Mit einer Besuchs-, Auskunfts- und Einsichtsvollmacht (ich nenne sie kurz Medizinalvollmacht, obwohl sie noch weitergeht, aber hauptsächlich diesen Zweck hat) können Sie dafür sorgen, dass Ihre Liebsten Sie in einem Spital besuchen können und Auskunft und Einsicht in wichtige Unterlagen erhalten. Dies ist besonders wichtig, wenn

  • Sie als Lebenspartner nicht verheiratet sind oder
  • Sie Ihre erwachsenen Kinder besuchen und Auskunft und Einsicht erhalten wollen.
  • Ebenso, wenn Sie alleinstehend sind und möchten, dass Vertrauenspersonen wie Freunde oder Ihre oder bestimmte Geschwister Sie besuchen können und Auskunft und Einsicht in medizinische Unterlagen erhalten.
  • oder aber auch, wenn Sie als Eltern wollen, dass Ihre erwachsenen Kinder solche Rechte erhalten, für den Fall, dass Sie beide als Eltern betroffen sind!

Das kann nicht nur sinnvoll sein, um zu verhindern, dass Sie betreffend Ihre Liebsten völlig und verzweifelt im Dunkeln gelassen werden, sondern auch, um basierend darauf eventuell medizinische Entscheidungen treffen zu können (wie mithilfe der medizinischen Unterlagen eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen). Notwendig dazu ist noch eine entsprechende Patientenverfügung, die Sie aber selbst erstellen können. Da brauchen Sie in der Regel nicht meine Hilfe.

Die nachfolgenden Bemerkungen ersetzen keine individuelle Beratung. Sie sind aus Verständniszwecken vereinfacht dargestellt und nehmen keine Vollständigkeit in Anspruch.

Vorsorge für unerwartete Ereignisse – Die Kraft einer speziellen Vollmacht – Die Besuchs-, Auskunfts- und Einsichtsvollmacht (kurz Medizinalvollmacht)

Einleitung

Martin ist besorgt darüber, wie er in unvorhersehbaren Situationen, wie einem Krankenhausaufenthalt, Zugang zu Informationen über den Zustand seiner Lebenspartnerin Helen erhalten kann. Anwalt Hans schlägt eine spezielle Vollmacht vor, um Martin die Befugnis zum Besuch, zur Auskunft und zum Einblick in Helens medizinische Unterlagen zu geben.

Möglicher Dialog

Hans blickt über den Rand seiner Brille, als sein Freund Martin mit ungewohnter Nervosität das Büro betrifft.

Hans: „Martin, du siehst aus, als hättest du einen Geist gesehen. Was ist los?“ fragte er besorgt.

Martin: „Helen und ich hatten eine Diskussion, Hans“, beginnt Martin, seine Worte sorgfältig wählend. „Wir redeten über unvorhersehbare Situationen, zum Beispiel, wenn einer von uns einen Unfall hätte und ins Krankenhaus eingeliefert würde.“

Hans nickt.

Hans: „Das sind schwierige, aber notwendige Gespräche, Martin. Was beschäftigt dich genau?“

Martin: „Wir sind nicht verheiratet, Hans“, fährt Martin fort. „Und das macht mir Sorgen. Was passiert, wenn Helen oder ich in ein Krankenhaus kommen und der eine den anderen besuchen möchte, Informationen über den Zustand möchte und eventuell in die medizinischen Unterlagen Einsicht haben möchte?“

Hans versteht.

Hans: „Oh, ich sehe, worauf du hinauswillst, Martin. Ja, das kann problematisch sein. Lebenspartner haben zwar gewisse Rechte. Aber die Krankenhäuser müssen sich streng an die Datenschutzgesetze und das Arztgeheimnis halten. In solchen Situationen kann es sein, dass dir das Krankenhauspersonal nicht gestattet, Helen zu besuchen, dir Auskunft zu geben oder Einsicht in ihre Unterlagen zu gewähren. Und sei es nur mit der Begründung, Du müsstest beweisen, dass du effektiv der Lebenspartner bist und schon stehst du an. Oder aber es wird dir zwar Auskunft erteilt, aber keine Einsicht gewährt, mit der Begründung, so weit gehen die Rechte von Lebenspartnern nicht. Da stehst du auch an, auch wenn die Rechtslage vielleicht eine andere sein sollte, denn, wenn die es nicht freiwillig tun, in der Sorge zum Beispiel, sich damit strafbar zu machen, werden sie dir vielleicht keine Akteneinsicht gewähren und du musst den Gerichtsweg beschreiten.“

Martin sieht besorgt aus.

Martin: „Genau das ist es, was ich befürchte, Hans. Was können wir dagegen tun?“

Hans: „Eine genau für diese Zwecke verfasste spezielle Vollmacht könnte die Lösung sein, Martin“, antwortet Hans. „Mit einer solchen Vollmacht für den Besuch, die Auskunft und den Einblick könntest du Helen im Krankenhaus besuchen, Informationen über ihren Zustand erhalten und ihre medizinischen Unterlagen einsehen. Und wir können die Unterschrift auf der Vollmacht beglaubigen lassen, damit es keine Probleme gibt.“

Martin atmet tief durch.

Martin: „Das klingt nach einer guten Lösung, Hans. Ich möchte mich darauf vorbereiten, für Helen da sein zu können, falls etwas passieren sollte. Lass uns mit der Vollmacht beginnen.“

Zusammenfassung

Martin spricht mit Anwalt Hans über die Sorge, dass sie als unverheirateter Partner möglicherweise keinen Zugang zu Informationen und Unterlagen über den anderen hätten, wenn einer von ihnen ins Krankenhaus käme. Hans schlägt vor, spezielle Vollmachten zu erstellen, die sie einander gegenüber berechtigt, sich im Krankenhaus zu besuchen, Informationen über den Zustand zu erhalten und die medizinischen Unterlagen einzusehen. Die Unterschrift auf der Vollmacht wird beglaubigt, um mögliche Probleme zu vermeiden. Martin stimmt dem Vorschlag zu und möchte sich auf diese Weise darauf vorbereiten, dass Helen und er im Falle eines unerwarteten Ereignisses füreinander da sein können.

Auflistung der möglichen Probleme / Lösungen

  • Sorge von Martin, dass Helen und er als unverheirateter Partner keinen Zugang zu Informationen und Unterlagen des anderen hätte, wenn einer von ihnen ins Krankenhaus käme.
  • Krankenhäuser müssen sich an Datenschutzgesetze und das Arztgeheimnis halten, was den Zugang zu Informationen und Unterlagen erschweren kann.
  • Eine spezielle Vollmacht ermöglicht es, den anderen Lebenspartner im Krankenhaus zu besuchen, Informationen über dessen Zustand zu erhalten und die medizinischen Unterlagen einzusehen.
  • Die Unterschrift auf der Vollmacht wird beglaubigt, um mögliche Probleme zu vermeiden.
  • Martin möchte sich und Helen auf diese Weise darauf vorbereiten, im Falle eines unerwarteten Ereignisses für einander da zu sein.

Jetzt handeln

Sorgen Sie vor für unerwartete Ereignisse und gewährleisten Sie den Zugang zu wichtigen Informationen. Mit der speziellen Besuchs-, Auskunfts- und Einsichtsvollmacht sichern Sie sich Ihre Befugnis, Ihren Partner im Krankenhaus zu besuchen, Informationen über den Zustand zu erhalten und medizinische Unterlagen einzusehen. Das Gleiche gilt bei erwachsenden Kindern! Machen Sie sich keine Sorgen mehr über den Datenschutz oder das Arztgeheimnis. Mit der beglaubigten Vollmacht haben Sie alle notwendigen Rechte. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und gewährleisten Sie den Zugang zu wichtigen Informationen in kritischen Momenten.

gian.pedolin@schweizer-rechtsanwalt.com
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