STELLUNGNAHME AN DAS STRASSENVERKEHRSAMT SCHREIBEN

Rechtsanwalt und öffentliche Urkundsperson Pedolin betreibt in Langrickenbach eine Anwaltskanzlei. Von dort aus berät und vertritt er Mandanten unter Anderem im Bereich Verkehrsrecht.

KENNEN SIE DIE GRÜNDE UND MASSNAHMEN?

Vor allem, wenn man schon mal mit dem Strassenverkehrsamt zu tun hatte, hat man vielleicht eigenartige Zahlen und Begriffe auf Formularen entdeckt. So bedeutet die Zahl 11 Geschwindigkeitsüberschreitung, mit der Ziffer 60 ist die Verwarnung als Massnahme gemeint.

RECHTSKRÄFTIG ODER NICHT, DAS IST HIER DIE FRAGE

Wenn das Strafverfahren schon rechtskräftig mit einer Verurteilung geendet hat, wird das Strassenverkehrsamt darauf abstellen. Dann ist, was den Sachverhalt und die Strafwürdigung anbelangt, prinzipiell nichts mehr auszurichten. Sie vergrössern also die Chance, wenn Sie zuerst im Strafverfahren eine möglichst gute Situation schaffen.

IRRELEVANT, IRRELEVANT, …

Es gibt so einen Witz unter uns trockenen Juristen, über den auch nur wir Juristen lachen: ein Jurist liest ein Buch so: irrelevant, relevant, irrelevant…

Soll heissen: es gibt Gründe, welche das Strassenverkehrsamt wirklich zu einer milderen oder gar keinen Massnahme bewegen und es gibt solche, welche irrelevant, also erfolglos sind. Ein Anwalt, spezialisiert auf Strassenverkehrsrecht, erkennt sehr rasch, welche nützlichen Gründe er vorbringen kann, um das Strassenverkehrsamt milde zu stimmen.

gian.pedolin@schweizer-rechtsanwalt.com
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