Welche Personen sind als Zeugen bei der Beurkundung nicht geeignet bzw. ausgeschlossen?

Die nachfolgenden Bemerkungen ersetzen keine individuelle Beratung. Sie sind aus Verständniszwecken vereinfacht dargestellt und nehmen keine Vollständigkeit in Anspruch. Zeugen nach Art. 503 ZGB Normalerweise organisiert öffentliche Urkundsperson Pedolin die Zeugen, dies zu den normalen Bürozeiten. Sofern dies nicht möglich…

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