Rufen Sie an:
Welche Erfolgsaussichten bestehen und wie viel wird es kosten
Einleitung
Oft werde ich von Hilfe suchenden Personen telefonisch kontaktiert. Diese schildern mir dann, was sie erlebt haben. Die Frage, welche man dann an mich stellt, ist oft die folgende: Können Sie mir sagen, ob Sie mir helfen können? Können Sie mir bitte auch sagen, wie viel es kosten wird?
Können Sie mir helfen?
Wenn man in einem Rechtsfall mit vielen Beteiligten (zum Beispiel der Mandant, der Polizist, der Zeuge, der Unfallgegner) jeden einzelnen befragen würde, würde jeder etwas anderes über den Vorfall mitteilen. Keiner erlebt es objektiv, sondern immer subjektiv. Am Ende steht dann eventuell das Gericht, welches zuerst einmal über die Frage zu entscheiden hat, was an juristisch Relevantem passiert ist. Deshalb ist es meistens unmöglich, allein aufgrund der Schilderung des Mandanten die Erfolgsaussichten zu berechnen, sogar wenn diese richtig sind. Jedes Verfahren und dessen Verfahrensausgang hängt von weiteren Komponenten ab und insbesondere auch von der späteren Aktenlage und der Beweissituation. Bereits nach einem ersten Gespräch verbindlich zu versprechen, dass/ob man den Mandanten erfolgreich helfen kann, ist leider nicht möglich.
Nach dem ersten Gespräch kann ein Anwalt vielleicht folgendes mitteilen: „wenn wir das, wovon Sie mir berichten, beweisen können bzw. von niemanden sonst bestritten wird, dann wären die Erfolgsaussichten in etwa so und so…
Nur das nützt auch nicht viel, denn später würden die Erfolgsaussichten davon abhängen, ob beispielsweise auch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht den Bericht bestätigen oder aber bestreiten oder infrage stellen würden.
Vor allem in Strafverfahren, zum Beispiel beim Vorwurf von Verkehrsregelverletzungen, müssen für eine genauere Abschätzung der Erfolgsaussichten deshalb unbedingt die Unterlagen der Strafbehörden bestellt werden (Akteneinsicht genommen werden).
Wie viel wird es kosten?
Aus den obigen Bemerkungen wird somit leider auch klar, dass man auch hinsichtlich der Kosten keine verbindliche Aussage machen kann. Das ist einfach nicht möglich, auch wenn man es sich verständlicherweise wünschen würde.
Zum Beispiel kann man nicht sicher vorhersagen, ob man einen wichtigen Entlastungszeugen überhaupt findet und wie hoch der Aufwand ist, ihn zu finden. Beispiel aus einem konkreten Fall: in einem arbeitsrechtlichen Streit behauptet der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber habe ihn in die Ferien geschickt. Der Arbeitgeber selbst behauptet, der Arbeitnehmer habe die Stelle fristlos verlassen. Es war bei dieser Diskussion ein Zeuge dabei, der aber nicht mehr beim Arbeitgeber arbeitet. Da die Beweislast unter Umstände beim Arbeitnehmer liegt, ist es natürlich für den Ausgang der Streitigkeit Erfolgs entscheidend, was dieser Zeuge aussagt. Ansonsten steht Aussage gegen Aussage. Dieser Zeuge nun ist in letzter Zeit mehrmals umgezogen und wie es heute so ist, war er nicht im Telefonbuch eingetragen. Der Aufwand, seine aktuelle Adresse herauszufinden, betrug allein etwas mehr als eine Stunde und verursachte auch Gebühren der Einwohnerdienste.
Gibt es Anwälte, welche einen Erfolg versprechen und verbindliche Kostenangaben machen?
Ein Rechtsanwalt ist vor allem Rechtsanwalt geworden, um den Mandanten zu helfen. Einige Anwälte getrauen sich deshalb nicht, solche anfragenden Personen zu enttäuschen und mit der Unsicherheit von zukünftigen Prognosen zu konfrontieren. Sie versprechen dann lieber Erfolgsaussichten und geben gewisse Kosten an. Die Enttäuschung folgt aber beim Mandanten dann vielleicht später, wenn sich kein Erfolg einstellen sollte oder aber die Kosten viel höher werdenals beim ersten Gespräch in Aussicht gestellt. Rechtsanwalt Pedolin möchte das nicht tun, sondern offen und ehrlich lieber am Anfang deutlich machen, dass sich der Erfolg und die Kosten nur schwer bemessen lassen.
Was kann dann Rechtsanwalt Pedolin mir versprechen?
Rechtsanwalt Pedolin kann Ihnen eines ganz sicher versprechen: er wird alles versuchen wie in eigener Angelegenheit und zwar so ökonomisch wie möglich, dass Sie Ihren Erfolg auch erzielen können.
Haben Sie Fragen, nehmen Sie doch bitte ungeniert, kostenlos und unverbindlich mit Rechtsanwalt Pedolin Kontakt auf.