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Vorwurf pflichtwidriges Verhalten Unfall mit Sachschaden nicht gemeldet

VORWURF PFLICHTWIDRIGES VERHALTEN UNFALL MIT SACHSCHADEN NICHT GEMELDET Ich habe gar nichts gemerkt, Herr Polizist. Ja, aber Sie hätten es bei pflichtgemässer Anwendung der Vorsichtsregeln merken und deshalb melden müssen. Indem Sie dies nicht getan haben, haben Sie gegen das…

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  • gian.pedolin@schweizer-rechtsanwalt.com

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