Vorsorgepaket für Eltern – verheiratet – Kind(er) minderjährig

Vorsorgepaket für Eltern – verheiratet – Kind(er) minderjährig

Rechtsanwalt und öffentliche Urkundsperson Gian Reto Pedolin hat ein Vorsorgepaket für Eltern – verheiratet – Kind(er) minderjährig mit Standarddokumenten zu einem Fixpreis erstellt.

Das Vorsorgepaket besteht aus den von RA Pedolin zur Verfügung gestellten Standarddokumenten „Ehe- und Erbvertrag mit Meistbegünstigung, Sorgerechtstestament, Vorsorgeauftrag und Generalvollmacht“. Ein solches Paket bietet ihnen eine Regelungsmöglichkeit für den Fall unvorhergesehener Ereignisse wie den Tod oder die Urteilsunfähigkeit eines Ehegatten oder gar Tod oder Urteilsunfähigkeit beider Ehegatten.

Schützen Sie sich und Ihre Familie vor unvorhergesehenen Ereignissen mit diesem Vorsorgepaket aus Ehe- und Erbvertrag, Sorgerechtstestament, Vorsorgeauftrag und Generalvollmacht.

Jetzt zu einem Fixpreis von CHF 1’500.00 inkl. Auslagen zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer CHF 115.50 und damit CHF 1’615.50 erhältlich.

Oder gleich bestellen mit dem nachfolgenden QR-Code bezahlen:

Fragen und Antworten zum Vorsorgepaket

Was bezwecken die einzelnen Urkunden?

Ein Ehe- und Erbvertrag mit Meistbegünstigung ist ein wichtiges Dokument, das sowohl für die Ehegatten als auch für ihre Familie von grossem Wert sein kann. Es ermöglicht den Ehegatten, ihr Vermögen so zu regeln, dass im Falle des Todes eines Ehegatten der überlebende Ehegatte so viel Vermögen wie mit diesem Ehe- und Erbvertrag möglich erhält.

Ein Sorgerechtstestament ist wichtig, weil es Ihnen die Gewissheit und Sicherheit gibt, alles geregelt zu haben, dass Ihre Kinder im Falle der Unfähigkeit oder des Todes beider Eltern bestmöglich in guten Händen sind. Ohne ein Sorgerechtstestament bestimmen die Behörden, wer sich um Ihre Kinder kümmern soll und auf diese Entscheidung haben Sie dann keinen Einfluss mehr. Ein Sorgerechtstestament gibt Ihnen auch die Möglichkeit, Ihre Wünsche für die Erziehung und das Wohl Ihrer Kinder festzuhalten, damit die ausgewählten Vormünder oder Pflegeeltern diese berücksichtigen können.

Mit einem Vorsorgeauftrag können Sie selbst zu bestimmen, durch wen und wie Sie im Fall der Urteilsunfähigkeit betreut werden wollen. Er richtet sich sowohl an die Behörden als auch an die Angehörigen.

Mit einer Generalvollmacht können Sie dem anderen Ehegatten die Vertretung in allen Bereichen ermöglichen, in denen eine Vertretung möglich ist, auch über alltägliche Geschäfte hinaus. Dies kann unter anderem hilfreich sein, wenn es Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Vorsorgeauftrag gibt.

Welche Preise und Gebühren würden anfallen, wenn es nicht Teil des Gesamtpaketangebots wäre?

Ehe- und Erbvertrag mit Meistbegünstigung: ab CHF 600.00 zzgl. MWST und Auslagen

Vorsorgeauftrag: je ab CHF 250.00 zzgl. MWST und Auslagen

Sorgerechtstestament: je ab CHF 400.00 zzgl. MWST und Auslagen

Generalvollmacht: je ab CHF 100.00 zzgl. MWST und Auslagen

Total also ab CHF 2’100.00 zzgl. MWST und Auslagen

Wieso kann RA Pedolin seine Dienstleistung betreffend Gesamtpaket tiefer anbieten als bei den Einzelpreisen?

Wie beschrieben handelt es sich um Standarddokumente. Darüber hinaus sind diese vom Aufbau her so aufeinander abgestimmt, dass Daten aus dem einen Dokument einfach in das andere Dokument übernommen werden können und somit unter dem Strich weniger Zeitaufwand entsteht als wenn man „nur“ einen Teil bestellt. Das Gesamtpaket bietet also einen Mehrwert durch eine effiziente Verwendung von Daten und weniger Zeitaufwand für die Erstellung der Dokumente, was zu einer Kostenersparnis führt.

Was sind, neben der allgemeinen Voraussetzung der Handlungs- und Verfügungsfähigkeit, die Voraussetzungen, dass wir dieses Gesamtpaket-Angebot in Anspruch nehmen können?

Sie haben zwingend alle folgenden Voraussetzungen mitzubringen:

  1. verheiratet und nicht getrennt
  2. Wohnsitz in der Schweiz
  3. „nur“ gemeinsame und keine nicht gemeinsamen Kinder
  4. Kinder sind mindestens teilweise minderjährig
  5. Bereitschaft, dass die Beurkundung auf dem Gebiet des Kantons Thurgau stattfindet (siehe Rubrik „Wo finden die Beurkundungen statt“)
Wo und wann finden die Beurkundungen statt?

Der ordentliche Beurkundungsort ist das Büro von RA Pedolin an der Adresse Im Baumgarten 1, 8585 Langrickenbach Thurgau. Allgemein kann gesagt werden, dass RA Pedolin nur zu Beurkundungen auf dem Gebiete des Kantons Thurgau befugt ist. Diese Beurkundungen haben aber dennoch Wirkung auf das ganze Gebiet der Schweiz.

Sofern die Möglichkeit und das Bedürfnis besteht, dass an einem anderen Ort beurkundet wird, wird RA Pedolin Beurkundungen auch an anderen Orten durchführen, jedoch dann gegen eine zusätzliche zu vereinbarende Entschädigung.

„Haus“-Besuche:

Besuch bei jemandem im Spital, im Alters- und Pflegeheim, bei jemandem zu Hause, der aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage ist, zu mir ins Büro zu kommen (Alter, Krankheit, etc.).

Möchten Sie einen „Hausbesuch“ prüfen? Einfach anrufen oder E-Mail schreiben.

Beurkundungen ausserhalb der ordentlichen Bürozeiten

Beurkundungen finden normalerweise zu den ordentlichen Bürozeiten statt. Aus Wunsch können aber auch Termine ausserhalb dieser Zeiten wie am Abend vereinbart werden. In bestimmten Ausnahmen kann auch samstags beurkundet werden. Dienste und Beurkundungen ausserhalb der ordentlichen Bürozeiten werden gegen eine zusätzlich zu vereinbarende Entschädigung erbracht.

Was ist Inhalt der Dienstleistung bei diesem Gesamtpaket?

Rechtsanwalt Pedolin hat betreffend obiger Dokumente Standarddokumente erstellt. Bei Bestellung der oben beschriebenen Dienstleistung wird Rechtsanwalt Pedolin zusammen mit Ihnen die entsprechenden Angaben (wie z.B. Vorname, Nachname, Heimatort, etc.) in die Dokumente einarbeiten und einen Beurkundungstermin mit Ihnen vereinbaren. Anlässlich des Beurkundungstermins werden dann alle Dokumente durchgelesen und besprochen sowie allfällige Anpassungen gemacht sowie formgerecht erstellt und beurkundet. Ebenso werden bei der Beurkundung des Ehe- und Erbvertrages und der Sorgerechtstestamente die vorgeschriebenen Zeugen anwesend sein. Sie erhalten im Nachgang die vereinbarte Anzahl an Original-Exemplaren dieser Dokumente.

Wie viele Original-Exemplare dieser Dokumente erhalten wir?

Sie erhalten Originalexemplare in der folgenden Anzahl:

  1. Ehe- und Erbvertrag: 3
  2. Sorgerechtstestament: je mindestens 2
  3. Vorsorgeauftrag: je mindestens 2
  4. Generalvollmacht: je mindestens 1

Je ein weiteres Original-Exemplar verbleibt bei der öffentlichen Urkundsperson.

Was ist nicht Inhalt der Dienstleistung bei diesem Gesamtpaket?

Nicht Inhalt der Dienstleistung ist eine Beratung und damit massgeschneiderte Erstellung der Dokumente. Die Beratung hätte unter anderem zum Inhalt, individuell zu prüfen und zu besprechen, was alles Eingang in die Dokumente / Vorgänge nehmen könnte oder sollte oder weggelassen werden könnte oder sollte und welche Dokumente / Vorgänge sonst noch erstellt werden könnten oder sollten (Bank- und Versicherungsvollmachten, Pflegeanordnungen, Patientenverfügungen, etc.).

Ebenso wenig ist die Hinterlegung dieser Dokumente Inhalt dieses Pakets. Die Hinterlegung hätte an den dafür vorgesehenen Stellen (Notariat, KESB) durch die Kundschaft selbst zu erfolgen. Möchte man RA Pedolin damit beauftragen, wäre ein separater Auftrag zu erteilen.

Wer trägt das Verlustrisiko betreffend der Dokumente?

Das Verlustrisiko tragen die Parteien und nicht RA Pedolin. Der Ehe- und Erbvertrag sowie das Sorgerechtstestament können beim zuständigen Notariat hinterlegt werden. Der Vorsorgeauftrag kann bei der KESB hinterlegt werden. Die Generalvollmacht kann auch an einem geeigneten Ort aufbewahrt werden, wobei hier der Hinweis angebracht wird, dass auch ein Zugriff unter erschwerten Bedingungen gesichert werden sollte.

Weist uns Rechtsanwalt Pedolin darauf hin, wenn die Standarddokumente auf unsere Situation nicht passen?

Wenn Rechtsanwalt Pedolin bemerkt, dass die Standarddokumente offensichtlich nicht auf Ihre Situation passen, weist er Sie selbstverständlich darauf hin. Er ist jedoch nicht verpflichtet, alles auszuforschen und zu fragen, um festzustellen, ob Anpassungsbedarf besteht oder noch zusätzliche Dokumente erstellt werden müssten. Wenn Sie eine solche Verpflichtung und entsprechende Verantwortung von Rechtsanwalt Pedolin möchten, müssen Sie zusätzlich eine Beratung verlangen.

Haben wir Anspruch auf eine Anpassung dieser Dokumente, wenn die Standardverträge von RA Pedolin oder unsere Verhältnisse sich später ändern sollten?

Nein, ein Anspruch auf Anpassung im Rahmen des bereits bezahlen Preises besteht nicht, egal, ob sich die Standarddokumente oder die Verhältnisse später ändern. Die Dokumente sind jedoch zum Teil so erstellt, dass sie teilweise auch zukünftige Veränderungen abdecken.

Wie sieht ein planmässiger Ablauf aus?
  1. Bestellung des Gesamtpakets
  2. Übermittlung der vollständigen Daten an RA Pedolin (persönlich, telefonisch oder Formulareingabe; sollten Lücken oder Fragen bestehen, ist dies, sofern im Rahmen, noch im Gesamtpreis enthalten)
  3. RA Pedolin bereitet alle Dokumente vor und übermittelt diese auf Wunsch der Kundschaft zur Lektüre.
  4. Vereinbarung eines Termins, anlässlich von welchem alle Dokumente gelesen, besprochen und beurkundet bzw. bei der Generalvollmacht die Unterschriften beglaubigt werden
  5. Übergabe der Dokumente an die Kundschaft
  6. Wenn keine Vorauszahlung erfolgte, Bezahlung der Rechnung
Was passiert, wenn der Ablauf nicht planmässig stattfindet?

Sollte es mal nicht so planmässig ablaufen, drückt RA Pedolin oft ein Auge zu. Ausserdem hat man als Kunde ein jederzeitiges Rücktrittsrecht, nur nicht zur Unzeit. In den folgenden Fällen ist eine pauschale Entschädigung geschuldet:

  1. Terminverschiebung ohne wichtigen Grund weniger als 48 Stunden vor dem Beurkundungstermin: CHF 100
  2. Anstatt eines Termines sind mehrere Termine nötig und diese Terminsplittung liegt nicht im Verantwortungsbereich von RA Pedolin: CHF 200
  3. Rücktritt vom Auftrag zu einem Zeitpunkt, in welchem RA Pedolin die Dokumente bereits erstellt hat: CHF 600.00

Die obigen Pauschalen können zusammen anfallen, z.B. bei Wirksamwerden von Punkt 1 und 3.