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Mit einem Ehe-, Erb- und Erbverzichtsvertrag können Sie dafür sorgen, dass der überlebende Ehegatte bestmöglich abgesichert ist. Mit einem klugen Ehe-, Erb- und Erbverzichtsvertrag gehen Sie noch einen Schritt weiter, indem Sie unter anderem Schutzklauseln einbauen. Die nachfolgenden Bemerkungen ersetzen keine individuelle Beratung. Sie sind aus Verständniszwecken vereinfacht dargestellt und nehmen keine Vollständigkeit in Anspruch.
Unvorhersehbare Wendungen: Absicherung durch Ehe-, Erb- und Erbverzichtsvertrag
Einleitung
Martin macht sich Sorgen um die Zukunft und das Wohlergehen seiner Frau Helen, falls ihm etwas zustossen sollte. Anwalt Hans schlägt einen Ehe-, Erb- und Erbverzichtsvertrag vor, um Martins Anliegen zu adressieren und die Absicherung von Helen zu gewährleisten.
Martin sitzt in Hans‘ Büro, eine Falte der Sorge ist auf seiner Stirn zu erkennen. Es ist nicht so, dass etwas schieflief, aber der Gedanke an die Zukunft und das Wohlergehen seiner Frau, Helen, falls ihm etwas passieren sollte, belastet ihn. Mit gemeinsamen erwachsenen Kindern und einem angenehmen Leben ist seine grösste Sorge, dass Helen gut versorgt sein sollte, wenn er nicht mehr da sein würde.
Hans: „Martin, ich denke, ich habe eine passende Lösung für dich. Hast du schon einmal von einem Ehe-, Erb- und Erbverzichtsvertrag gehört?“
Martin schüttelt den Kopf.
Martin: „Ich muss zugeben, Hans, das ist mir neu. Was genau beinhaltet dieser Vertrag?“
Hans lehnt sich in seinem Stuhl zurück.
Hans: „Ein solcher Vertrag ermöglicht es, dass eure Kinder erst nach dem Tod des länger lebenden Ehegatten erben. So ist Helen bestens versorgt und muss sich keine Gedanken machen, die Kinder auszahlen zu müssen. Sie kann unbesorgt in eurem Haus bleiben.“
Martin nickt, sichtlich erleichtert.
Martin: „Das klingt sehr passend, Hans. Das wäre genau, was ich mir wünsche.“
Hans lächelt zustimmend, bevor er hinzufügt:
Hans: „Es gibt allerdings noch einen Aspekt, den du in Betracht ziehen solltest, Martin. Stell dir vor, Helen müsste in ein Pflegeheim. Die Kosten dafür können beträchtlich sein und es wäre in einem solchen Fall kontraproduktiv, wenn sie als überlebender Ehegatte einen grossen Teil eures Vermögens geerbt hätte. In solchen Fällen können wir Schutzklauseln in den Vertrag aufnehmen. Diese würden greifen, wenn Helen zum Beispiel Pflegeleistungen benötigt. Trotz des ursprünglichen Verzichts der Kinder auf ihr Erbe könnten diese dann ihren Erbteil geltend machen.“
Martin ist sichtlich überrascht.
Martin: „Das hätte ich nicht bedacht, Hans. Ich bin froh, dass du mich darauf hingewiesen hast. Es ist beruhigend zu wissen, dass wir vorsorgen können.“
Hans nickt.
Hans: „Es ist immer besser, auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein, Martin. So können wir sicherstellen, dass deine Wünsche erfüllt werden und deine Familie in jeder Situation gut versorgt ist. Selbstverständlich werde ich den Vertrag so ausarbeiten, dass er alle Eventualitäten abdeckt, also auch den hoffentlich nicht eintretenden Fall, dass Helen vor dir versterben sollte.“
Martin steht auf und reicht Hans die Hand.
Martin: „Danke, Hans. Ich bin froh, dass wir das geklärt haben. Lass uns gleich einen Termin vereinbaren, um diesen Vertrag auszuarbeiten. Ich möchte nicht zu lange warten.“
Zusammenfassung
In einem Gespräch mit Anwalt Hans erfährt Martin von der Möglichkeit eines Ehe-, Erb- und Erbverzichtsvertrags. Dieser Vertrag ermöglicht es, dass die Kinder erst nach dem Tod des länger lebenden Ehegatten erben, wodurch Helen gut versorgt ist und keine Auszahlungen an die Kinder leisten muss. Darüber hinaus wird die Option einer Schutzklausel diskutiert, um das Vermögen im Fall eines Pflegeheimaufenthalts vor hohen Kosten zu schützen. Martin erkennt den Wert dieses Vertrags und ist erleichtert, dass er vorsorgen kann. Ein Termin zur Ausarbeitung des Vertrags wird vereinbart.
Auflistung der möglichen Probleme / Lösungen
- Sorge von Martin um das Wohlergehen seiner Frau Helen, falls ihm etwas passieren sollte.
- Ein Ehe-, Erb- und Erbverzichtsvertrag ermöglicht es, dass die Kinder erst nach dem Tod des länger lebenden Ehegatten erben.
- Helen ist dadurch gut versorgt und muss keine Auszahlungen an die Kinder leisten.
- Schutzklauseln im Vertrag können das Vermögen im Fall eines Pflegeheimaufenthalts vor hohen Kosten schützen.
- Der Vertrag ermöglicht es, Martins Wünsche zu erfüllen und seine Familie in jeder Situation gut zu versorgen.
Jetzt handeln
Sorgen Sie jetzt für die Zukunft Ihrer Liebsten vor. Mit einem Ehe-, Erb- und Erbverzichtsvertrag sorgen Sie dafür, dass Ihre Familie gut versorgt ist. Dieser spezielle Vertrag ermöglicht es, dass Ihre Kinder erst nach dem Tod des länger lebenden Ehegatten erben, sodass dieser gut versorgt ist und keine Auszahlungen an die Kinder leisten muss. Darüber hinaus beinhaltet das Angebot auch Schutzklauseln, um das Vermögen im Fall eines Pflegeheimaufenthalts vor hohen Kosten zu schützen.
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