Um Anwalt werden zu können, musste man die Anwaltsprüfung im Kanton bestehen und vorher mindestens ein Praktikum bei Gericht und eines in einer Anwaltskanzlei absolvieren. Vor der Anwaltsprüfung musste man also mindestens Erfahrungen in einem Gericht und einer Anwaltskanzlei sammeln.
Ich finde das fantastisch, denn was macht denn einen guten Anwalt neben Wissen und Erfahrung im Recht auch aus? Dass er in möglichst vielen Gebieten Erfahrungen sammeln kann und viele Menschen kennenlernt und sich damit viel an Menschenkenntnis aneignen kann.
Praktikum im Departement für Justiz und Sicherheit des Kantons Thurgau, Frauenfeld 1998
Weil gerade keine Stelle für ein Gerichtspraktikum frei war, arbeitete ich zuerst im Rechtsdienst des Departements für Justiz und Sicherheit des Kantons Thurgau.
Anwaltspraktikum in Kreuzlingen 1999/2000
Als immer noch keine Stelle frei war bei einem Gericht, entschloss ich mich, zuerst das Anwaltspraktikum zu machen. Das ist zwar unüblich, aber viele Wege führen nach Rom. Dieses Praktikum machte ich bei einer wirtschaftsrechtlich orientierten Anwaltskanzlei in Kreuzlingen.
Praktikum im Departement für Erziehung des Kantons Thurgau, Frauenfeld 2001
Irgendwie gab es in dieser Zeit richtig Stau, was das Gerichtspraktikum anbelangt, jedenfalls arbeitete ich nach dem Anwaltspraktikum auf dem Rechtsdienst des Erziehungsdepartements des Kantons Thurgau.
Gerichtspraktikum Bezirksgericht Arbon 2001/2002
Endlich konnte ich in Arbon das Gerichtspraktikum absolvieren. Dabei war ich dem Gerichtspräidenten unterstellt, sass in Gerichtsverhandlungen dabei (und durfte auch meine Meinung sagen) und habe zahlreiche Urteile begründet.