Sichern Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht – solange Sie es noch können

Die nachfolgenden Bemerkungen ersetzen keine individuelle Beratung.

Vermeidung hoher Kosten und Gebühren einer Berufsbeistandschaft

Eine Berufsbeistandschaft führt im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) gesetzliche Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen. Die Abklärungen und Entscheide darüber, wer Schutz und Beistand benötigt, werden durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde festgelegt. Für die Führung der gesetzlichen Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen werden die Berufsbeiständinnen und -beistände von der KESB beauftragt und kontrolliert.

Die Gebühren sind nicht transparent vorhanden, sie können jedoch schnell in die Tausende gehen. Was auf jeden Fall klar ist: wenn es ein Verwandter macht, ist es in den allermeisten Fällen sicher günstiger. Ehegatten erklären in den Vorsorgeaufträgen oft, dass sie selbst auf eine Entschädigung für die Pflege und Sorge des anderen Ehegatten verzichten. Auch Kinder erfüllen ihre Aufgaben im Zusammenhang mit einem Vorsorgeauftragt oft kostenlos. Viele verzichten sogar auf Auslagenersatz.

Vermeidung häufiger belastender Wechsel bei der Betreuung durch eine Berufsbeistandschaft

Mit dem Vorsorgeauftrag können Sie genau bestimmen, welche Person ständig für Sie da sein soll. Anders ist es, wenn die KESB die Betreuung durch eine Berufsbeistandschaft bestimmen sollte. Da ist es nicht zu verhindern, dass es zu häufigen Wechseln bei der Betreuung und damit eine Belastung der betreuten Person kommen kann, indem diese es immer wieder mit ihr vielleicht unvertrauten und / oder unangenehmen Personen zu tun bekommt.

Lieber zu früh als zu spät – es kommt meist unerwartet

Eine Tochter einer noch nicht sehr alten Frau hat mich angerufen und mitgeteilt, sie möchte für ihre Mutter die Beurkundung eines Vorsorgeauftrages. Ich fragte, wie „zwäg“ sie denn sei, denn ich muss bei einer Beurkundung bestätigen, dass die Person zum Zeitpunkt der Unterzeichnung handlungsfähig, das heisst volljährig und vor allem urteilsfähig war. Die Frau sagte mir dann, sie hätte leider innerhalb kurzer Zeit hinsichtlich ihrer geistigen Fähigkeiten überraschend stark abgebaut. Sie verstehe wahrscheinlich nicht, worum es sich bei einem Vorsorgeauftrag handle. Ich musste daraufhin mitteilen, dass ich in einem solchen Fall leider die Beurkundung nicht vornehmen könne.

Das ist es, was ich sagen will: niemand weiss, wann er vielleicht plötzlich auf das Vorhandensein eines Vorsorgeauftrags angewiesen ist. Im Alter besteht unter anderem die Gefahr einer raschen und auch plötzlichen, das heisst unerwarteten, Fortschreitung einer Demenz oder eines anderen Gebrechens. Aber auch vorher bestehen entsprechende, wenn auch statistisch betrachtet, geringere Risiken. Wobei ich gleich anknüpfen muss, dass es Berufe mit – leider – besonderen Berufsrisiken gibt, wie beispielsweise in der Baubranche, Transportbranche und vielen anderen mehr.

Es schadet deshalb nicht, frühzeitig einen Vorsorgeauftrag zu erstellen, im Gegenteil.

Ich persönlich sehe die Existenz eines Vorsorgeauftrages wie eine Art Versicherung. Braucht man ihn nicht, kann man froh sein, ihn nicht zu brauchen. Braucht man ihn, sind die Beteiligten in vielfältiger Weise dadurch entlastet, dass einer existiert.

Die Vorteile eines öffentlich beurkundeten Vorsorgeauftrages habe ich hier kurz zusammengefasst. Beispiele dafür:

  • Die Urkundsperson überprüft und bestätigt die Identität
  • Die öffentliche Beurkundung verringert die Gefahr von Anfechtungen, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass mit Widerständen von Seiten Dritter gerechnet werden muss
  • Die Gefahr der Verletzung einer Formvorschrift bei Eigenhändigkeit des Vorsorgeauftrags (was Nichtigkeit zur Folge hätte!) fällt weg
  • Schutz vor unverständlichen, unmöglichen, widerrechtlichen, widersprüchlichen oder sittenwidrigen Aufträgen (was zur Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit führen kann)
  • Eine Änderung kann rasch gemacht werden und es sieht sauber aus
  • Ein Exemplar des Vorsorgeauftrages ist hinterlegt bei der öffentlichen Urkundsperson; Sie sind vor einem Verlust geschützt
  • Sie können so viele Exemplare haben, wie Sie wünschen. So können Sie sicherstellen, dass Sie immer noch eines haben, wenn ein anderes Exemplar verloren gehen sollte;

Klarheit auch für die Angehörigen

Bei schönem Wetter im Leben braucht man nichts, weder einen Vorsorgeauftrag noch sonstige Absicherungen. Tägliche Erfahrung eines Rechtsanwaltes ist es aber, mit den schattigen Seiten des Lebens zu tun zu haben und auch an mögliche schattige Seiten zu denken.

„Wir haben untereinander ein gutes Einvernehmen, die Familie hält zusammen. Sie werden sich einigen, wer die Aufgabe des „privaten Vormunds“ übernimmt.“

Das höre ich manchmal, wenn ich mich erkundige, ob ein Vorsorgeauftrag existiert.

Wenn es so sein sollte, grossartig. Aber wer hat die Sicherheit und Klarheit über die Beantwortung der Frage, wie jemand tatsächlich reagiert, wenn er wirklich in die Situation gerät? Erst in einer Krise – und wenn jemand eine Beistandschaft braucht, weil er dauerhaft urteilsunfähig ist , dann ist das eine gewaltige Krise! – lernen sich die übrigen Betroffen in Bezug auf die konkrete Situation kennen.

In einer Krise gibt es dem Grundsatz nach drei hauptsächliche Reaktionsmuster:

Flucht oder Kampf, Starre“. Wissen Sie, wer von den möglichen Betroffenen dem Grundsatz nach wie reagieren wird und was für Folgen das haben kann?

Flucht heisst nicht, dass jemand flieht in dem Sinne, dass er sich physisch an einen anderen, vielleicht unbekannten, Ort begibt, manchmal aber schon. Mit Flucht ist hier eher gemeint, dass Entscheidungen vermieden werden, indem jemand nicht erreichbar ist, nicht an Treffen kommt, nicht zurückruft, etc., und durch das „Wegsein“ alle Entscheidungen blockiert oder später abblockt. In diesem Fall wird dann die KESB entscheiden.

Kampf bedeutet, dass es Streit gibt. Es stehen sich verschiedene unüberwindbare Interessen gegenüber. Es ergibt sich keine Einigkeit unter den Betroffenen, und so entscheidet die KESB.

Starre: ist ähnlich wie Flucht und kann auch dazu führen, dass kein Entscheid gefällt werden und / oder Streit entstehen kann, sodass am Ende die KESB entscheidet, ja entscheiden muss.

Darum: sogar wenn Sie jetzt ein gutes bis sehr gutes Einvernehmen haben, in der Krise ist das nicht garantiert. Deshalb machen Sie bitte einen Vorsorgeauftrag, um die Zukunft aktiv und zwecks Vermeidung von Unsicherheit und Streit zu regeln.

Was kann Rechtsanwalt und öffentliche Urkundsperson Pedolin für Sie tun?

Rechtsanwalt Pedolin hat einen eigenen einfachen und einen komplexeren Vorsorgeauftrag als Muster verfasst. Dieser kann von Ihnen übernommen werden.

  • entweder im Sinne der Übernahme eines Musters ohne vorherige Beratung, also als Grundlage für die Beurkundung.
  • oder aber als Ausgangspunkt für die Erstellung eines eigenen auf die eigenen Bedürfnisse angepassten Vorsorgeauftrages mit vorheriger Beratung.

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf, um zu besprechen, was Rechtsanwalt Pedolin für Sie tun kann.

gian.pedolin@schweizer-rechtsanwalt.com
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