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Lesedauer: ca. 12 Minuten
Eine Generalvollmacht ist eines der wichtigsten, oft übersehenen, Vorsorgeinstrumente – doch sie birgt auch erhebliche Risiken. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie wissen müssen, bevor Sie eine Generalvollmacht erstellen und übergeben oder annehmen.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung. Stand: 30.10.2025
Was ist eine Generalvollmacht?
Eine Generalvollmacht ist eine umfassende rechtliche Vollmacht, mit der Sie eine oder mehrere Personen bevollmächtigen, in Ihrem Namen nahezu alle rechtlichen und geschäftlichen Angelegenheiten zu erledigen. Anders als bei Spezialvollmachten gibt eine Generalvollmacht dem Bevollmächtigten sehr weitreichende Befugnisse.
Wichtig: Eine Generalvollmacht unterscheidet sich vom Vorsorgeauftrag. Während die Generalvollmacht sofort ab Unterzeichnung gilt, tritt ein Vorsorgeauftrag erst bei Validierung durch die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) in Kraft.
Unter Validierung versteht man folgendes: Die KESB prüft den Vorsorgeauftrag und bestätigt offiziell, dass er gültig ist und angewendet werden darf – erst danach tritt er in Kraft. Mit anderen Worten: davor ist es eine reine Willenserklärung an die Adresse der KESB.
Die Vorteile einer Generalvollmacht
1. Umfassende Vorsorge
Sie stellen sicher, dass eine Vertrauensperson für Sie handeln kann, zum Beispiel, wenn Sie selbst verhindert sind – sei es durch:
- Krankheit oder Unfall
- Längere Abwesenheit (z.B. Auslandsaufenthalt)
- Hohes Alter oder nachlassende Kräfte
- Temporäre Handlungsunfähigkeit
Oder einfach, wenn Sie selbst noch handeln wollen.
2. Schnelle und flexible Handlungsfähigkeit
Der Vollmachtnehmer kann ohne zeitaufwändige Genehmigungsverfahren rasch in Ihrem Interesse handeln. In dringenden Situationen kann dies entscheidend sein.
3. Umfassender Geltungsbereich
Eine einzige Vollmacht deckt alle Lebensbereiche ab, wie:
- Vermögensverwaltung
- Immobiliengeschäfte
- Vertragsabschlüsse
- Behördenkontakte
- Rechtsgeschäfte aller Art
Sie müssen nicht für jeden Bereich separate Vollmachten erstellen.
Hinweis: Banken akzeptieren die Generalvollmacht nicht und verlangen zusätzlich ihre eigene bankinterne Vollmacht. Es empfiehlt sich, dies direkt mit der jeweiligen Bank zu klären.
4. Vertrauensbasierte Lösung
Sie können eine Person Ihres Vertrauens bestimmen, die Ihre Werte, Interessen und Wünsche kennt und diese in Ihrem Sinne umsetzt.
Die Risiken einer Generalvollmacht – was Sie wissen MÜSSEN
Weitreichende Befugnisse ohne Kontrolle
Der Vollmachtnehmer darf ab Übergabe der Vollmacht fast alle Handlungen in Ihrem Namen vornehmen – auch solche, die Ihnen erheblich schaden können. Dies kann insbesondere umfassen:
- Verkauf oder Belastung Ihrer Immobilien
- Abhebung oder Überweisung Ihres Vermögens
- Abschluss oder Kündigung von Verträgen
- Aufnahme von Krediten in Ihrem Namen
- Erbverzichtserklärungen
- Auflösung von Versicherungen
- Und vieles mehr
Es gibt keine automatische externe Kontrolle durch Behörden oder Dritte. Der Vollmachtnehmer muss sich nur an die allgemeinen gesetzlichen Vorgaben halten. Aber er kann auch dagegen verstossen, wenn er will.
Das ist der Unterschied zwischen dürfen und können. Er darf nur im Interesse des Vollmachtgebers handeln, aber er kann auch dagegen handeln. Natürlich trägt er dann die entsprechenden Konsequenzen wie Schadenersatzpflichten oder gar strafrechtliche Konsequenzen. Aber das hindert den Vollmachtnehmer dann nicht, wenn ihm die Konsequenzen egal sind und er diese in Kauf nimmt.
Interessenkonflikte – die grösste Gefahr
Besonders kritisch wird es, wenn eine Generalvollmacht Interessenkonflikte , Mehrfachvertretungen und Selbstkontraktion („Insichgeschäft“) ausdrücklich erlaubt.
Was bedeutet das konkret?
Der Vollmachtnehmer darf Geschäfte abschliessen, bei denen er auf beiden Seiten steht – also gleichzeitig für Sie und für sich selbst oder eine ihm nahestehende Person oder mehrere Personen handelt und dabei gegen Ihre objektiven oder subjektiven Interessen handelt.
Konkrete Beispiele für möglichen Missbrauch:
- Immobiliengeschäfte: Der Vollmachtnehmer verkauft Ihre Immobilie weit unter Marktwert an sich selbst oder an Familienangehörige.
- Schenkungen: Der Vollmachtnehmer schenkt sich selbst erhebliche Geldbeträge aus Ihrem Vermögen.
- Darlehensgeschäfte: Der Vollmachtnehmer leiht sich in Ihrem Namen Geld und verlangt dafür überhöhte Zinsen oder ungünstige Konditionen.
- Geschäfte mit eigenen Firmen: Der Vollmachtnehmer schliesst in Ihrem Namen Geschäfte mit Unternehmen ab, an denen er selbst beteiligt ist – zu für Sie nachteiligen Bedingungen.
- Konkurrierende Interessen: Der Vollmachtnehmer nutzt Geschäftschancen, die eigentlich Ihnen zustehen würden, für sich selbst.
Warum ist das so gefährlich?
Normalerweise verbietet das Gesetz solche Geschäfte, um Sie zu schützen. Mit einer ausdrücklichen Erlaubnis in der Generalvollmacht heben Sie diesen gesetzlichen Schutz auf.
Da keine externe Kontrolle stattfindet und der Vollmachtnehmer in seinem eigenen Interesse handeln könnte, ist das Risiko erheblicher finanzieller Schäden besonders hoch.
Haftung und rechtliche Folgen
- Der Vollmachtnehmer haftet zwar grundsätzlich für schuldhaft verursachte Schäden
- Aber: Sie müssen diese Schäden zunächst erleiden und dann mühsam zurückfordern
- Beweislast liegt oft bei Ihnen oder Ihren Erben
- Gerichtliche Auseinandersetzungen sind langwierig und teuer
- Wenn der Vollmachtnehmer nicht zahlungsfähig ist, bleiben Sie auf dem Schaden sitzen
Widerruf der Vollmacht
Widerrufsmöglichkeit
Sie können die Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. Dies sollte schriftlich erfolgen und dem Vollmachtnehmer zugestellt werden.
Problem: Gutgläubige Dritte
Auch nach einem Widerruf können noch (schädigende) Verpflichtungen entstehen, wenn:
- Dritte (z.B. Geschäftspartner, Banken) nichts vom Widerruf wussten
- Diese in gutem Glauben davon ausgingen, die Vollmacht sei noch gültig
- Sie nicht nachweisen können, dass die Dritten vom Widerruf wussten
Praktische Konsequenz: Selbst wenn Sie die Vollmacht widerrufen haben, kann der ehemalige Vollmachtnehmer unter Umständen noch Geschäfte in Ihrem Namen tätigen, für die Sie haften müssen.
Empfehlung: Bei Widerruf sollten Sie:
- Alle relevanten Geschäftspartner, Banken und Behörden schriftlich informieren
- Die Originaldokumente zurückfordern
- Gegebenenfalls eine öffentliche Widerrufsanzeige schalten
Banken und Versicherungen – die praktische Hürde
Das Problem
Insbesondere Banken und Versicherungen verlangen oft eigene, institutsspezifische Vollmachten und akzeptieren Generalvollmachten häufig nicht – auch nicht bei notarieller Beglaubigung der Unterschrift.
Gründe dafür:
- Interne Compliance-Vorgaben
- Haftungsbedenken
- Standardisierte Prozesse
- Geldwäschereivorschriften
Die Konsequenz
Ohne separate Vollmachten kann der Vollmachtnehmer möglicherweise:
- Nicht auf Ihre Bankkonten zugreifen
- Keine Versicherungsangelegenheiten regeln
- Keine Depotgeschäfte tätigen
- Keine Kreditentscheidungen treffen
Selbst wenn eine Generalvollmacht mit beglaubigter Unterschrift vorliegt!
Unsere dringende Empfehlung
Nehmen Sie frühzeitig mit Ihren Banken und Versicherungen Kontakt auf und erteilen Sie dort zusätzliche Vollmachten auf den entsprechenden institutseigenen Formularen.
Dies sollten Sie tun:
- Solange Sie noch voll geschäftsfähig sind
- Bevor ein Notfall eintritt
- Für alle relevanten Institute (Hausbank, Depotbank, Pensionskasse, Versicherungen)
Kontrollmöglichkeiten – wie Sie Risiken reduzieren können, wenn Sie eine Generalvollmacht erstellen und übergeben wollen
1. Informationspflichten einbauen
Sie können in die Generalvollmacht eine Pflicht zur Information und Akteneinsicht aufnehmen. Der Vollmachtnehmer muss dann bestimmte Personen regelmässig oder bei wichtigen Entscheidungen informieren.
Zu informierende und akteneinsichtsberechtigte Personen können sein:
- Geschwister oder andere Familienangehörige
- Vertrauenspersonen ausserhalb der Familie
- Rechtsanwälte oder Treuhänder
- Steuerberater
Informationspflicht bei:
- Regelmässigen Zeitabständen (z.B. vierteljährlich)
- Bestimmten Geschäften (z.B. Immobilienverkauf, Schenkungen über CHF 10’000)
- Auf Verlangen der informationsberechtigten Personen
Wirkung:
- Schafft Transparenz
- Informierte Dritte können Unregelmässigkeiten erkennen
- Können Sie oder Behörden auf Probleme aufmerksam machen
- Wirkt präventiv und abschreckend
Grenzen:
- Verhindert Missbrauch nicht automatisch
- Informierte Personen haben keine Handlungsbefugnis
- Kann Fehler aber schneller aufdecken helfen
2. Kollektivvollmacht statt Einzelvollmacht
Bei einer Kollektivvollmacht müssen mehrere Personen gemeinsam handeln (z.B. immer zu zweit). Dies schafft gegenseitige Kontrolle.
Vorteile:
- Kein Vollmachtnehmer kann allein handeln
- Gegenseitige Kontrolle und Absicherung
- Reduziert Missbrauchsrisiko deutlich
- Führt oft zu besseren, überlegteren Entscheidungen
Nachteile:
- Langsamere Entscheidungsprozesse
- Beide Vollmachtnehmer müssen verfügbar sein und sich einigen
- Bei Uneinigkeit: Blockadegefahr
- In dringenden Situationen möglicherweise nicht praktikabel
3. Bestimmte Geschäfte ausschliessen
Sie können festlegen, dass bestimmte Geschäfte nicht von der Vollmacht umfasst sind, z.B.:
- Immobilienverkäufe
- Schenkungen über einem bestimmten Betrag
- Kreditaufnahmen
4. Interessenkonflikte verbieten
Sie können ausdrücklich festlegen, dass Mehrfachvertretungen, Insichgeschäfte und Interessenskollisionen nicht erlaubt sind. In der Aussenwirkung nützt das aber auch nicht immer, vor allem bei der Interessenskollision, weil dies für den anderen Vertragspartner oder Adressaten nicht automatisch erkennbar wird.
5. Rechenschaftspflicht festlegen
Der Vollmachtnehmer kann verpflichtet werden:
- Belege aufzubewahren
- Regelmässig Rechenschaft abzulegen
- Auf Verlangen Auskunft zu geben
Verschiedene Varianten der Generalvollmacht
Einzelgeneralvollmacht vs. Kollektivgeneralvollmacht
Einzelgeneralvollmacht (eine Person kann allein handeln):
✅ Vorteile:
- Schnelle und flexible Handlungsfähigkeit
- Vollmachtnehmer kann ohne Abstimmung sofort entscheiden
- Besonders wichtig in dringenden Situationen
- Keine Abstimmungsprobleme
❌ Nachteile:
- Keine gegenseitige Kontrolle
- Vollmachtnehmer kann ohne Wissen anderer handeln
- Erhöht das Risiko von Fehlentscheidungen oder Missbrauch erheblich
Kollektivgeneralvollmacht (mehrere müssen gemeinsam handeln):
✅ Vorteile:
- Gegenseitige Kontrolle und Absicherung
- Kein Vollmachtnehmer kann allein handeln
- Reduziert Missbrauchsrisiko
- Oft bessere, überlegtere Entscheidungen
❌ Nachteile:
- Langsamere Entscheidungsprozesse
- Beide Vollmachtnehmer müssen verfügbar und einig sein
- Bei Uneinigkeit: Blockadegefahr
- Keine Entscheidung möglich, auch wenn dringend
Reihenfolge der Vollmachtnehmer
Bestimmte Reihenfolge (primärer und subsidiäre Vollmachtnehmer):
Man hält in der Vollmacht fest: im ersten Rang ist Person X (oder Personen X und Y) vertretungsberechtigt. Die Person(en) im zweiten Rang ist / sind nur vertretungsberechtigt, wenn Person X im ersten Rang nicht handeln kann.
✅ Vorteile:
- Klare Hierarchie – eindeutig geregelt, wer zuerst handeln soll und darf
- Vermeidet Kompetenzstreitigkeiten
- Klare Verhältnisse
❌ Nachteile:
- Ersatz-Vollmachtnehmer müssen nachweisen, dass Haupt-Vollmachtnehmer nicht handeln kann (z.B. durch ärztliches Attest)
- Kann zeitaufwändig sein
- Im Notfall möglicherweise Verzögerungen
Keine Reihenfolge (alle gleichberechtigt):
✅ Vorteile:
- Flexibilität – jeder kann sofort und unabhängig handeln
- Keine Nachweise erforderlich
- Schnelle Reaktion möglich
❌ Nachteile:
- Alle können gleichzeitig handeln
- Kann zu Konflikten führen
- Widersprüchliche Entscheidungen möglich
- Mehrspurigkeiten
- Kann schlussendlich zu Schaden führen
Generalvollmacht und Vorsorgeauftrag – wichtige Unterschiede
| Generalvollmacht | Vorsorgeauftrag | |
|---|---|---|
| Gültigkeit ab | Sofort nach Unterzeichnung und Übergabe der Vollmacht | erst mit Validierung durch die KESB |
| Validierung | Keine erforderlich | Muss von KESB validiert werden |
| Kontrolle | Keine automatische | keine automatische |
| Widerruf | Jederzeit möglich | möglich (solange urteilsfähig) |
| Umfang | alle Bereiche, die nicht höchstpersönlich sind (wie Testament schreiben) | Vermögenssorge, Personensorge und Rechtsverkehr |
Wichtig: Eine Generalvollmacht gilt grundsätzlich nur, solange Sie urteilsfähig sind. Bei Urteilsunfähigkeit verliert sie von Gesetzes wegen ihre Wirkung, wenn die Generalvollmacht nicht anders formuliert ist.
Ein ergänzender Vorsorgeauftrag wird zusätzlich dringend zu empfehlen.
Checkliste: Was Sie vor Erteilung einer Generalvollmacht prüfen sollten
✅ Persönliche Fragen
- [ ] Vertraue ich dieser Person wirklich vollumfänglich, jetzt und auch in Zukunft?
- [ ] Ist die Person zuverlässig, integer und geschäftlich kompetent?
- [ ] Könnte die Person in Interessenkonflikte geraten?
- [ ] Was passiert, wenn sich unsere Beziehung verschlechtert?
- [ ] Ist die Person in stabilen wirtschaftlichen Verhältnissen?
✅ Rechtliche Gestaltung
- [ ] Soll die Vollmacht Interessenkonflikte erlauben? (Kritisch!)
- [ ] Einzel- oder Kollektivvollmacht?
- [ ] Mit oder ohne Reihenfolge der Vollmachtnehmer?
- [ ] Welche Kontrollmechanismen baue ich ein? (Informationspflicht)
- [ ] Welche Geschäfte sollen ausgeschlossen sein?
- [ ] Brauche ich zusätzlich einen Vorsorgeauftrag?
✅ Praktische Vorbereitung
- [ ] Separate Vollmachten bei Banken und Versicherungen erteilt?
- [ ] Wichtige Dokumente und Zugänge dokumentiert?
- [ ] Informationspflichten klar definiert?
- [ ] Vertrauenspersonen informiert?
- [ ] Original sicher aufbewahrt?
✅ Professionelle Beratung
- [ ] Rechtliche Beratung eingeholt?
- [ ] Steuerliche Aspekte geprüft?
- [ ] Notarielle Beglaubigung der Unterschrift für Grundstückgeschäfte?
- [ ] Alternative Vermögensübertragung geprüft?
Häufige Fehler und wie Sie diese vermeiden
❌ Fehler 1: Blind Vertrauen ohne Kontrolle
Problem: Vollmacht erteilt, vielleicht sogar mit Erlaubnis für Interessenkonflikte, ohne jede Kontrollmöglichkeit.
Lösung: Bauen Sie Informationspflichten ein oder wählen Sie eine Kollektivvollmacht.
❌ Fehler 2: Keine separaten Bankvollmachten
Problem: Im Ernstfall kommt der Vollmachtnehmer nicht an Ihre Konten.
Lösung: Separate Vollmachten bei allen relevanten Finanzinstituten erteilen.
❌ Fehler 3: Nur Generalvollmacht, kein Vorsorgeauftrag
Problem: Bei Urteilsunfähigkeit greift die Vollmacht möglicherweise nicht mehr, vor allem, wenn die KESB in Erscheinung tritt.
Lösung: Ergänzend einen Vorsorgeauftrag erstellen.
❌ Fehler 4: Original nicht auffindbar
Problem: Im Notfall findet niemand die Vollmacht.
Lösung: Sichere, aber zugängliche Aufbewahrung mit klarer Information an Vertrauenspersonen. Mehrere Exemplare
❌ Fehler 5: Unklare oder veraltete Vollmacht
Problem: Vollmacht wurde vor Jahren erstellt, Verhältnisse haben sich geändert.
Lösung: Regelmässige Überprüfung (mind. alle 5 Jahre) und Aktualisierung.
Praktische Empfehlungen
1. Zeitpunkt
Erteilen Sie die Generalvollmacht, solange Sie gesund und urteilsfähig sind. Im Notfall ist es zu spät.
2. Form
Für die meisten Geschäfte genügt die einfache Schriftform. Für Grundstückgeschäfte ist jedoch eine Beglaubigung der Unterschrift zwingend erforderlich.
Das gleiche gilt bei der Post und anderen Instituten.
Deshalb: besser die Unterschrift beglaubigen lassen!
3. Aufbewahrung
- Original sicher aufbewahren (Safe, Bank-Schliessfach)
- ACHTUNG: Zugang muss möglich sein, sonst nützt die Generalvollmacht nichts!
- Exemplar beim Vollmachtnehmer
- Vertrauenspersonen über Aufbewahrungsort informieren
- Liste mit wichtigen Zugangsdaten und Dokumenten erstellen
4. Kommunikation
Sprechen Sie offen mit dem Vollmachtnehmer über:
- Ihre Wünsche und Vorstellungen
- Wichtige Vermögenswerte
- Tabu-Geschäfte
- Informationspflichten
5. Regelmässige Überprüfung
Prüfen Sie mindestens alle 5 Jahre:
- Ist der Vollmachtnehmer noch die richtige Person?
- Sind die Regelungen noch zeitgemäss?
- Haben sich Gesetze geändert?
- Braucht es Anpassungen?
Wann Sie professionelle Hilfe brauchen
Eine Generalvollmacht sollten Sie nicht selbst ohne Beratung erstellen, vor allem wenn:
- Erhebliches Vermögen vorhanden ist (zum Beispiel > CHF 500’000)
- Immobilien im Spiel sind
- Komplexe Familienverhältnisse bestehen
- Unternehmensanteile betroffen sind
- Internationale Bezüge vorhanden sind
- Sie sich unsicher sind
Fazit: Generalvollmacht – Fluch oder Segen?
Eine Generalvollmacht ist ein mächtiges und sinnvolles Instrument der Vorsorge – aber sie ist auch eine Art Blankocheck und ein Blankocheck im Quadrat, wenn darin zusätzlich Interessenskollisionen und Mehrfachvertretungen erlaubt sind!
Sie ist ein Segen, wenn:
- Sie der Person wirklich vollumfänglich vertrauen können
- Kontrollmechanismen eingebaut sind
- Sie die Risiken kennen und bewusst eingehen
- Ergänzende Vorsorgeinstrumente vorhanden sind
Sie kann zum Fluch werden, wenn:
- Blindes Vertrauen ohne Kontrolle herrscht
- Interessenkonflikte erlaubt sind ohne Absicherung
- Keine separaten Bankvollmachten existieren
- Die Person überfordert ist oder eigene Interessen verfolgt
Die goldene Regel:
„Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – eine kluge Gestaltung ist am besten.“
Ein Rahmenvertrag als goldener Weg?
Eine Generalvollmacht ermächtigt von Ihnen bestimmte Personen, in Ihrem Namen und Auftrag zu handeln. Sie können grundsätzlich machen, was sie wollen („Blankocheck“), auch wenn sie es nicht dürfen.
Eine Möglichkeit, den Schutz auszubauen vor Schäden durch falsche, rechtswidrige oder missbräuchliche Verwendung einer Generalvollmacht wäre ein Vertrag zwischen Ihnen als Vollmachtgeber und dem Dritten als Vollmachtnehmer über konkrete Rechte und Pflichten und vor allem über die Konsequenzen bei einer Verletzung der Pflichten. Ich nenne das Rahmenvertrag.
Was muss aber in diesen Vertrag rein, damit er „Zähne“ hat? Eine bereits im Vertrag vereinbarte Strafe für den Fall der Verletzung von Pflichten, ohne dass man den erlittenen Schaden beweisen muss. Man nennt das auch eine Konventionalstrafe. Aber: wer unterschreibt denn noch einen solchen Vertrag, wenn er mit erheblichen Konventionalstrafen konfrontiert ist? Eher niemand. Die Reaktion wäre eher, vor allem in der Familie: weisst du was, dann lassen wir auch die Vertretung, schau selbst.
Ein Rahmenvertrag ist somit zwar gut gemeint, aber, wenn er wirklich wirksam sein soll, müsste er Konventionalstrafen drin haben.
Der Entscheid liegt aber bei jedem selbst, ob er eine Generalvollmacht blanko ohne Rahmenvertrag oder nur mit Rahmenvertrag erteilen will.
Eine dritte Person als Vertrauensperson einsetzen als goldener Weg?
Wenn vielleicht kein Rahmenvertrag, dann vielleicht folgende Lösung: man gibt die Generalvollmacht nicht an den Vollmachtnehmer, sondern eine dritte Person, eine Vertrauensperson und diese gibt die Vollmacht erst bei gewissen Sachverhalten heraus.
Klingt gut, aber auch den Schuh zieht sich ebenfalls eher niemand an. Denn auch hier entsteht eine Haftungsfrage. Was, wenn die Vertrauensperson nicht da ist (Ferien, Krankheit, Tod, etc.) oder wenn sie da ist und die Generalvollmacht nicht herausgibt, obwohl sie es müsste? Haftung! Oder sie herausgibt, obwohl sie es nicht dürfte? Haftung!
Der Einsatz einer vertrauensvollen Drittperson als „Mittelsmann“ ist somit zwar gut gemeint, aber, wer ist schon bereit, eine solche Verantwortung zu übernehmen (und im besten Fall ohne Entgelt)?
Der Entscheid liegt aber bei jedem selbst, ob der Vollmachtgeber eine Drittperson dazwischenzuschalten versucht.
Ihre nächsten Schritte
- Überlegen Sie: Brauchen Sie wirklich eine Generalvollmacht oder gibt es bessere Alternativen?
- Wählen Sie sorgfältig: Wer ist die richtige Person? Prüfen Sie mehrfach.
- Gestalten Sie klug: Bauen Sie Kontrollmechanismen ein, beschränken Sie Rechte.
- Lassen Sie sich beraten: Gerade bei grösserem Vermögen ist professionelle Beratung unverzichtbar.
- Handeln Sie rechtzeitig: Warten Sie nicht bis zum Notfall.
- Ergänzen Sie: Vorsorgeauftrag, Testament, Bankvollmachten – alles sollte zusammenpassen.
Sie haben Fragen zur Generalvollmacht oder möchten eine erstellen lassen?
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Professionelle Unterstützung für Ihre Nachlassplanung
Als Anwalt und öffentliche Urkundsperson in der Schweiz unterstütze ich Sie gerne bei der Gestaltung Ihrer Generalvollmacht. Meine umfassende Beratung berücksichtigt dabei nicht nur die rechtlichen Aspekte, sondern auch Ihre individuellen familiären und finanziellen Verhältnisse.






