Rufen Sie an:
Streit nicht gelöst missbräuchliche Kündigung durch Arbeitgeber
Im nachfolgend zitierten Bundesgerichtsentscheid schreibt das Gericht, dass es zwar die sog. Kündigungsfreiheit gibt, aber dass den Arbeitgeber gegenüber Mitarbeitern auch eine Fürsorgepflicht treffe. Diese sei umso höher, je länger das Arbeitsverhältnis schon gedauert habe. Beständen Unstimmigkeiten wie ein Konflikt…