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Es gibt Erben, die einem nicht nur zu Lebzeiten Schwierigkeiten machen, es gibt zusätzlich solche, bei denen man ziemlich sicher ist, dass sie auch den anderen Erben in der Erbengemeinschaft Schwierigkeiten machen können. Wie man das verhindert, das erfahren Sie auszugs- und beispielsweise hier. Die nachfolgenden Bemerkungen ersetzen keine individuelle Beratung. Sie sind aus Verständniszwecken vereinfacht dargestellt und nehmen keine Vollständigkeit in Anspruch.
Enterbung eines unliebsamen Erben – Strategien und Sicherheitsmassnahmen
Einleitung
Martin ist besorgt über die Situation mit seinem zweiten Kind, das den Kontakt abgebrochen und Schulden angehäuft hat. Er spricht mit seinem Anwalt und Freund Hans über die Möglichkeit, ihn von seinem Erbe auszuschliessen. Martin ist resigniert, da er gehört hat, dass es nicht einfach ist, jemanden zu enterben.
Möglicher Dialog
Martin: „Hans, du weisst, ich habe zwei Kinder. Der eine ist wunderbar, aber der andere… ist das schwarze Schaf. Er hat den Kontakt vor Jahren abgebrochen und Schulden angehäuft. Ich würde ihm am liebsten nichts von meinem Erbe zukommen lassen.“
Hans nickt, seine Miene ernst.
Hans: „Du denkst also darüber nach, ihn zu enterben, Martin?“
Martin: „Ja, aber ich habe gelesen, dass das nicht einfach ist,“ antwortet Martin mit einem Ausdruck von Resignation.
Hans: „Es ist nicht so hoffnungslos, wie du vielleicht glaubst, Martin,“ erwidert Hans ruhig. „Wir könnten ein spezielles Testament verfassen. Zuerst könnten wir versuchen, deinen Sohn zu enterben. Selbst wenn die Erfolgsaussichten gering sind, könnte die psychologische und finanzielle Belastung ihn bereits davon abhalten, die Enterbung anzufechten.“
Martin: „Und wenn er das doch versucht, zumindest den anderen Erben gegenüber eine Anfechtung androht?“ fragt Martin.
Hans: „Nun, die anderen Erben könnten zuerst verhandeln und signalisieren, nicht nachzugeben. Denn dein Sohn müsste Klage erheben, was immer mit einem Versuch der Schlichtung beginnt. Sollte er klagen, könnten die anderen Erben seinen Anspruch immer noch anerkennen, ohne dass hohe Kosten entstanden sind. Das zeigt, wie effektiv diese erste ‚Mauer‘ sein kann, auch wenn die Enterbung materiell vielleicht nicht wirksam ist. Entweder er lässt eine Klage ganz wegen dem Kostenrisiko, oder man stärkt auf jedenfalls die Verhandlungsposition der anderen Erben“ erklärt Hans.
Martin: „Hmm, das macht Sinn,“ meint Martin. „Aber was, wenn er es schafft, die Enterbung erfolgreich anzufechten oder die anderen Erben seinem Druck nachgeben und nicht mehr auf eine Enterbung pochen?“
Hans: „Dafür bauen wir eine zweite Sicherheitsmassnahme ein,“ erläutert Hans. „Wir könnten ihm im Testament ein sogenanntes Pflichtteilsvermächtnis zukommen lassen, ein Vermächtnis also in der Höhe seines Pflichtteils zusammen mit dem Entzug der Erbenstellung. Damit würde er keine Erbenstellung erhalten und wäre somit kein Teil der Erbengemeinschaft, was den verbleibenden Erben eine Menge Stress ersparen würde. Zudem könnten wir den anderen Kindern ein Wahlrecht einräumen, welche Vermögenswerte sie ihm als Vermächtnis geben wollen.“
Martin: „Und wenn auch das nicht funktioniert?“ fragt Martin.
Hans: „Dann haben wir noch eine dritte ‚Mauer‘,“ antwortet Hans. „Wir setzen deinen Sohn für diesen Fall auf den Pflichtteil und geben den anderen Kindern ein Vorwahlrecht an den Vermögensgegenständen. So kann er nicht mitentscheiden, welche Vermögenswerte er erhält. Er bekommt quasi nur das ’schlechte Porzellan‘.“
Martin: „Hans, du bist meine Rettung,“ sagt Martin erleichtert. „Es gibt also doch Lösungen für mein Problem.“
Hans: „Es gibt immer Lösungen, Martin,“ antwortet Hans mit einem Lächeln. „Und ich werde alles daransetzen, dass dein Testament deinen Wünschen entspricht. Als dein Anwalt und öffentliche Urkundsperson kümmere ich mich sofort um die Redaktion und um die Beurkundung des Testaments, ich melde mich dann für einen Besprechungs- und Beurkundungstermin bei dir.“
Erleichtert geht Martin nach Hause und erzählt seiner Helen davon.
Zusammenfassung
Martin bespricht mit seinem Anwalt Hans die Problematik, seinen unliebsamen Sohn von seinem Erbe auszuschliessen. Hans schlägt vor, ein spezielles Testament zu verfassen, das die psychologische und finanzielle Belastung für den Sohn erhöht und ihn allenfalls bereits davon abhält, die Enterbung anzufechten. Falls er dennoch Klage erhebt bzw. dies ankündigt, könnten die anderen Erben verhandeln und einen gewissen Anspruch möglicherweise anerkennen, ohne hohe Kosten zu verursachen. Als weitere Sicherheitsmassnahme könnte ein Pflichtteilsvermächtnis im Testament festgelegt werden, um den Sohn von der Erbengemeinschaft auszuschliessen und den verbleibenden Erben Stress zu ersparen. Zusätzlich könnte den anderen Kindern ein Wahlrecht über die Vermögenswerte eingeräumt werden, die dem Sohn als Vermächtnis gegeben werden sollen. Für den Fall, dass alle Stricke reissen, würde der Sohn auf den Pflichtteil gesetzt werden, während die anderen Kinder ein Vorwahlrecht an den Vermögensgegenständen erhalten. Martin ist erleichtert über diese Lösungen und vertraut darauf, dass sein Testament seine Wünsche widerspiegelt.
Auflistung der möglichen Probleme / Lösungen
- Martin ist besorgt über seinen unliebsamen Sohn, der den Kontakt abgebrochen und Schulden angehäuft hat.
- Martin möchte seinen Sohn von seinem Erbe ausschliessen, ist jedoch resigniert aufgrund der vermeintlichen Schwierigkeiten der Enterbung.
- Hans schlägt vor, ein spezielles Testament zu verfassen, um den Sohn mit der Enterbung abzuschrecken und die anderen Erben zumindest zu einer guten Verhandlungsposition zu verhelfen.
- Ein Pflichtteilsvermächtnis kann eingerichtet werden, um den Sohn von der Erbengemeinschaft auszuschliessen und den anderen Erben Stress zu ersparen.
- Den anderen Kindern kann ein Wahlrecht über die Vermögenswerte eingeräumt werden, die dem Sohn als Vermächtnis gegeben werden sollen.
- Als letzte Sicherheitsmassnahme kann der Sohn auf den Pflichtteil gesetzt werden, während den anderen Kindern ein Vorwahlrecht an den Vermögensgegenständen gewährt wird.
- Martin ist erleichtert über die Lösungen und vertraut auf die Umsetzung seines Testaments durch Hans.
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