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Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung stellt das Rechtsüberholverbot eine für die Verkehrssicherheit objektiv wichtige Vorschrift dar, deren Missachtung eine erhebliche Gefährdung der Verkehrssicherheit hervorrufe. Das Rechtsüberholen auf der Autobahn, auf der hohe Geschwindigkeiten gefahren würden, stelle eine erhöhte abstrakte Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer dar. Das Bundesgericht erkannte, dass eine Bestrafung wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln zu Recht erfolgt sei. Folge: mindestens drei Monate Fahrverbot und eine saftige Busse sowie ein Eintrag im Strafregister.
Ein Rechtsüberholen im Strassenverkehr liegt vor, wenn ein Fahrzeug ein in gleicher Richtung langsamer vorausfahrendes einholt, an ihm vorbeifährt und vor ihm die Fahrt fortsetzt, wobei weder das Ausschwenken noch das Wiedereinbiegen eine notwendige Voraussetzung des Überholens bildet.
Rechtsueberholen im Strassenverkehr
Eine Ausnahme vom Verbot des Rechtsüberholens sieht die Verkehrsregelnverordnung auf Autobahnen “beim Fahren in parallelen Kolonnen” vor, wobei nur das Rechtsvorbeifahren gestattet ist. Das Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen ist ausdrücklich untersagt.
Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung setzt paralleler Kolonnenverkehr dichten Verkehr auf beiden Fahrspuren, somit ein längeres Nebeneinanderfahren von mehreren sich in gleicher Richtung bewegenden Fahrzeugreihen, voraus. Bezüglich der geforderten Dichte des Verkehrs ist auf eine natürliche, verkehrsgerechte Betrachtung abzustellen (René Schaffhauser, Grundriss des schweizerischen Strassenverkehrsrechts, Band I, 2. Aufl. 2002, N. 681). Gemäss Bundesgericht liegt die erforderliche Dichte für die Annahme von parallelem Kolonnenverkehr nicht erst vor, wenn sich die Fahrzeuge nur noch im Schritttempo bewegen oder gar zum Stillstand gekommen sind (hierzu: Bussy/Rusconi, Code suisse de la circulation routière, commentaire, 3. Aufl. 1996, N. 2.1.1 a) zu Art. 44 SVG).
Fazit und Tipp: Auch wenn es reizt, rechts an der linken verstopften Autoschlange vorbeizufahren, es kann rasch ein Rechtsüberholen darstellen, welches mit einem Fahrverbot von mindestens 3 Monaten, einem Strafverfahren wegen einem Vergehen und einem langjährigen Strafregistereintrag enden kann.
Im Zweifelsfall und wenn man nichts riskieren will, bleibt man auf der rechten Seite mit genügendem Abstand sowohl zu den Fahrzeugen auf der rechten als auch auf der linken Spur.