TESTAMENT UND DIGITALER NACHLASS

Es ist schwierig genug, an sein eigenes Ende zu denken. Es ist kompliziert genug, sich Gedanken über den Inhalt eines Testamentes zu machen. In unserer digitalen Welt kommt nun eine weitere Herausforderung auf uns zu, nämlich sich Gedanken zu machen, was denn mit den digitalen Daten geschehen soll, wenn man entweder handlungs- oder urteilsunfähig werden sollte oder eben gar sterben sollte.

Von einigen Daten im Internet wie bei Cloudsdiensten möchte man, dass diese die Erben erhalten, beispielsweise Fotodatenbanken, Videodatenbanken usw. Bei anderen Informationen, welche über einen im Netz existieren, möchte man das vielleicht lieber nicht. Gründe hierfür sind sicher zahlreich.

Es gibt offenbar wiederum Dienste, mithilfe derer man solche Steuerungen durchführen kann. Man hat aber nicht die Gewähr, dass das dann wirklich funktioniert und man möchte vielleicht nicht eine bekannte oder gar verwandte Person mit den direkten Rechten ausstatten. Es nützt somit vielleicht nichts, beispielsweise spezielle Onlinedienste zu beauftragen, wer quasi berechtigt sein soll, bei einem Ableben.

TESTAMENT UND DIGITALER NACHLASS

Es braucht eine feinere Klinge, ein feineres Instrument für die eben entsprechend notwendigen Abgrenzungen.

Rechtsanwälte sind quasi von Berufs wegen die Anlaufstelle, wenn es um den Schutz von Geheimnissen und einen ordnungsgemässen Ablauf gemäss dem Willen des Mandanten geht.

Ein Testament und digitaler Nachlass kann hier die Lösung sein.

So kann man dann den Anwalt beispielsweise damit beauftragen, Daten an bestimmte Personen zugänglich zu machen oder aber Daten schnellstmöglich zu löschen.

gian.pedolin@schweizer-rechtsanwalt.com
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