Die nachfolgenden Bemerkungen ersetzen keine individuelle Beratung. Sie sind aus Verständniszwecken vereinfacht dargestellt und nehmen keine Vollständigkeit in Anspruch.

🚨 Die Schockrechnung:
Bei CHF 1 Million Vermögen

Beispiel: Einfamilienhaus, Nettowert CHF 1 Million (Errungenschaft)

Ohne Ehe- und Erbvertrag:

  1. Güterrechtliche Teilung: Jeder Ehegatte hat Anspruch auf CHF 500’000
  2. Erbrechtliche Teilung: Von den CHF 500’000 des Verstorbenen erbt der überlebende Ehegatte nur die Hälfte
  3. Resultat: Überlebender Ehegatte erhält CHF 750’000, muss aber CHF 250’000 an die Kinder auszahlen
  4. Die Bank? Erhöht einem Rentner keine Hypothek mehr
  5. Folge: Zwangsverkauf des Familienheims

Mit professionellem Ehe- und Erbvertrag: ✅ Güterrechtliche Vorschlagszuweisung: Überlebender Ehegatte bekommt alles (bei gemeinsamen Kindern, bei nicht gemeinsamen Kindern ist ein Erbverzichtsvertrag die richtige Wahl)
✅ Pflichtteilssetzung der Nachkommen bis zum zweiten Todesfall
Familienheim bleibt in der Familie


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💰 Die Mathematik dahinter

📊 Vorsorgeauftrag: So teuer wird’s ohne

Bei Urteilsunfähigkeit ohne Vorsorgeauftrag:

  • Vertretungsbeistandschaft: CHF 1’000/Jahr
  • Vermögensverwaltung: CHF 1’700/Jahr
  • Umfassende Beistandschaft: CHF 2’000/Jahr
  • zusätzliche Gebühren bei Vermögensverwaltung und Liegenschaften
  • Plus: Fremdbestimmung, Behördenkontrolle, keine Wahl der Betreuungsperson

Mit professionellem Vorsorgeauftrag:

  • Einmalige Kosten: ca. CHF 800.00
  • Jährliche Kosten: CHF 0
  • Selbstbestimmung: Sie wählen Ihre Vertrauensperson


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Die Rechner zeigen Ihnen schwarz auf weiss, was auf dem Spiel steht. Bei Fragen oder für die Umsetzung stehe ich gerne zur Verfügung.


Jeden Tag verlieren Schweizer Familien ihr Zuhause, weil die Nachlassplanung fehlt.
Jeden Tag zahlen Menschen CHF 1’700 für Beistandschaften, die vermeidbar wären.
Seien Sie schlauer.

Als Anwalt und öffentliche Urkundsperson schütze ich seit vielen Jahren Schweizer Familien vor solchen finanziellen Katastrophen.