Ein Unternehmer als Ehegatte hat das Risiko bei einer Scheidung, dass nicht ausbezahlte Gewinne des Unternehmens rechnerisch bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung Berücksichtigung finden und der Unternehmergatte zu erheblichen Zahlungen gezwungen sein kann, die sogar die Existenz des Unternehmens selbst bedrohen. Ein Ehevertrag kann hier zu einer fairen Lösung beitragen. Die nachfolgenden Bemerkungen ersetzen keine individuelle Beratung. Sie sind aus Verständniszwecken vereinfacht dargestellt und nehmen keine Vollständigkeit in Anspruch.

Einleitung

Die Ehe bringt viele Veränderungen mit sich, insbesondere für Unternehmer wie Martin, der sein Lebenswerk in seinem Unternehmen sieht. In einem Gespräch mit Anwalt Hans äussert Martin seine Sorgen über den Schutz seines Unternehmens im Falle einer Scheidung und erfährt von der Bedeutung eines Ehevertrags.

Auszug aus einem möglichen Dialog mit dem Anwalt

In Hans‘ Büro ist eine Spannung zu spüren, als Martin seinen Fall schilderte. Als Unternehmer hat er viel Herzblut in sein Geschäft gesteckt, lange bevor er Helen geheiratet hatte. Es ist sein Lebenswerk und er hat den Wert seines Unternehmens über die Jahre erheblich gesteigert. Aber nun, da er verheiratet ist, zeigt er sich gegenüber Hans besorgt, was mit seinem Unternehmen geschehen würde, sollte seine Ehe jemals scheitern.

Hans: „Martin“, sagt Hans nachdenklich, „hast du schon einmal von einem Ehevertrag gehört?“

Martin: Martin schaut ihn erstaunt an. „Ja, natürlich, vom Begriff her schon, aber ehrlich gesagt, Hans, habe ich nicht viel darüber nachgedacht. Warum sollte ich?“

Hans lehnte sich zurück und erklärte.

Hans:  „Nun, hier ist der Haken. Das Gesetz sieht vor, dass die Erträge aus deinem Unternehmen – also auch Gewinne, die nicht ausgeschüttet werden und im Unternehmen verbleiben – zur sogenannten Errungenschaft zählen können. Das bedeutet, dass im Falle einer Scheidung diese Beträge zur Errungenschaft hinzugezählt und rechnerisch geteilt werden müssen. Auch wenn du dein Unternehmen in die Ehe eingebracht hast und es dein Eigengut und Eigentum ist, kann es passieren, dass du einen erheblichen Teil davon mit Helen teilen musst, wenn ihr euch scheiden lasst.“

Martin sah Hans ungläubig an.

Martin: „Das bedeutet, ich könnte sogar gezwungen sein, mein Unternehmen zu verkaufen, um Helen auszuzahlen, wenn es dazu kommt?“

Hans nickte.

Hans: „Genau das ist es, was ich sage, Martin. Aber bevor du dich zu sehr beunruhigst, lass mich dir sagen, dass es eine Lösung gibt – einen Ehevertrag. Durch diesen Vertrag können wir festlegen, dass auch der Ertrag deines Unternehmens dein Eigengut und Eigentum bleibt, solange du dir einen angemessenen Lohn auszahlst. So können wir sicherstellen, dass dein Unternehmen geschützt ist, unabhängig davon, was in deinem Privatleben passiert.“

Martin lehnt sich zurück und starrt für einen Moment ins Leere, während er diese Informationen verarbeitet. Dann schaut er Hans wieder an und nickt.

Martin: „Ich verstehe. Dann lass uns einen Termin vereinbaren, Hans. Je eher wir das regeln, desto besser.“

Zusammenfassung

Als Unternehmer hat Martin erhebliche Bedenken, was mit seinem Unternehmen im Falle einer Scheidung geschehen würde. Er erfährt von Anwalt Hans, dass die Gewinne seines Unternehmens in die sogenannte Errungenschaft einfliessen und im Falle einer Scheidung geteilt werden müssten. Dies könnte dazu führen, dass er sein Unternehmen verkaufen müsste, um seine Ehefrau auszuzahlen. Hans erklärt, dass ein Ehevertrag eine Lösung bietet, um den Ertrag des Unternehmens als Eigengut und Eigentum zu schützen. Durch den Vertrag kann festgelegt werden, dass der Ertrag im Unternehmen verbleibt, solange Martin sich einen angemessenen Lohn auszahlt. Martin erkennt den Wert des Ehevertrags und stimmt einem Termin zur Erstellung eines solchen Vertrags zu.

Auflistung der möglichen Probleme / Lösungen

  • Gewinne aus Martins Unternehmen werden im Falle einer Scheidung zur Errungenschaft gezählt und müssen geteilt werden.
  • Martin könnte gezwungen sein, sein Unternehmen zu verkaufen, um seine Ehefrau auszuzahlen.
  • Ein Ehevertrag kann den Ertrag des Unternehmens als Eigengut und Eigentum schützen.
  • Durch den Vertrag kann festgelegt werden, dass der Ertrag im Unternehmen verbleibt, solange Martin sich einen angemessenen Lohn auszahlt.
  • Ein Termin zur Erstellung eines Ehevertrags wird vereinbart, um das Unternehmen von Martin zu schützen und mögliche zukünftige Konflikte zu vermeiden.

Jetzt handeln

Sichern Sie Ihr Lebenswerk und schützen Sie Ihr Unternehmen vor den Risiken einer Scheidung. Mit einem Ehevertrag können Sie vereinbaren, dass die Erträge Ihres Unternehmens Ihr Eigengut bleiben und somit vor möglichen Aufteilungen geschützt sind. Sorgen Sie dafür, dass Ihr hart erarbeitetes Unternehmen immer in Ihren Händen bleibt!

gian.pedolin@schweizer-rechtsanwalt.com
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