Wieso es sich lohnt, auch einen Vorsorgeauftrag mit professioneller Hilfe zu schreiben? Ein Haus würden Sie auch nicht ohne Fachpersonen erstellen, oder? Die nachfolgenden Bemerkungen ersetzen keine individuelle Beratung. Sie sind aus Verständniszwecken vereinfacht dargestellt und nehmen keine Vollständigkeit in Anspruch.

Vorsorgeauftrag – Eine unerwartete Zeitbombe: Warum ein Fachmann Ihren Vorsorgeauftrag überprüfen bzw. schreiben sollte

Einleitung

Ein selbst geschriebener und ungeprüfter Vorsorgeauftrag kann unvorhergesehene und kostspielige Konsequenzen haben, besonders wenn es um wertvolle Vermögenswerte wie das Zuhause geht. Hans, der Anwalt von Martin und Helen, erfährt zufällig, dass diese je einen eigenen Vorsorgeauftrag geschrieben haben. Sie haben mögliche Probleme bei einem Vorsorgeauftrag nicht in Betracht gezogen und deshalb Hans nicht damit behelligen wollen. Hans schlägt jedoch vor, ihren Vorsorgeauftrag kostenlos zu prüfen.

Auszug aus einem möglichen Dialog mit dem Anwalt

Martin und Helen treffen sich an einem sonnigen Herbsttag im Büro ihres Anwalts Hans und bringen ihre selbst geschriebenen Vorsorgeaufträge mit.

Hans liest ihren Vorsorgeauftrag durch, schiebt seine Brille, welche die Nase runterrutschte, wieder zurecht und blickt sie lächelnd an.

Hans: „Ihr besitzt ein Haus mit je hälftigem Miteigentumsanteil, soviel ich weiss, richtig?

Helen: „Ja und das seit bald 30 Jahren. Wir sind immer noch sehr glücklich, darin leben zu können und freuen uns auf die kommenden Jahre, nachdem die Kinder ausgezogen sind.“

Hans: „Das verstehe ich sehr gut. Genau deshalb frage ich euch: Was könnte damit passieren, wenn einer von euch urteilsunfähig wird und in ein Pflegeheim muss?“, fragt Hans.

Martin: „Wie meinst du das, Hans?“, fragt Martin zurück.

Hans: „Stellt euch vor, einer von euch kommt in ein Pflegeheim, der gesunde Partner bleibt im Haus. Die Kosten für ein Pflegeheim können schnell auf 7000 bis 11000 Franken pro Monat ansteigen.

Helen: „Wem sagst du das. Das war bei meinen Eltern auch so, es bliebt am Ende fast nichts übrig. Dabei hatte sie sehr sparsam gelebt und sich nichts gegönnt. „

Hans: „Genau. Sollte das Geld für die Pflegekosten zur Neige gehen oder aufgebraucht sein, könnte der Staat in der Gestalt der Sozialhilfe verlangen, dass das Haus oder der Eigentumsanteil verkauft wird, um die Kosten zu decken. Was, wenn ein solches Szenario eintritt? Oder noch schlimmer, ihr beide kommt nach und nach oder zusammen ins Pflegeheim und das Barvermögen schmilzt noch schneller dahin als die Butter in der Sonne, was passiert dann mit dem Haus?“

Das Ehepaar schaut besorgt. Sie denken nach. Helen meldet sich als erste.

Helen: „Ich sehe das Problem nicht, Hans. Wir haben doch gerade dafür einen Vorsorgeauftrag, der den Zweck hat, den anderen zu vertreten und für ihn zu handeln. Müsste uns dieser nicht schützen? Als Lösung könnte doch der gesunde im Haus verbleibende Partner den Hausteil des anderen günstig oder sogar unter Wert kaufen. So könnte er im Haus bleiben und das Eigentum des Hauses in der Familie sichern. Oder noch besser, der gesunde Partner könnte doch das ganze Haus auf die Kinder übertragen, diese würden es, zu einem Familienpreis natürlich und damit weit unter Wert, kaufen und er würde sich ein Wohnrecht einräumen lassen. Oder besser noch, es wird den Kindern geschenkt. Dann bekommen die Behörden wenig bis gar nichts.“

Hans: „Das ist eine gute Überlegung. Jedoch gibt es einen gewaltigen Haken in eurem Vorsorgeauftrag. Du sagst, dass ihr den Hausteil in einem solchen Fall am liebsten zu einem niedrigeren Verkaufspreis als dem maximal möglichen Verkaufspreis übernehmen oder an die Kinder verkaufen wolltet, vielleicht sogar unter dem minimalen Verkaufspreis, also teilweise schenkungshalber, oder sogar ganz ohne Zahlung. Sonst ginge die Rechnung auch nicht auf, das zu tun.“

Martin und Helen nicken zustimmend.

Hans: „Nun, wenn Ihr das tun wollt, auf der einen Seite den Partner im Pflegeheim als Verkäufer vertreten und auf der anderen Seite euch selbst oder die Kinder als Käufer oder Beschenkte, stehen sich zwei Interessen gegenüber. Als Verkäufervertreter seid ihr verpflichtet, möglichst viel an Kaufpreis zu verlangen, als Käufervertreter wollt ihr möglichst wenig bis im Extremfall gar nichts bezahlen. Das nennt sich dann Interessenkonflikt, es stehen sich zwei völlig entgegengesetzte Interessen gegenüber. Die Folge bei einem Interessenskonflikt ist der, dass der Vorsorgebeauftragte den anderen Ehegatten gar nicht mehr vertreten darf. Die KESB ist dann zuständig, zu entscheiden, übernimmt die Vertretung und ihr könnt euch denken, was dann passiert. Die würden euch das Leben sehr schwer machen können.“

Helen schaut bestürzt und Martin runzelt die Stirn.

Martin: „Trotz Vorsorgeauftrag in der Falle. Das wäre mehr als tragisch! Wir hätten das Haus nicht mehr und das Vermögen würde den Bach runtergehen! Aber das wollten wir doch unbedingt behalten, damit wir, solange wir noch können, im Haus bleiben und es dann an die Kinder weitergeben können! Was können wir dagegen tun?“

Hans lächelt beruhigend.

Hans: „Als erste Lösung und Schutzmauer könntet ihr in eurem Vorsorgeauftrag ausdrücklich festlegen, dass der gesunde Ehegatte auch im Falle einer Interessenskollision den anderen vertreten darf. So könnte der im Haus verbleibende Partner den Anteil des anderen unter dem Marktwert erwerben und im Haus bleiben, oder an die Kinder übergeben und mittels Wohnrechts im Haus bleiben. Eine entsprechend sauber ausgearbeitete und detaillierte Formulierung vorausgesetzt, könnte man noch eine Schenkung einbauen, sodass das Haus in finanzieller Hinsicht tatsächlich übernommen werden kann und die Rechnung aufgeht.“

Das Paar wirkt erleichtert und gleichzeitig verunsichert.

Martin: „Und das ist dann wirklich wasserdicht? Wenn wir das mit der Interessenskollision in den Vorsorgeauftrag einbauen, dann kann uns nichts mehr passieren?“

Hans: „Martin, du hast genauso viel Lebenserfahrung wie ich. Wie im normalen Leben gibt es auch im Rechtsleben keine 100%ige Sicherheit. Es ist eher wahrscheinlich mit einem erheblichen Widerstand seitens der staatlichen Behörden zu rechnen. Mir ist leider auch noch kein Fall bekannt, in dem die Gerichte darüber entschieden haben. Ich kann euch deshalb keine Garantie geben, dass es funktionieren wird.“

Helen: „Dann können wir es ja gleich lassen, ich möchte nicht kämpfen.“

Hans: „Jetzt vielleicht nicht, aber wenn es irgendwann mal darauf ankommt, vielleicht schon. Zudem sage ich immer, in den guten Zeiten sollte man möglichst viele Trümpfe sammeln. Das bedeutet aber nicht, dass der andere, z.B. der Staat, später nicht noch bessere Trümpfe vorweisen kann. Aber wenn man gar keine Trümpfe sammelt, hat man gar keine Chance.“

Martin: „Das sehe ich ein, wir machen es. Wir haben dann immer noch die Wahl, sonst hätten wir gar keine. Lass uns die weiteren Details besprechen, die in unserem Vorsorgeauftrag sicher fehlen werden.“

Hans: „Darauf komme ich später noch, Martin. Ich möchte euch nicht überfordern, aber ihr seht, dass es im Zusammenhang mit eurem Haus Streit und Elend geben kann. Die Einräumung einer Doppelvertretung und Interessenskollision im Vorsorgeauftrag kann eine Schutzmauer sein. Es gibt aber noch die Möglichkeit, eine weitere Schutzmauer aufzubauen, dies mindestens zu prüfen.“

„Man könnte prüfen, ob vielleicht eine lebzeitige Übertragung des Hauses unter Einräumung eines Wohnrechts sinnvoll sein könnte. Zum Beispiel auf die Kinder oder eines der Kinder. Das wäre ein aktives Vorgehen. „

Helens Augen leuchten freudig auf.

Helen: „Hans, du alter Haudegen, ich wusste, du hast noch ein Ass im Ärmel!“

Hans: „Dabei müsste man aber noch viele Dinge im Detail prüfen, weil der Schuss zumindest teilweise auch nach hinten losgehen könnte.“

Martin: „Ach Hans, muss das wirklich sein? Ich fühle mich wie auf der Achterbahn.“

Hans: „Martin, ich würde euch gerne verschonen, aber ich möchte euch davor bewahren, dass ihr es jemals bereuen müsst, nichts oder nicht genügend an Vorsichtsmassnahmen getroffen zu haben. Immerhin geht es um euer Vermögen und euer Vermächtnis an die Kinder, welches durch fehlende Massnahmen aufs Spiel gesetzt werden kann. Mir ist es deshalb sehr wichtig, dass ich euch über die Möglichkeiten in Kenntnis setze; der Entscheid, ob ihr dann was macht oder es lässt, liegt immer bei Euch. Lasst uns zuerst eine Pause an der frischen Luft mit einem Kaffee machen, bevor es weitergeht.“

Etwas frischer kehren alle ins Büro von Hans zurück.

Hans: „Also ich sagte euch vorhin, dass es neben der Doppelvertretung und Interessenskollision, die man übrigens nicht nur in einen Vorsorgeauftrag, sondern auch in die Generalvollmacht einbauen könnte, wenn man das wollte, noch eine weitere zu prüfende Möglichkeit gibt, um Vermögen, besonders Grundeigentum, zu sichern. Die lebzeitige Übertragung von Vermögen auf die Kinder.

Jedoch und das ist der mögliche Haken:

Wenn die Kinder bereits in sogenannten günstigen wirtschaftlichen Verhältnissen sind oder es durch die Vermögensübertragung werden, werden sie gegenüber den Eltern, wenn diese finanziell hilfsbedürftig werden, unterhaltspflichtig, müssen also zum Beispiel die oder einen Teil der Pflegeaufenthaltskosten der Eltern aus ihrer eigenen Tasche bezahlen. Wenn diese Situation eintritt, kann es sein, dass man ihnen auf der einen Seite zuerst Vermögen zukommen lässt, sie aber zumindest einen Teil wieder in Form einer finanziellen Unterstützung «zurückzahlen» müssten. Sie bekämen jedoch eine Immobilie und damit keine Liquidität, hätten finanzielle Belastungen im Zusammenhang mit dem Haus, müssten aber über weitere liquide Mittel verfügen, um den Unterhalt zu bezahlen. Das ganze Manöver mit der Eigentumsübertragung könnte dann die Kinder, die es betrifft, die also in günstigen wirtschaftlichen Verhältnissen sind, sehr belasten, wenn nicht gar ihrerseits zu Handlungen zwingen wie dem Verkauf der eben erhaltenen Liegenschaft. Die finanzielle Situation der Kinder, jetzt und in Zukunft sind somit festzustellen und zu schätzen wie auch die finanzielle Situation nach der Vermögensübertragung. Aber wie gesagt, das ist ein Kapital für sich.“

Helen: „Ich denke, wir haben verstanden, was du uns sagen möchtest, und das begrüssen wir sehr: Will man ein Haus bauen, hört man nicht mit dem Fundament auf oder baut gar ohne Fundament. Man macht das, was es für einen stabilen Hausbau braucht. Und genau so ist es bei dem Vorsorgethema.“

Hans: „Du bringst es auf den Punkt und sprichst mir aus dem Herzen, Helen. Ich belaste euch nicht mit solchen vielen Sachen, weil ich euch gerne plage. Im Gegenteil. Ich möchte sicherstellen, dass ihr am Ende ein gutes stabiles «Vorsorgehaus» habt.“

Martin: „Nur mal so aus Neugierde, was neben dem Vorsorgeauftrag und der Prüfung zur Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten gäbe es dann noch?“

Hans sieht Martin lächelnd an.

Hans: „Ganz sicher bräuchte es noch einen Erbvertrag, vielleicht auch einen kombinierten Ehe-, Erb- und Erbverzichtsvertrag, denn die Übertragung zu Lebzeiten hat erbrechtliche Wirkungen. Dann noch die oben erwähnte Generalvollmacht. Der Vorsorgeauftrag müsste ja zuerst noch in Kraft treten, damit die Einräumung der Doppelvertretung und Interessenskollision wirksam wird. Die Voraussetzung dazu ist die dauerhafte Urteilsunfähigkeit eines Ehegatten und die Wirksamerklärung durch die KESB. Für den Fall also, dass die Urteilsunfähigkeit nicht dauerhaft ist, braucht es die Generalvollmacht, welche sofort und ohne Mitwirkung der KESB wirksam wird. Will man also gewappnet sein, ist eine Generalvollmacht nötig ebenfalls mit den entsprechenden Klausen betreffend Doppelvertretung und Interessenskollision.“

Helen: „Oh mein Gott, ich wusste es, da kommt noch mehr. Okay, Hans, wir geben auf. Du bist nicht nur unser Anwalt, sondern bist auch ein wahrer Freund, der es gut meint. Das schätzen wir ausserordentlich an dir. Kommen wir nochmals zurück auf den Vorsorgeauftrag, was fehlt denn noch?“

Hans: „Lasst uns an dieser Stelle aufhören, meine Freunde, es gibt einfach noch einige Punkte, welche es zu besprechen gilt. Ich werde das mit euch bei der Erstellung des Vorsorgeauftrags Schritt für Schritt erklären.“

Das Paar nickt.

Martin: „Gut, einverstanden. Wir möchten gerne einen neuen Termin mit dir vereinbaren. Wir möchten sicherstellen, dass unser Vorsorgeauftrag wirklich alle möglichen Szenarien abdeckt und wir auch mit den anderen Dokumenten weitgehend abgesichert und flexibel sind.“

Hans lächelt zustimmend.

Hans: „Das ist eine sehr kluge Entscheidung. Es ist besser, diese Dinge zu klären, bevor sie zu einem Problem werden. Wir werden sicherstellen, dass euer Vorsorgeauftrag und die anderen Dokumente genau auf eure Bedürfnisse und der individuellen Situation zugeschnitten sind. Nun lasst uns diese Stube verlassen. Ich lade euch ein.“

Zusammenfassung

Das Ehepaar, das stolz auf seinen bereits erstellten Vorsorgeauftrag war, sieht sich plötzlich mit unerwarteten Komplikationen konfrontiert. Die Kosten für ein Pflegeheim können erheblich sein, und der Staat könnte im schlimmsten Fall verlangen, dass ihr Haus verkauft wird, um die Kosten zu decken. Ohne eine explizite Regelung in ihrem Vorsorgeauftrag könnten sie ihre Interessen in Gefahr sein. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) könnte einschreiten und das Haus an den Meistbietenden verkaufen. Ein professioneller Blick auf ihren Vorsorgeauftrag könnte solche Konsequenzen verhindern und sicherstellen, dass er wirklich alle möglichen Szenarien abdeckt. Ebenso die weiteren Dokumente.

Auflistung der möglichen Probleme / Lösungen

  • Ein selbst erstellter und nicht überprüfter Vorsorgeauftrag kann unvorhergesehene und kostspielige Konsequenzen haben.
  • Im Falle einer Urteilsunfähigkeit und notwendiger Pflegeheimunterbringung können hohe Kosten entstehen, die letztlich zum Verkauf des Hauses führen können.
  • Ein Interessenskonflikt kann entstehen, wenn der Vorsorgebeauftragte sowohl als Verkäufer- als auch als Käufervertreter fungiert. Dies kann zur Folge haben, dass der Vorsorgebeauftragte den anderen Ehegatten nicht mehr vertreten darf.
  • Im Falle einer Interessenskollision (Verkäufer- und Käuferinteresse) könnte die Zuständigkeit an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) übergehen, was die Situation weiter komplizieren könnte.
  • Der Vorsorgeauftrag müsste im Detail ausgearbeitet sein, um eine Doppelvertretung und Interessenskollision zu ermöglichen, und sogar eine Schenkungsklausel könnte eingeführt werden, um das Haus an die Kinder oder den anderen Ehegatten zu übertragen.
  • Eine lebzeitige Übertragung des Hauses auf die Kinder könnte eine Lösung darstellen, aber diese Option birgt auch Risiken, da die Kinder unter Umständen gegenüber den Eltern unterhaltspflichtig sein oder werden könnten, wenn diese finanziell hilfsbedürftig werden.
  • Es besteht keine 100%ige Rechtssicherheit, da es keine Präzedenzfälle gibt, die bestätigen, dass die vorgeschlagene Lösung betreffend Doppelvertretung und Interessenskollision funktionieren.
  • Neben dem Vorsorgeauftrag sind weitere rechtliche Dokumente wie ein Erbvertrag oder ein kombinierter Ehe-, Erb- und Erbverzichtsvertrag sowie eine Generalvollmacht nötig.
  • Bei vorübergehender Urteilsunfähigkeit würde der Vorsorgeauftrag noch nicht in Kraft treten. Daher wird zusätzlich eine Generalvollmacht benötigt, die sofort und ohne Mitwirkung der KESB wirksam wird.

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gian.pedolin@schweizer-rechtsanwalt.com
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