Rufen Sie an:
WESHALB DER ANWALT DIE AKTEN BRAUCHT
Rechtsanwalt und öffentliche Urkundsperson Pedolin betreibt in Langrickenbach eine Anwaltskanzlei. Von dort aus berät und vertritt er Mandanten in vielen Lebenslagen.
DER ANWALT – DIE AKTEN
Ein Mandant hat einen Verkehrsrechtsfall und will wissen, womit er zu rechnen habe und ob es sich lohne, etwas zu tun. Der Anwalt teilt mit, dass er zuerst die amtlichen Akten benötige. Er fragte, weshalb das so ist. Nachfolgend die Antwort.
GERICHTE ODER BEHÖRDEN ENTSCHEIDEN SEHR HÄUFIG AUF GRUND DER AKTEN
Wenn man als Rechtsanwalt die Aufgabe hat, die Erfolgsaussichten zu prüfen und zu eruieren, ob sich überhaupt ein Verfahren oder eine Anfechtung beispielsweise eines Strafbefehls lohnt, bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt, geht man wie folgt vor:
Man beschafft sich die amtlichen oder gerichtlichen Unterlagen, aufgrund derer auch beispielsweise eine Behörde oder ein Gericht entscheiden würde.
Man will sich also in die Lage des Amtes oder Gerichts versetzen und schauen, zu welchem Ergebnis man selbst als Richter oder entscheidende Behörde kommen würde. Deshalb kann eine bessere Prognose meistens erst mit dem Besitz der amtlichen oder gerichtlichen Akten gestellt werden (und ist es sehr wichtig, dass man dem Anwalt alles sagt).
RECHTSANWALT ERHÄLT AKTEN – VORTEIL!
Ein Brief des Rechtsanwalts an die Behörde und das Gericht genügt und er erhält die Originalakten oder Kopien davon. Dies ist aufgrund der besonderen Stellung des Rechtsanwalts möglich.
Vorteil: Sie müssen sich nicht nach einer vielleicht zeitraubenden sowie komplizierten Terminvereinbarung selbst zur Behörde oder zum Gericht begeben und auch keine Kopien bezahlen, sondern erhalten dann bequem beispielsweise nach dem Einscannen der Akten die E-Mail mit den Akten oder den Link zur sicheren Web-Akte.