Fahrzeuge dürfen gemäss Art. 35 Abs. 5 SVG nicht überholt werden, wenn der Führer vor einem Fussgängerstreifen anhält, um Fussgängern das Überqueren der Strasse zu ermöglichen. Dennoch kommt es immer wieder vor allem innerorts vor, dass Automobilisten eine Situation falsch einschätzen oder diese Regel sogar vorsätzlich missachten, mit zum Teil verheerenden Folgen.

Der Strassenverkehr ist bekanntlich nicht ungefährlich. Besonders gefährlich wird es oft bei Fussgängerstreifen. Gerade innerorts mit den vielen Signalen und Ablenkungsmöglichkeiten werden vor allem durch grössere Fahrzeuge, welche die Sicht nach vorne verdecken, Gefahren geschaffen. Schlimm hätte der Vorfall in Villmergen AG vom September 2011 enden können. Ein Lastwagen hielt innerorts vor dem Fussgängerstreifen an und wurde dabei überholt. Der 7-jährige Junge wurde zum Glück nur leicht verletzt. Jedoch ist im Oktober des letzten Jahres ein Fussgänger in Basel getötet worden.

Ein Autolenker hatte vor dem Fussgängerstreifen angehalten, um ihm den Übertritt auf die andere Strasse zu ermöglichen. Dabei überholte eine andere Autolenkerin diesen wartenden Wagen und erfasste den Fussgänger mit Todesfolgen. Tödlich war auch der Unfall im Kanton Bern im Dezember letzten Jahres, als ein Familienvater und Kantonspolizist zusammen mit seiner Familie einen Fussgängerstreifen vor einem wartenden Auto überqueren wollte und dieses Fahrzeug überholt wurde. Offizielle publizierte Urteile gibt es noch nicht.

Ursache dieser Vorfälle war sehr wahrscheinlich nicht die Unkenntnis der obigen Verkehrsregel, sondern die Fehleinschätzung der Situation, eventuell das Übersehen des Fussgängerstreifens an sich.

Die obige Regel ist jedoch stets zu beachten.

Die Fahrweise und das Verhalten des Automobilisten sind stets so anzupassen, dass dieser immer in der Lage ist, die Situation richtig einzuschätzen und danach zu handeln. Für den Automobilisten bedeutet dies, dass er in der Lage sein muss, jeden Fussgängerstreifen zu erkennen.

Der Autolenker muss auch mit eigenen Fehlern rechnen. Besser ist es, wenn man wartet. Für den Fussgänger bedeutet dies, beim Überqueren auch zu schauen, ob das wartende Auto vielleicht überholt wird. Besonders wichtig ist dies bei Strassen mit mehreren Fahrstreifen in gleicher Richtung, vor allem bei Kolonnenverkehr. Luägä und losä hören somit beim Loslaufen nie auf.

gian.pedolin@schweizer-rechtsanwalt.com
gian.pedolin@schweizer-rechtsanwalt.com
Artikel: 120