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🏠 Ehe- und Erbvertrag Rechner
⚠️ Wichtige Voraussetzungen und Hinweise
📋 Anwendungsbereich:
Dieser Rechner zeigt den finanziellen Mehrwert bei Ehepaaren mit gemeinsamen Kindern beim Vergleich zwischen Situationen ohne und mit Ehe- und Erbvertrag.
Dieser Rechner zeigt den finanziellen Mehrwert bei Ehepaaren mit gemeinsamen Kindern beim Vergleich zwischen Situationen ohne und mit Ehe- und Erbvertrag.
👨👩👧👦 Nur bei gemeinsamen Kindern:
Die hier berechnete eherechtliche Gesamtvorschlagszuweisung an den überlebenden Ehegatten funktioniert nur, wenn alle Kinder gemeinsame Kinder der Ehegatten sind. Bei Stiefkindern oder anderen Erbrechtssituationen gelten andere Regeln.
Die hier berechnete eherechtliche Gesamtvorschlagszuweisung an den überlebenden Ehegatten funktioniert nur, wenn alle Kinder gemeinsame Kinder der Ehegatten sind. Bei Stiefkindern oder anderen Erbrechtssituationen gelten andere Regeln.
⚖️ Rechtlicher Disclaimer:
Diese Berechnung dient zur groben Orientierung und basiert auf vereinfachten Annahmen des Schweizer Eherechts. Jeder Fall ist individuell und kann zusätzliche Faktoren beinhalten (Pflichtteilsberechtigungen, spezielle Verfügungen, etc.), die hier nicht berücksichtigt werden.
Diese Berechnung dient zur groben Orientierung und basiert auf vereinfachten Annahmen des Schweizer Eherechts. Jeder Fall ist individuell und kann zusätzliche Faktoren beinhalten (Pflichtteilsberechtigungen, spezielle Verfügungen, etc.), die hier nicht berücksichtigt werden.
Berechnen Sie den finanziellen Unterschied zwischen Situationen mit und ohne Ehe- und Erbvertrag
📚 Rechtliche Definitionen nach Schweizer Eherecht
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🏠 Eigengut
Zum Eigengut gehören:
- In die Ehe eingebrachte Vermögenswerte (vor der Heirat erworben)
- Schenkungen und Erbschaften während der Ehe
- Ersatzanschaffungen für Eigengut (z.B. Verkauf und Neukauf einer geerbten Immobilie)
- Persönliche Gegenstände zum ausschliesslich persönlichen Gebrauch
- Genugtuungsansprüche (Schmerzensgeld etc.)
💼 Errungenschaft
Zur Errungenschaft gehören alle übrigen Vermögenswerte, insbesondere:
- Lohn und Einkommen aus unselbständiger und selbständiger Erwerbstätigkeit
- Lohnersatzleistungen (AHV, IV, Arbeitslosengelder, etc.)
- Erträge aus Eigengut (Mieten, Zinsen, Dividenden von Eigengut)
- Ersparnisse aus dem gemeinsamen Erwerb während der Ehe
- Alle sonstigen während der Ehe erworbenen Vermögenswerte
💡 Wichtig: Die Zuordnung zu Eigengut oder Errungenschaft bestimmt sich nach dem Zeitpunkt und der Art des Erwerbs, nicht nach dem aktuellen Wert.
📞 Für eine detaillierte und rechtssichere Beratung nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf.
Als Anwalt und öffentliche Urkundsperson erstelle ich individuelle Ehe- und Erbverträge, die optimal auf Ihre Situation abgestimmt sind.
Als Anwalt und öffentliche Urkundsperson erstelle ich individuelle Ehe- und Erbverträge, die optimal auf Ihre Situation abgestimmt sind.