Weshalb gibt der Rechtsanwalt gewisse Aufgaben an die Mandantschaft zurück?

Kürzlich wurde ich gefragt, weshalb ich gewisse Aufgaben und Arbeiten an die Mandantschaft zurückgebe. Mir war das gar nicht so bewusst, dass dies zu Fragen führen kann. Dem Anwalt bzw. demjenigen, der den Auftrag ausführt, ist doch klar, weshalb er etwas tut, aber er vergisst dann eben oft, auch dem Mandanten zu erklären, weshalb genau. Diesen Blog möchte ich zur Gelegenheit nehmen, genau dies zu erklären, weshalb eben der Anwalt Aufgaben von Zeit zu Zeit an die Mandantschaft übergibt.

Vorauszunehmen ist folgendes: der Anwalt in der Schweiz arbeitet grundsätzlich bzw. in der Regel nach einem Stundenansatz und Stundenaufwand. Das bedeutet, dass der Anwalt umso mehr verdient, je höher der Stundenaufwand ist. Sehr viel Zeitaufwand verursachen z.B. die Ordnung von Unterlagen, die Beschaffung von Unterlagen oder die Berechnung und Aufstellung von Forderungen aus verschiedenen zahlreichen ungeordneten Dokumenten. Das kann dann so richtig teuer werden.

Um die Kosten im Rahmen zu halten und die Mandantschaft nicht plötzlich mit einer horrenden Rechnung zu überraschen, gebe ich dann oft unter genauen Anweisungen gewisse Aufgaben an die Mandantschaft zurück wie etwa folgende:

  • Beschaffung von Dokumenten und Sortierung in einer gewissen Reihenfolge
  • die Stunden sind in Unterlagen niedergeschrieben, die Entnahme dieser Stunden und Überführung in beispielsweise eine Exceltabelle kann man dann der Mandantschaft überlassen werden; die weiteren Berechnungen und die Durchsetzung übernimmt dann wieder der Anwalt

Da also nicht nach einem gewissen Streitwert abgerechnet wird, verdient der Anwalt, wenn er gewisse von der Mandantschaft zu bewältigende Aufgaben an diese zurückgibt, weniger und nicht mehr. Dies im Gegensatz  zu anderen Ländern, wo auch im vorgerichtlichen oder aussergerichtlichen Bereich nach Streitwert abgerechnet wird. Dort besteht natürlich ein anderer Anreiz, gewisse Dinge wieder an die Mandantschaft zu delegieren und dennoch nach dem Streitwert voll abzurechnen.

Wie die obigen Beispiele aber zeigen, ist das beim Schweizer Anwalt, zumindest bei Rechtsanwalt Pedolin nicht der Fall. Die Rückgabe von Aufgaben (man könnte auch sagen den Ball zurückgeben) erfolgt deshalb nicht aus bösem Willen oder gar Faulheit, sondern um der Mandantschaft bares Geld zu sparen.

Haben Sie Fragen, nehmen Sie doch bitte ungeniert mit Rechtsanwalt Pedolin Kontakt auf

gian.pedolin@schweizer-rechtsanwalt.com
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