Sind Sie verheiratet und Eltern eines minderjährigen Kindes oder mehrerer minderjähriger Kinder? Ihre Familie ist Ihnen wichtig und Sie möchten sicherstellen, dass für die Familie vorgesorgt ist? Eine der grössten Sorgen der Eltern ist, wie sie für ein eintretendes Unglück wie Unfall, Krankheit oder Tod für die Familie und Kinder rechtlich vorsorgen können. Welche Schritte können Sie tun, wenn Sie für eines dieser Szenarien vorsehen müssten? Hier sind einige Vorschläge, die Ihrer Familie helfen und Sie und die Angehörigen entlasten können. Diese ersetzen keine individuelle Beratung. Eventuell können noch weitere Schritte nötig sein.

Schritt 1: Vorsorgeauftrag schreiben

Der Vorsorgeauftrag ist ein vollständig eigenhändig geschriebenes oder öffentlich beurkundetes Dokument, in welchem geschrieben steht, wer im Falle einer dauerhaften Urteilsunfähigkeit für einen sorgen soll.

Rechtsanwalt Pedolin ist öffentliche Urkundsperson und bietet als Dienstleistung die öffentliche Beurkundung Ihres Vorsorgeauftrags. Mit dem Vorsorgeauftrag stellen Sie sicher, dass klar ist, wer wie für Sie im Falle einer dauerhaften Urteilsunfähigkeit sorgen darf und soll. Bei Paaren wie Ehepaaren macht es Sinn, dass jeder Teil einen Vorsorgeauftrag verfasst. Vorzugsweise sind also 2 Vorsorgeaufträge zu verfassen bzw., wenn man es nicht handschriftlich schreiben möchte, beurkunden zu lassen. Über den Vorsorgeauftrag und die Vorteile einer öffentlichen Beurkundung habe ich hier etwas geschrieben: https://schweizer-rechtsanwalt.com/der-vorsorgeauftrag-was-ist-das/

Schritt 2: Generalvollmacht schreiben, Bank- und Versicherungsvollmachten prüfen und gegebenenfalls anpassen

Was viele nicht wissen, ist die Tatsache, dass ein Vorsorgeauftrag in der Regel nur bei einer dauerhaften Urteilsunfähigkeit Geltung erhält. Bei einer Urteilsunfähigkeit, bei der unsicher ist, ob sie dauerhaft ist oder bei der klar ist, dass sie nicht dauerhaft ist, wird die zuständige Behörde den Vorsorgeauftrag nicht validieren und dieser wird damit nicht als Vorsorgeauftrag wirksam. Für einen solchen Fall kann sich die Redaktion einer Generalvollmacht aufdrängen.

Auch sind Bankvollmachten und Versicherungsvollmachten mit den Banken und Versicherungen zu vereinbaren. Dabei ist sicherzustellen, dass diese weiterhin Gültigkeit haben, insbesondere, wenn die dauerhafte oder vorübergehende Urteilsunfähigkeit eintritt.

Schritt 3: Sorgerechtsvereinbarung oder Sorgerechtsverfügung schreiben

In der Regel werden beide Eltern nicht gleichzeitig dauerhaft urteilsunfähig oder sterben. Dies kann jedoch leider vorkommen, beispielsweise bei einem Unfall, und dann ist es wichtig, dass man bereits vor einem solchen Ereignis bestimmt, wer für das minderjährige Kind oder die minderjährigen Kinder da sein soll und für diese sorgen können soll. Dies kann man mit einer Sorgerechtsvereinbarung oder Sorgerechtsverfügung machen. Darin erklärt man, welche Person oder welche Personen für die minderjährigen Kinder sorgen sollen, wenn es die Eltern selbst nicht mehr können, sei es wegen Unfall oder Todes der beiden Eltern. Die KESB prüft immer noch von Amtes wegen, ob die bestimmte(n) Person(en) geeignet ist (sind). Aber den Hinterbliebenen bleibt nicht die quälende und streitfördernde Frage im Raum, wen von den möglichen Personen man ausgewählt hat oder hätte(die Eltern, Geschwister, etc.).

Schritt 4: Ehe- und Erbvertrag mit Meistbegünstigung beurkunden lassen

Bei gemeinsamen Kindern können die verheirateten Eltern in einem Ehe- und Erbvertrag vereinbaren, dass der überlebende Ehegatte den sogenannten gesamten Vorschlag der Errungenschaft erhält. Dies führt dazu, dass der überlebende Ehegatte in der Regel viel mehr an Vermögen übertragen erhält als ohne Ehe- und Erbvertrag mit Meistbegünstigung. Beispielsweise kann dies dazu führen, dass der überlebende Ehegatte das Haus behalten kann und die zurückbleibende Familie wenigstens weiter in der gewohnten Umgebung bleiben kann.

Achtung: der Pflichtteil der nichtgemeinsamen Kinder darf nicht beeinträchtigt werden. Zwar kann man die Meistbegünstigung im Ehevertrag immer vereinbaren, die Vereinbarung untersteht dann aber dem Risiko der Anfechtung bzw. der Herabsetzung. Es gibt verschiedene mögliche Wege, die man beschreiten kann, um zu versuchen, diese Gefahr zu beseitigen. Rechtsanwalt Pedolin informiert Sie gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch, welche Wege möglich sind.

Schritt 5: Erbverzicht von Dritten wie Eltern?

Mit den eigenen Eltern und Geschwistern vereinbarte man früher oft deren Erbverzicht für sich und die Nachkommen. Das ist nun wegen des Wegfalls des Pflichtteilsrechts nicht mehr notwendig, wenn man den Ehe- und Erbvertrag richtig formuliert.

gian.pedolin@schweizer-rechtsanwalt.com
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