Rufen Sie an:
Die nachfolgenden Bemerkungen ersetzen keine individuelle Beratung. Sie sind aus Verständniszwecken vereinfacht dargestellt und nehmen keine Vollständigkeit in Anspruch.
Die sogenannte Errungenschaftsbeteiligung
Eine Heirat hat einen vermögensrechtlichen Einfluss. Das Gesetz regelt, dass, wenn man nichts anderes vereinbart hat, vermögensrechtlich die sogenannte Errungenschaftsbeteiligung gilt.
Errungenschaft ist zum Beispiel das Vermögen, welches während der Ehe durch Arbeitserwerb erspart wurde. Haben zum Beispiel beide gearbeitet und ist der Lohn bei jedem auf ein eigenes Konto eingegangen, hat jeder seine eigene Errungenschaft.
Neben der Errungenschaft gibt es noch das Eigengut. Das ist zum Beispiel die Summe der Vermögenswerte, welche vor der Ehe angefallen sind (in die Ehe eingebracht wurden), oder welche während der Ehe unentgeltlich zugefallen sind (wie z.B. Schenkung, Erbschaft etc.).
Anhand der nachfolgenden Graphik kann man sehen, dass beim Hauskauf oder Wohnungskauf entscheidend sein kann, mit welchem Vermögen der Erwerb finanziert wurde. Hier haben sowohl der Mann als auch die Frau Eigenkapital von je CHF 125’000.00 geleistet. Mit welchem Vermögen nun die CHF 125’000 finanziert wurden, ist ebenfalls entscheidend. Wenn beispielsweise der Mann die CHF 125’000 mit Eigengut finanziert hat, hat er Anspruch auf diesen Wert und eine allfällige darauf entfallende Wertsteigerung, den Mehrwert. Das Eigengut und den darauf entfallenden Mehrwert kann er bei einer Scheidung zurückfordern. Ausserdem fällt sein Eigengut und der Mehrwert in seinen Nachlass, wenn er vorversterben sollte. Sollte die Frau ihr Eigenkapital aus Errungenschaft finanziert haben, wäre das ehegüterrechtlich bei der sogenannten Vorschlagsberechnung zu berücksichtigen. Es könnte je nachdem sein, dass der Ehemann bei einer Scheidung auch noch Ansprüche geltend machen kann. Deshalb ist es in einem Erbvertrag wichtig, die jeweiligen Vermögenswerte und deren Zuweisung zu Eigengut und Errungenschaft festzuhalten.
Was kann Rechtsanwalt und öffentliche Urkundsperson Pedolin für Sie tun?
Rechtsanwalt Pedolin hat eine eigene Generalvollmacht als Muster verfasst. Er stellt Ihnen diesen zu einem geringen Kostenanteil zur Verfügung, wenn Sie die Unterschriften bei ihm beglaubigen lassen.
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf, um zu besprechen, was Rechtsanwalt Pedolin für Sie tun kann.