PASSKOPIE ODER ANDERE KOPIEN BEGLAUBIGEN LASSEN

Rechtsanwalt und öffentliche Urkundsperson Pedolin betreibt in Langrickenbach eine Anwaltskanzlei.

Beglaubigungen und Beurkundungen gehören ebenfalls zu den Diensten von RA und öffentliche Urkundsperson Pedolin.

BEGLAUBIGTE PASSKOPIE IM UMGANG MIT BEHÖRDEN

Sie benötigen eine oder mehrere beglaubigte Passkopien im Umgang mit Behörden, beispielsweise in einer Erbangelegenheit. Rechtsanwalt und öffentliche Urkundsperson Pedolin hilft Ihnen hierbei gerne.

KOPIEN ERSTELLEN UND DEREN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEM ORIGINAL BEGLAUBIGEN

Gerne erstellt RA und öffentliche Urkundsperson Pedolin für Sie Kopien oder Sie bringen diese mit.

NUR VON ORIGINALEN KANN EINE KOPIE BEGLAUBIGT WERDEN

Kopien von Kopien werden nicht beglaubigt.

Bringen Sie daher immer auch die Originale mit.

Wenn Sie eine Passkopie oder andere Kopie beglaubigen lassen wollen, nehmen Sie einfach telefonisch Kontakt auf, um einen kurzen Termin abzumachen. Eine Passkopie oder andere Kopie beglaubigen lassen, dauert nur 5-10 Minuten.

gian.pedolin@schweizer-rechtsanwalt.com
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