen CHF 250.00 und CHF 500.00, maximal CHF 1’000.00, zuzüglich MWST und Auslagen. https://schweizer-rechtsanwalt.com/gebuehren/
Wir befassen uns schon lange mit dem Thema und wollen auch etwas unternehmen, aber wir sind wie blockiert oder schieben es immer wieder vor uns her, was sollen wir tun.
Eigentlich müssen Sie nur eine Handlung vornehmen: anrufen auf 071 695 24 24 oder E-Mail schreiben an gian.pedolin@schweizer-rechtsanwalt.com Den Rest mache ich 😊 Ich führe Sie Schritt um Schritt bis zur öffentlichen Beurkundung.