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Eine Generalvollmacht ist eines der wichtigsten Vorsorgeinstrumente – doch sie birgt auch erhebliche Risiken. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie wissen müssen, bevor Sie eine Generalvollmacht erteilen oder annehmen.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung. Stand: 30.10.2025

Was ist eine Generalvollmacht?

Eine Generalvollmacht ist eine umfassende rechtliche Vollmacht, mit der Sie eine oder mehrere Personen bevollmächtigen, in Ihrem Namen nahezu alle rechtlichen und geschäftlichen Angelegenheiten zu erledigen. Anders als bei Spezialvollmachten (z.B. nur für Bankgeschäfte oder Immobilienverkauf) gibt eine Generalvollmacht dem Bevollmächtigten sehr weitreichende Befugnisse.

Wichtig: Eine Generalvollmacht unterscheidet sich vom Vorsorgeauftrag. Während die Generalvollmacht sofort ab Unterzeichnung gilt, tritt ein Vorsorgeauftrag erst bei Validierung durch die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) in Kraft.

Die Vorteile einer Generalvollmacht

1. Umfassende Vorsorge

Sie stellen sicher, dass eine Vertrauensperson für Sie handeln kann, wenn Sie selbst verhindert sind – sei es durch:

  • Krankheit oder Unfall
  • Längere Abwesenheit (z.B. Auslandsaufenthalt)
  • Hohes Alter oder nachlassende Kräfte
  • Temporäre Handlungsunfähigkeit

2. Schnelle und flexible Handlungsfähigkeit

Der Vollmachtnehmer kann ohne zeitaufwändige Genehmigungsverfahren oder ständige Rückfragen rasch in Ihrem Interesse handeln. In dringenden Situationen kann dies entscheidend sein.

3. Umfassender Geltungsbereich

Eine einzige Vollmacht deckt alle Lebensbereiche ab, wie:

  • Vermögensverwaltung
  • Immobiliengeschäfte
  • Vertragsabschlüsse
  • Behördenkontakte
  • Rechtsgeschäfte aller Art

Sie müssen nicht für jeden Bereich separate Vollmachten erstellen.

4. Vertrauensbasierte Lösung

Sie können eine Person Ihres Vertrauens bestimmen, die Ihre Werte, Interessen und Wünsche kennt und diese in Ihrem Sinne umsetzt.

Die Risiken einer Generalvollmacht – was Sie wissen MÜSSEN

Weitreichende Befugnisse ohne automatische Kontrolle

Der Vollmachtnehmer darf ab Übergabe der Vollmacht fast alle Handlungen in Ihrem Namen vornehmen – auch solche, die Ihnen erheblich schaden können. Dies kann insbesondere umfassen:

  • Verkauf oder Belastung Ihrer Immobilien
  • Abhebung oder Überweisung Ihres Vermögens
  • Abschluss oder Kündigung von Verträgen
  • Aufnahme von Krediten in Ihrem Namen
  • Erbverzichtserklärungen
  • Auflösung von Versicherungen
  • Und vieles mehr

Es gibt keine automatische externe Kontrolle durch Behörden oder Dritte. Der Vollmachtnehmer muss sich nur an die allgemeinen gesetzlichen Vorgaben halten.

Interessenkonflikte – die grösste Gefahr

Besonders kritisch wird es, wenn die Generalvollmacht Interessenkonflikte ausdrücklich erlaubt. Dies nennt man „Insichgeschäfte“ oder „Selbstkontrahierung“.

Was bedeutet das konkret?

Der Vollmachtnehmer darf Geschäfte abschliessen, bei denen er auf beiden Seiten steht – also gleichzeitig für Sie und für sich selbst oder eine ihm nahestehende Person handelt. Er kann dabei auch gegen Ihre objektiven oder subjektiven Interessen handeln.

Konkrete Beispiele für möglichen Missbrauch:

  1. Immobiliengeschäfte: Der Vollmachtnehmer verkauft Ihre Immobilie weit unter Marktwert an sich selbst oder an Familienangehörige.
  2. Schenkungen: Der Vollmachtnehmer schenkt sich selbst erhebliche Geldbeträge aus Ihrem Vermögen.
  3. Darlehensgeschäfte: Der Vollmachtnehmer leiht sich in Ihrem Namen Geld und verlangt dafür überhöhte Zinsen oder ungünstige Konditionen.
  4. Geschäfte mit eigenen Firmen: Der Vollmachtnehmer schliesst in Ihrem Namen Geschäfte mit Unternehmen ab, an denen er selbst beteiligt ist – zu für Sie nachteiligen Bedingungen.
  5. Konkurrierende Interessen: Der Vollmachtnehmer nutzt Geschäftschancen, die eigentlich Ihnen zustehen würden, für sich selbst.

Warum ist das so gefährlich?

Normalerweise verbietet das Gesetz solche Geschäfte, um Sie zu schützen. Mit der ausdrücklichen Erlaubnis in der Generalvollmacht heben Sie diesen gesetzlichen Schutz auf.

Da keine externe Kontrolle stattfindet und der Vollmachtnehmer in seinem eigenen Interesse handeln könnte, ist das Risiko erheblicher finanzieller Schäden besonders hoch.

Haftung und rechtliche Folgen

  • Der Vollmachtnehmer haftet zwar grundsätzlich für schuldhaft verursachte Schäden
  • Aber: Sie müssen diese Schäden zunächst erleiden und dann mühsam zurückfordern
  • Beweislast liegt oft bei Ihnen oder Ihren Erben
  • Gerichtliche Auseinandersetzungen sind langwierig und teuer
  • Wenn der Vollmachtnehmer nicht zahlungsfähig ist, bleiben Sie auf dem Schaden sitzen

Widerruf der Vollmacht

Widerrufsmöglichkeit

Sie können die Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. Dies sollte schriftlich erfolgen und dem Vollmachtnehmer zugestellt werden.

Problem: Gutgläubige Dritte

Auch nach einem Widerruf können noch (schädigende) Verpflichtungen entstehen, wenn:

  • Dritte (z.B. Geschäftspartner, Banken) nichts vom Widerruf wussten
  • Diese in gutem Glauben davon ausgingen, die Vollmacht sei noch gültig
  • Sie nicht nachweisen können, dass die Dritten vom Widerruf wussten

Praktische Konsequenz: Selbst wenn Sie die Vollmacht widerrufen haben, kann der ehemalige Vollmachtnehmer unter Umständen noch Geschäfte in Ihrem Namen tätigen, für die Sie haften müssen.

Empfehlung: Bei Widerruf sollten Sie:

  • Alle relevanten Geschäftspartner, Banken und Behörden schriftlich informieren
  • Die Originaldokumente zurückfordern
  • Gegebenenfalls eine öffentliche Widerrufsanzeige schalten

Banken und Versicherungen – die praktische Hürde

Das Problem

Insbesondere Banken und Versicherungen verlangen oft eigene, institutsspezifische Vollmachten und akzeptieren Generalvollmachten häufig nicht – auch nicht bei notarieller Beglaubigung.

Gründe dafür:

  • Interne Compliance-Vorgaben
  • Haftungsbedenken
  • Standardisierte Prozesse
  • Geldwäschereivorschriften

Die Konsequenz

Ohne separate Vollmachten kann der Vollmachtnehmer möglicherweise:

  • Nicht auf Ihre Bankkonten zugreifen
  • Keine Versicherungsangelegenheiten regeln
  • Keine Depotgeschäfte tätigen
  • Keine Kreditentscheidungen treffen

Selbst wenn eine notariell beglaubigte Generalvollmacht vorliegt!

Unsere dringende Empfehlung

Nehmen Sie frühzeitig mit Ihren Banken und Versicherungen Kontakt auf und erteilen Sie dort zusätzliche Vollmachten auf den entsprechenden institutseigenen Formularen.

Dies sollten Sie tun:

  • Solange Sie noch voll geschäftsfähig sind
  • Bevor ein Notfall eintritt
  • Für alle relevanten Institute (Hausbank, Depotbank, Pensionskasse, Versicherungen)

Kontrollmöglichkeiten – wie Sie Risiken reduzieren können

1. Informationspflichten einbauen

Sie können in die Generalvollmacht eine Pflicht zur Information aufnehmen. Der Vollmachtnehmer muss dann bestimmte Personen regelmässig oder bei wichtigen Entscheidungen informieren.

Zu informierende Personen können sein:

  • Geschwister oder andere Familienangehörige
  • Vertrauenspersonen ausserhalb der Familie
  • Rechtsanwälte oder Treuhänder
  • Steuerberater

Informationspflicht bei:

  • Regelmässigen Zeitabständen (z.B. vierteljährlich)
  • Bestimmten Geschäften (z.B. Immobilienverkauf, Schenkungen über CHF 10’000)
  • Auf Verlangen der informationsberechtigten Personen

Wirkung:

  • Schafft Transparenz
  • Informierte Dritte können Unregelmässigkeiten erkennen
  • Können Sie oder Behörden auf Probleme aufmerksam machen
  • Wirkt präventiv und abschreckend

Grenzen:

  • Verhindert Missbrauch nicht automatisch
  • Informierte Personen haben keine Handlungsbefugnis
  • Kann Fehler aber schneller aufdecken helfen

2. Kollektivvollmacht statt Einzelvollmacht

Bei einer Kollektivvollmacht müssen mehrere Personen gemeinsam handeln (z.B. immer zu zweit). Dies schafft gegenseitige Kontrolle.

Vorteile:

  • Kein Vollmachtnehmer kann allein handeln
  • Gegenseitige Kontrolle und Absicherung
  • Reduziert Missbrauchsrisiko deutlich
  • Führt oft zu besseren, überlegteren Entscheidungen

Nachteile:

  • Langsamere Entscheidungsprozesse
  • Beide Vollmachtnehmer müssen verfügbar sein und sich einigen
  • Bei Uneinigkeit: Blockadegefahr
  • In dringenden Situationen möglicherweise nicht praktikabel

3. Bestimmte Geschäfte ausschliessen

Sie können festlegen, dass bestimmte Geschäfte nicht von der Vollmacht umfasst sind, z.B.:

  • Immobilienverkäufe
  • Schenkungen über einem bestimmten Betrag
  • Kreditaufnahmen
  • Änderungen von Testamenten oder Erbverträgen

4. Interessenkonflikte verbieten

Sie können ausdrücklich festlegen, dass Insichgeschäfte nicht erlaubt sind. Der Vollmachtnehmer darf dann keine Geschäfte tätigen, bei denen er selbst involviert ist.

5. Rechenschaftspflicht festlegen

Der Vollmachtnehmer kann verpflichtet werden:

  • Belege aufzubewahren
  • Regelmässig Rechenschaft abzulegen
  • Auf Verlangen Auskunft zu geben

Verschiedene Varianten der Generalvollmacht

Einzelvollmacht vs. Kollektivvollmacht

Einzelvollmacht (eine Person kann allein handeln):

Vorteile:

  • Schnelle und flexible Handlungsfähigkeit
  • Vollmachtnehmer kann ohne Abstimmung sofort entscheiden
  • Besonders wichtig in dringenden Situationen
  • Keine Abstimmungsprobleme

Nachteile:

  • Keine gegenseitige Kontrolle
  • Vollmachtnehmer kann ohne Wissen anderer handeln
  • Erhöht das Risiko von Fehlentscheidungen oder Missbrauch erheblich

Kollektivvollmacht (mehrere müssen gemeinsam handeln):

Vorteile:

  • Gegenseitige Kontrolle und Absicherung
  • Kein Vollmachtnehmer kann allein handeln
  • Reduziert Missbrauchsrisiko deutlich
  • Oft bessere, überlegtere Entscheidungen

Nachteile:

  • Langsamere Entscheidungsprozesse
  • Beide Vollmachtnehmer müssen verfügbar und einig sein
  • Bei Uneinigkeit: Blockadegefahr
  • Keine Entscheidung möglich, auch wenn dringend

Reihenfolge der Vollmachtnehmer

Bestimmte Reihenfolge (primärer und subsidiäre Vollmachtnehmer):

Vorteile:

  • Klare Hierarchie – eindeutig geregelt, wer zuerst handeln soll
  • Vermeidet Kompetenzstreitigkeiten
  • Klare Verhältnisse

Nachteile:

  • Ersatz-Vollmachtnehmer müssen nachweisen, dass Haupt-Vollmachtnehmer nicht handeln kann (z.B. durch ärztliches Attest)
  • Kann zeitaufwändig sein
  • Im Notfall möglicherweise Verzögerungen

Keine Reihenfolge (alle gleichberechtigt):

Vorteile:

  • Flexibilität – jeder kann sofort und unabhängig handeln
  • Keine Nachweise erforderlich
  • Schnelle Reaktion möglich

Nachteile:

  • Alle können gleichzeitig handeln
  • Kann zu Konflikten führen
  • Widersprüchliche Entscheidungen möglich
  • Mehrspurigkeiten
  • Kann schlussendlich zu Schaden führen

Vermögensübertragung zu Lebzeiten – die Alternative?

In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, Vermögen bereits zu Lebzeiten zu übertragen, statt zu „warten“ bis jemand anders auf der Grundlage einer Generalvollmacht oder eines Vorsorgeauftrags handelt. Quasi in guten Zeiten regeln. Was weg ist, ist weg und es kann diesbezüglich seitens des Vollmachtnehmers nicht schädigend gehandelt werden.

Vorteile:

  • Keine Missbrauchsgefahr durch Vollmacht
  • Steuerliche Vorteile möglich (je nach Kanton)
  • Erbvorbezug mit klaren Regelungen (Erbvertrag empfohlen)

Nachteile:

  • Unwiderruflich (meist)
  • Sie verlieren die Kontrolle über diesen Teil des Vermögens
  • Mögliche Schenkungssteuern
  • Risiko bei Änderung der Familienverhältnisse (z.B. Scheidung des Beschenkten)

Empfehlung: Lassen Sie sich hierzu individuell beraten und prüfen Sie frühzeitig, ob eine Vermögensübertragung für Ihre Situation sinnvoll ist.


Generalvollmacht und Vorsorgeauftrag – wichtige Unterschiede

GeneralvollmachtVorsorgeauftrag
Gültigkeit abSofort nach Unterzeichnungmit Validierung durch die KESB
ValidierungKeine erforderlichMuss von KESB validiert werden
KontrolleKeine automatischekeine automatische
WiderrufJederzeit möglichJederzeit möglich (solange urteilsfähig)
UmfangVermögensangelegenheitenVermögen UND Personensorge

Wichtig: Eine Generalvollmacht gilt grundsätzlich nur, solange Sie urteilsfähig sind. Bei Urteilsunfähigkeit kann sie ihre Wirkung verlieren, wenn die Generalvollmacht nicht anders formuliert ist.

Ein ergänzender Vorsorgeauftrag wird zusätzlich dringend zu empfehlen.

Checkliste: Was Sie vor Erteilung einer Generalvollmacht prüfen sollten

✅ Persönliche Fragen

  • [ ] Vertraue ich dieser Person wirklich vollumfänglich?
  • [ ] Ist die Person zuverlässig, integer und geschäftlich kompetent?
  • [ ] Könnte die Person in Interessenkonflikte geraten?
  • [ ] Was passiert, wenn sich unsere Beziehung verschlechtert?
  • [ ] Ist die Person in stabilen wirtschaftlichen Verhältnissen?

✅ Rechtliche Gestaltung

  • [ ] Soll die Vollmacht Interessenkonflikte erlauben? (Kritisch!)
  • [ ] Einzel- oder Kollektivvollmacht?
  • [ ] Mit oder ohne Reihenfolge der Vollmachtnehmer?
  • [ ] Welche Kontrollmechanismen baue ich ein? (Informationspflicht)
  • [ ] Welche Geschäfte sollen ausgeschlossen sein?
  • [ ] Brauche ich zusätzlich einen Vorsorgeauftrag?

✅ Praktische Vorbereitung

  • [ ] Separate Vollmachten bei Banken und Versicherungen erteilt?
  • [ ] Wichtige Dokumente und Zugänge dokumentiert?
  • [ ] Informationspflichten klar definiert?
  • [ ] Vertrauenspersonen informiert?
  • [ ] Original sicher aufbewahrt?

✅ Professionelle Beratung

  • [ ] Rechtliche Beratung eingeholt?
  • [ ] Steuerliche Aspekte geprüft?
  • [ ] Notarielle Beglaubigung für Grundstückgeschäfte?
  • [ ] Alternative Vermögensübertragung geprüft?

Häufige Fehler und wie Sie diese vermeiden

❌ Fehler 1: Blind Vertrauen ohne Kontrolle

Problem: Vollmacht erteilt, vielleicht sogar mit Erlaubnis für Interessenkonflikte, ohne jede Kontrollmöglichkeit.

Lösung: Bauen Sie Informationspflichten ein oder wählen Sie eine Kollektivvollmacht.

❌ Fehler 2: Keine separaten Bankvollmachten

Problem: Im Ernstfall kommt der Vollmachtnehmer nicht an Ihre Konten.

Lösung: Separate Vollmachten bei allen relevanten Finanzinstituten erteilen.

❌ Fehler 3: Nur Generalvollmacht, kein Vorsorgeauftrag

Problem: Bei Urteilsunfähigkeit greift die Vollmacht möglicherweise nicht mehr.

Lösung: Ergänzend einen Vorsorgeauftrag erstellen.

❌ Fehler 4: Original nicht auffindbar

Problem: Im Notfall findet niemand die Vollmacht.

Lösung: Sichere, aber zugängliche Aufbewahrung mit klarer Information an Vertrauenspersonen.

❌ Fehler 5: Unklare oder veraltete Vollmacht

Problem: Vollmacht wurde vor Jahren erstellt, Verhältnisse haben sich geändert.

Lösung: Regelmässige Überprüfung (mind. alle 5 Jahre) und Aktualisierung.

Praktische Empfehlungen

1. Zeitpunkt

Erteilen Sie die Generalvollmacht, solange Sie gesund und urteilsfähig sind. Im Notfall ist es zu spät.

2. Form

Für die meisten Geschäfte genügt die einfache Schriftform. Für Grundstückgeschäfte ist jedoch eine Beglaubigung der Unterschrift zwingend erforderlich.

Das gleiche gilt bei der Post und anderen Instituten.

Deshalb: besser die Unterschrift beglaubigen lassen!

3. Aufbewahrung

  • Original sicher aufbewahren (Safe, Bank-Schliessfach)
  • ACHTUNG: Zugang muss möglich sein, sonst nützt die Generalvollmacht nichts!
  • Kopie beim Vollmachtnehmer
  • Vertrauenspersonen über Aufbewahrungsort informieren
  • Liste mit wichtigen Zugangsdaten und Dokumenten erstellen

4. Kommunikation

Sprechen Sie offen mit dem Vollmachtnehmer über:

  • Ihre Wünsche und Vorstellungen
  • Wichtige Vermögenswerte
  • Tabu-Geschäfte
  • Informationspflichten

5. Regelmässige Überprüfung

Prüfen Sie mindestens alle 5 Jahre:

  • Ist der Vollmachtnehmer noch die richtige Person?
  • Sind die Regelungen noch zeitgemäss?
  • Haben sich Gesetze geändert?
  • Braucht es Anpassungen?

Wann Sie professionelle Hilfe brauchen

Eine Generalvollmacht sollten Sie nicht selbst ohne Beratung erstellen, vor allem wenn:

  • Erhebliches Vermögen vorhanden ist (zum Beispiel > CHF 500’000)
  • Immobilien im Spiel sind
  • Komplexe Familienverhältnisse bestehen
  • Unternehmensanteile betroffen sind
  • Internationale Bezüge vorhanden sind
  • Sie sich unsicher sind

Fazit: Generalvollmacht – Fluch oder Segen?

Eine Generalvollmacht ist ein mächtiges und sinnvolles Instrument der Vorsorge – wenn sie richtig gestaltet und mit Bedacht eingesetzt wird.

Sie ist ein Segen, wenn:

  • Sie der Person wirklich vollumfänglich vertrauen können
  • Kontrollmechanismen eingebaut sind
  • Sie die Risiken kennen und bewusst eingehen
  • Ergänzende Vorsorgeinstrumente vorhanden sind

Sie kann zum Fluch werden, wenn:

  • Blindes Vertrauen ohne Kontrolle herrscht
  • Interessenkonflikte erlaubt sind ohne Absicherung
  • Keine separaten Bankvollmachten existieren
  • Die Person überfordert ist oder eigene Interessen verfolgt

Die goldene Regel:

„Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – eine kluge Gestaltung ist am besten.“

Ihre nächsten Schritte

  1. Überlegen Sie: Brauchen Sie wirklich eine Generalvollmacht oder gibt es bessere Alternativen?
  2. Wählen Sie sorgfältig: Wer ist die richtige Person? Prüfen Sie mehrfach.
  3. Gestalten Sie klug: Bauen Sie Kontrollmechanismen ein, beschränken Sie Interessenkonflikte.
  4. Lassen Sie sich beraten: Gerade bei grösserem Vermögen ist professionelle Beratung unverzichtbar.
  5. Handeln Sie rechtzeitig: Warten Sie nicht bis zum Notfall.
  6. Ergänzen Sie: Vorsorgeauftrag, Testament, Bankvollmachten – alles sollte zusammenpassen.

Sie haben Fragen zur Generalvollmacht oder möchten eine erstellen lassen?

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch. Wir beraten Sie individuell und erstellen mit Ihnen zusammen eine Vollmacht, die Ihren Bedürfnissen entspricht und Sie optimal absichert.

Professionelle Unterstützung für Ihre Nachlassplanung

Als Anwalt und öffentliche Urkundsperson in der Schweiz unterstütze ich Sie gerne bei der Gestaltung Ihrer Generalvollmacht. Meine umfassende Beratung berücksichtigt dabei nicht nur die rechtlichen Aspekte, sondern auch Ihre individuellen familiären und finanziellen Verhältnisse.