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Ueberholen von Fahrzeugen vor und auf Fussgaengerstreifen verboten
Fahrzeuge dürfen gemäss Art. 35 Abs. 5 SVG nicht überholt werden, wenn der Führer vor einem Fussgängerstreifen anhält, um Fussgängern das Überqueren der Strasse zu ermöglichen. Dennoch kommt es immer wieder vor allem innerorts vor, dass Automobilisten eine Situation falsch…