POSTUMLEITUNG ZUM ANWALT – ZWEI FLIEGEN MIT EINER KLAPPE

Rechtsanwalt und öffentliche Urkundsperson Pedolin betreibt in Langrickenbach eine Anwaltskanzlei. Von dort aus berät und vertritt er Mandanten in vielen Lebenslagen.

DER GELBE ZETTEL ODER ABHOLSCHEIN

Ich habe schon mehrmals von Klienten hören müssen, dass sie in den Ferien waren oder nicht gemerkt haben, dass sich ein gelber Abholzettel (Abholschein) in ihrem Briefkasten befunden hat oder haben soll. Die Frist wurde verpasst.

ES GILT DIE NATÜRLICHE VERMUTUNG, DASS DER PÖSTLER DEN GELBEN ABHOLZETTEL IN DEN BRIEFKASTEN LEGTE

Viele haben es schon versucht, leider die meisten vergeblich: zu argumentieren, dass die Frist nicht zu laufen begonnen habe, weil sie nicht bemerkt hätten, dass sie einen eingeschriebenen Brief abholen sollten.

Es gilt die natürliche Vermutung, dass der Pöstler den gelben Abholschein in den Briefkasten gelegt und deshalb der Fristenlauf je nach Rechtsfall am nächsten Tag oder aber nach dem siebten Tag der Abholfrist zu laufen begonnen hat.

Deshalb: wenn Sie sicher gehen wollen, dass eingeschriebene Post erkannt und gegebenenfalls Rechtsmittel eingelegt werden kann, übertragen Sie es dem Anwalt. Damit schlagen Sie gleich zwei Fliegen mit einer Klappe. Auf der einen Seite haben Sie die Verantwortung für die Fristeinhaltung abgegeben und können sich gut erholen und Sie wissen gleich auch, dass die richtige Person handeln kann, wenn beispielsweise tatsächlich Post besteht, welche Fristen auslöst.

gian.pedolin@schweizer-rechtsanwalt.com
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